Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Das Förderprogramm Pro Invest war in der
EU-Förderperiode 2007-2013 „das Erfolgsmodell“ der Regionalen
Entwicklungskooperation Weserbergland PLUS
(REK).
In diesen Jahren wurden in den vier
REK-Landkreisen 656 Unternehmen mit
13,14 Mio. Euro gefördert (50 % EU-Mittel, 50% Landkreismittel). Die dadurch
ausgelösten Gesamtinvestitionen betrugen 114 Mio. Euro. Es wurden 679 neue
Arbeitsplätze und 142 neue Lehrstellen geschaffen. Über 5000 Arbeitsplätze
konnten gesichert werden.
Im Landkreis Nienburg/Weser standen jährlich
ca. 500.000 € Fördermittel zur Verfügung, die komplett ausgeschöpft wurden.
Angesichts dieser Erfolgsbilanz haben alle
REK-Landkreise beschlossen, das Programm auch ohne die in der neuen
Förderperiode nicht mehr zur Verfügung stehenden EU-Mittel allein mit
Eigenmittel der Kreise weiterzuführen. Der Landkreis Nienburg stellt
Haushaltsmittel von jährlich 250.000 € zur Verfügung, was dem Eigenanteil bei
der ehemaligen EU-Förderung von 50% entspricht. Es steht also nur die Hälfte
des früheren Budgets zur Verfügung. Deshalb war es absehbar, dass bei gleicher
Konjunktur und steigender Bekanntheit des Programms eine Überzeichnung des
Budgets eintreten würde.
Auf Grund der hohen Antragszahl und der sich
im Spätsommer 2015 bereits abzeichnenden Überzeichnung der Fördermittel wurde
beschlossen, eine Staffelung der Fördersätze für alle Förderfälle vorzunehmen,
um durch die hierdurch erzielten Einsparungen möglichst vielen Unternehmen eine
Förderung zu ermöglichen. Deshalb wurden auch Bewilligungen aus der ersten
Einplanung im Sommer 2015 nicht ausgesprochen, um alle Anträge in 2015 mit denselben Maßstäben
zu messen.
In der Sitzung des KA am 07.12.2015 sind
neun Förderanträge entsprechend der vom Kreistag beschlossenen Förderrichtlinie
vom 24.10.2014 bewilligt worden. Sie wurden nach dem Bewertungsschema geprüft,
bewertet, durch die Bewertungskommission des Landkreises positiv beurteilt und
zur Förderung vorgeschlagen.
Dabei werden die vorliegenden Anträge anhand
einer Punktebewertung 4 Förderprioritäten zugeordnet:
Förderpriorität 1 : Mit höchster Priorität zur Förderung empfohlen
Förderpriorität 2 : Uneingeschränkt zur Förderung empfohlen
Förderpriorität 3 : Zur Förderung nur bei Mittelverfügbarkeit empfohlen
Förderpriorität 4 : Nicht zur Förderung empfohlen
Bisher wurden nur Anträge mit der Priorität 2 oder 3 bewertet.
Folgende Staffelung wurde
angewandt:
Bei der Priorität
2
(Beispielrechnung für einen Förderfall mit Investitionssumme 560.000 €)
Investitionssumme von bis |
Berechnungswert |
Förderquote in % |
Fördersumme |
0 – 80.000 € |
80.000 € |
15 % |
12.000 € |
80.000 – 160.000 € |
80.000 € |
10 % |
8.000 € |
160.000 – 560.000 € |
400.000 € |
7,5 % |
30.000 € |
560.000 – x € |
0,0 €
|
0,0 |
0,0 € |
Max. Zuschuss 50.000 €
Bei der Priorität
3
(Beispielrechnung für einen Förderfall mit Investitionssumme 583.000 €)
Investitionssumme von bis |
Berechnungswert |
Förderquote in % |
Fördersumme |
0 – 250.000 € |
250.000 € |
10 % |
25.000 € |
250.000 € -583.333 € |
333.333 € |
7,5 % |
25.000 € |
583.000 – x € |
0,0 € |
0,0 |
0,0 € |
Max. Zuschuss 50.000,00 €
Für das Jahr 2015 ergeben sich aus der
zweiten Einplanungsrunde insgesamt förderfähige Kosten in Höhe von 1.163.586,00
€. Diesen stehen insgesamt Zuschüsse in Höhe von 128.070,25 € gegenüber.
Es liegen weitere zehn Anträge aus 2015 vor.
Sie können jedoch noch nicht endgültig bewertet und bewilligt werden, da die
Antragsunterlagen noch nicht vollständig vorlagen. Die Vorprüfung dieser
Anträge hatte jedoch ergeben, dass alle eine hohe Förderpriorität aufweisen.
Sie sollen Zug um Zug in die Einplanung gehen und bewilligt werden. Zusammen
weisen diese eine Investitionssumme von ca. 3.000.000.- € auf. Die
voraussichtliche Fördersumme beträgt ca. 282.000.-€. Diese kann aus übertragenen Restmitteln der Haushalts 2015 und den in
2016 zur Verfügung stehenden Mitteln aufgebracht werden. Die Fördersumme der
Anträge aus 2015 beläuft sich folglich auf ca. 410.000.- €.
Es verbleibt – trotz der oben genannten Kürzungen durch die Staffelungen – eine „freie Spitze“ von lediglich ca. 100.000 € Fördersumme für neue Anträge in 2016.