Betreff
Sachstandsbericht Förderprogramm Pro Invest
Vorlage
2016/027
Aktenzeichen
54.81.91
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Das Förderprogramm Pro Invest war in der EU-Förderperiode 2007-2013 „das Erfolgsmodell“ der Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland PLUS (REK).

In diesen Jahren wurden in den vier REK-Landkreisen  656 Unternehmen mit 13,14 Mio. Euro gefördert (50 % EU-Mittel, 50% Landkreismittel). Die dadurch ausgelösten Gesamtinvestitionen betrugen 114 Mio. Euro. Es wurden 679 neue Arbeitsplätze und 142 neue Lehrstellen geschaffen. Über 5000 Arbeitsplätze konnten gesichert werden.

 

Im Landkreis Nienburg/Weser standen jährlich ca. 500.000 € Fördermittel zur Verfügung, die komplett ausgeschöpft wurden.

 

Angesichts dieser Erfolgsbilanz haben alle REK-Landkreise beschlossen, das Programm auch ohne die in der neuen Förderperiode nicht mehr zur Verfügung stehenden EU-Mittel allein mit Eigenmittel der Kreise weiterzuführen. Der Landkreis Nienburg stellt Haushaltsmittel von jährlich 250.000 € zur Verfügung, was dem Eigenanteil bei der ehemaligen EU-Förderung von 50% entspricht. Es steht also nur die Hälfte des früheren Budgets zur Verfügung. Deshalb war es absehbar, dass bei gleicher Konjunktur und steigender Bekanntheit des Programms eine Überzeichnung des Budgets eintreten würde.

 

Auf Grund der hohen Antragszahl und der sich im Spätsommer 2015 bereits abzeichnenden Überzeichnung der Fördermittel wurde beschlossen, eine Staffelung der Fördersätze für alle Förderfälle vorzunehmen, um durch die hierdurch erzielten Einsparungen möglichst vielen Unternehmen eine Förderung zu ermöglichen. Deshalb wurden auch Bewilligungen aus der ersten Einplanung im Sommer 2015 nicht ausgesprochen, um  alle Anträge in 2015 mit denselben Maßstäben zu messen.

 

In der Sitzung des KA am 07.12.2015 sind neun Förderanträge entsprechend der vom Kreistag beschlossenen Förderrichtlinie vom 24.10.2014 bewilligt worden. Sie wurden nach dem Bewertungsschema geprüft, bewertet, durch die Bewertungskommission des Landkreises positiv beurteilt und zur Förderung vorgeschlagen.

 

Dabei werden die vorliegenden Anträge anhand einer Punktebewertung 4 Förderprioritäten zugeordnet:

 

Förderpriorität 1 : Mit höchster Priorität zur Förderung empfohlen

Förderpriorität 2 : Uneingeschränkt zur Förderung empfohlen

Förderpriorität 3 : Zur Förderung nur bei Mittelverfügbarkeit empfohlen

Förderpriorität 4 : Nicht zur Förderung empfohlen

 

 

Bisher wurden nur Anträge mit der Priorität 2 oder 3 bewertet.

 

 

 

 

 

 

Folgende Staffelung wurde  angewandt:

 

Bei der Priorität 2 

(Beispielrechnung für einen Förderfall mit Investitionssumme 560.000 €)        

                       

Investitionssumme von bis

Berechnungswert

Förderquote in %

Fördersumme

0 – 80.000 €

  80.000 €

15 %

12.000 €

80.000 – 160.000 €

  80.000 €

10 %

  8.000 €

160.000 – 560.000 €

400.000 €

7,5 %

30.000 €

  

560.000 – x €

0,0 € 

0,0

0,0 €

                                                                            

                                                                                   Max. Zuschuss        50.000 €

 

 

Bei der Priorität 3  

(Beispielrechnung für einen Förderfall mit Investitionssumme 583.000 €)                                                                    

Investitionssumme von bis

Berechnungswert

Förderquote in %

Fördersumme

0 – 250.000 €

250.000 €

 10 %

25.000 €

250.000 € -583.333 €

333.333 €

 7,5 %

25.000 €

                                                                              

583.000 – x €

0,0 €

0,0

0,0 €

                                                                                    

                                                                                   Max. Zuschuss     50.000,00 €

 

Für das Jahr 2015 ergeben sich aus der zweiten Einplanungsrunde insgesamt förderfähige Kosten in Höhe von 1.163.586,00 €. Diesen stehen insgesamt Zuschüsse in Höhe von 128.070,25 € gegenüber.

 

Es liegen weitere zehn Anträge aus 2015 vor. Sie können jedoch noch nicht endgültig bewertet und bewilligt werden, da die Antragsunterlagen noch nicht vollständig vorlagen. Die Vorprüfung dieser Anträge hatte jedoch ergeben, dass alle eine hohe Förderpriorität aufweisen. Sie sollen Zug um Zug in die Einplanung gehen und bewilligt werden. Zusammen weisen diese eine Investitionssumme von ca. 3.000.000.- € auf. Die voraussichtliche Fördersumme beträgt ca. 282.000.-€. Diese kann aus übertragenen  Restmitteln der Haushalts 2015 und den in 2016 zur Verfügung stehenden Mitteln aufgebracht werden. Die Fördersumme der Anträge aus 2015 beläuft sich folglich auf ca. 410.000.- €.

 

Es verbleibt – trotz der oben genannten Kürzungen durch die Staffelungen – eine „freie Spitze“ von lediglich ca. 100.000 € Fördersumme für neue Anträge in 2016.