hier: Bericht über Förderung 2003
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Entwicklung der Förderung der Selbsthilfegruppen durch den Landkreis Nienburg/Weser zur Kenntnis.
Nach Nr. 3.1 der vom Kreistag vom 28.10.1988 beschlossenen Grundsätze für die Förderung von Selbsthilfegruppen durch den Landkreis Nienburg/Weser hat die Verwaltung vor dem Sozial- und Gesundheitsausschuss jährlich über die im Vorjahr gewährten Zuschüsse an Selbsthilfegruppen zu berichten.
Folgende Selbsthilfegruppen in der allgemeinen Gesundheitsvorsorge sind finanziell gefördert worden :
Eltern von ADS-Kindern 200,00 €
Atem-Wege 125,00 €
Bandscheibe 125,00 €
Chron. Schmerzkranke und Angehörige 125,00 €
Diabetes Gruppe Nienburg 100,00 €
Fibromyalgie 100,00 €
Kommunikation und Selbstsicherheit 200,00 €
Krebsbetroffene u. Angehörige Stolzenau 175,00 €
Krebskranke Frauen Nienburg 175,00 €
Morbus Bechterew Therapiegruppe Nienburg. 100,00 €
Morbus Crohn/Colitis ulcerosa 150,00 €
MS-Gruppe Nienburg 175,00 €
Schlafapnoe 100,00 €
Schlaganfallbetroffene 175,00 €
Tinnitusgruppe Nienburg/Weser 125,00 €
Verwaiste Lebenspartner 150,00 €
Schädel-Hirn-Trauma 125,00 €
Eltern
v. Kindern m. Lese-/Rechtschreibschw. 100,00
€
insges. 2.525,00 €
Die finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt :
Jahr Zahl der geförd.
Gruppen Zuschussbetrag
1989 11 3.789,29
DM
1990 14 5.813,09
DM
1992 18 7.852,80
DM
1993 18 9.100,00 DM
1994 16 6.750,00
DM
1995 14 5.608,21
DM
1996 12 4.650,00
DM
1997 10 4.183,80
DM
1998 10 3.950,00
DM
1999 13 5.100,00
DM
2000 17 4.870,00
DM
2001 17 4.750,00
DM
2002 18 2.475,00
€
2003 18 2.525,00
€
Neben dieser finanziellen Förderung erfahren darüber hinaus zusätzlich vier Gesundheitsgruppen eine immaterielle Förderung durch den Landkreis, indem der Gruppenraum im Gesundheitsamt für Treffen usw. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.