Betreff
Vertretung des Landkreises in Unternehmen
Vorlage
2016/022
Aktenzeichen
101-024-05/18
Art
Beschlussvorlage

1. Der Kreistag entsendet anstelle von Herrn Kreisrat Thomas Schwarz bis zur Berufung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers

 

a)    Herrn Baudirektor Dietrich Pagels in die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Mittelweser Tourismus GmbH sowie in die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH - und -

b)    Frau KOAR Gun Dachs in die Gesellschafterversammlung der RegioBus Hannover GmbH.

 

2. Der Kreistag stellt fest, dass die Bestellung von Herrn Thomas Schwarz zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Betriebes Abfallwirtschaft am 31.03.2016 endet.

 


Sachverhalt

Mit dem Ausscheiden von Kreisrat Thomas Schwarz zum 31. März 2016 ist seine Nachfolge als Mitglied in den Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten verschiedener Unternehmen zu regeln, an denen der Landkreis beteiligt ist.

 

Hiervon betroffen sind

 

·          die Mittelweser Tourismus GmbH,

·          die RegioBus Hannover GmbH - und -

·          die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN).

 

Die Verwaltung schlägt hierzu vor, bis zur Bestellung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers folgende Übergangslösung zu beschließen:

 

  1. Herr Baudirektor Dietrich Pagels übernimmt die Vertretung des Landkreises in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Mittelweser Tourismus GmbH sowie in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN).

  2. Frau KOAR Gun Dachs übernimmt die Vertretung  des Landkreises in der Gesellschafterversammlung der RegioBus Hannover GmbH.

 

Gleichzeitig wird Landrat Detlev Kohlmeier Frau KOAR Gun Dachs mit seiner Vertretung im Aufsichtsrat der RegioBus Hannover GmbH beauftragen.

 

Neben der Vertretung des Landkreises in den Gesellschaften ist auch der Vorsitz im Verwaltungsrat des Betriebes Abfallwirtschaft (BAWN) neu zu regeln.

 

Gemäß § 145 Abs. 6 NKomVG führt der Landrat den Vorsitz im Verwaltungsrat der kommunalen Anstalt. Mit seiner Zustimmung  kann der Kreistag eine andere Person zum vorsitzenden Mitglied bestellen.

 

Herr Landrat Kohlmeier wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch machen und Interimsweise den Vorsitz selbst übernehmen. Insofern bedarf es hierzu keiner gesonderten Bestellung durch den Kreistag.