Betreff
Neubau IGS Optimierung Bushaltestelle
Vorlage
2016/029
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Mit Vorlage 2015/179 wurde die Optimierung der verkehrlichen Erschließung des Neubaus der IGS mittels eines Busbahnhofes vorgestellt.

 

Zur Gegenfinanzierung der Kosten für die geplante Haltestelle waren Regionalisierungsmittel in Höhe von insgesamt 349.000 € sowie 942.000 € über das ÖPNV-Förderprogramm 2016 des Landes Niedersachsachsen vorgesehen.

 

Die LNVG hat nunmehr die Aufnahme in das Förderprogramm am 10.02.2016 mitgeteilt. Der endgültige Fördermittelbescheid steht noch aus. Dieser kann nach einer ausführlichen technischen Prüfung noch um mehrere Tausend Euro abweichen. Die beantragten Fördermittel wurden insgesamt um 260.610 € brutto gekürzt. Laut Aufnahmemitteilung konnten nicht alle veranschlagten Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden. Nach einer ersten Vorprüfung handelt es sich um folgende Maßnahmen:

 

  1. Kurvenaufweitung im Bereich „Im Meerbachbogen“ (rd. 181.500 € Baukosten)

    Lt. Aufnahmemitteilung sind lediglich räumlich begrenzte unmittelbare Zufahrten und Zuwegungen, die abzweigend von bereits bestehenden Straßen für die Erschließung der Haltestelle hergestellt werden müssen förderfähig. Der Ausbau von bestehenden übergeordneten Straßen- und Wegenetz ist kein Fördertatbestand im ÖPNV-Förderprogramm.

  2. Markierung Berliner Ring (rd. 25.900 € Baukosten)

    Lt. Aufnahmemitteilung sind Ausbau bzw. Anpassungen von bestehenden, öffentlichen Straßen und Wegen im ÖPNV-Förderprogramm kein Fördertatbestand)

 

  1. Überdachung der Haltestelle

 

Lt. Aufnahmemitteilung ist der Witterungsschutz mit sechs Fahrgastunterständen und drei zusätzlichen Überdachungen leider nicht wirtschaftlich und sparsam. Daher müssen dort die zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt werden. Vorläufig können die Ausgaben für sechs Wartehallen als zuwendungsfähig anerkannt werden.

 

 

Leider konnten die Details dieser Kürzungen bis zum Versand dieser Vorlage nicht nachvollzogen und Unklarheiten aufgeklärt werden. Nach wie vor sind die baulichen Maßnahmen (Ziffern 1 und 2) unabdingbar, um die neue Haltestelle auch erreichen zu können und müssten daher auch förderfähig sein.

 

Auch hält das Planungsbüro PGT die Überdachung für bedarfsgerecht. Hier könnte ggf. aber über eine Reduzierung der Überdachungen ein Wegfall der Kürzung kompensiert werden.

 

Es ist beabsichtigt, diese Fragen kurzfristig mit der LNVG zu klären und hierüber in der Sitzung zu berichten.

 

Grundsätzlich wurden haushaltstechnisch die benötigten Aufwände in voller Höhe abgebildet, so dass keine überplanmäßige Ausgabe beschlossen werden muss. Allerdings wurde bei den Erträgen mit der vollen möglichen Fördersumme kalkuliert. Dementsprechend besteht eine Deckungslücke in Höhe von rd. 260.610 €. Hierfür müssten zunächst Eigenmittel aufgebracht oder durch Umplanung reduziert werden. Dabei ist aber zu beachten, dass auf die Maßnahmen zu Ziffern 1 und 2 nicht verzichtet werden kann, weil diese für die Nutzung der Haltestelle unabdingbar sind und sie darüber hinaus Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes waren. Es besteht dementsprechend eine rechtliche Verpflichtung diese Maßnahmen umzusetzen, wenn die Haltestelle gebaut wird.

 

Nach Vorliegen des endgültigen Bescheides der LNVG kann geprüft werden, ob und ggf. in welcher Höhe weitere Regionalisierungsmittel beantragt und mit entsprechendem politischen Beschluss auch unter Zurückstellung anderer Maßnahmen gewährt werden können. Diese könnten frühestens mit dem Nachtragshaushalt 2016 eingebracht werden. Allerdings ist nach einer ersten groben Vorprüfung davon auszugehen, dass voraussichtlich lediglich für die Maßnahme zu Ziffer 3 eine weitere Förderung in Betracht kommt.