Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Mit Vorlage 2015/179 wurde die Optimierung
der verkehrlichen Erschließung des Neubaus der IGS mittels eines Busbahnhofes
vorgestellt.
Zur Gegenfinanzierung der Kosten für die
geplante Haltestelle waren Regionalisierungsmittel in Höhe von insgesamt 349.000
€ sowie 942.000 € über das ÖPNV-Förderprogramm 2016 des Landes
Niedersachsachsen vorgesehen.
Die LNVG hat nunmehr die Aufnahme in das
Förderprogramm am 10.02.2016 mitgeteilt. Der endgültige Fördermittelbescheid
steht noch aus. Dieser kann nach einer ausführlichen technischen Prüfung noch
um mehrere Tausend Euro abweichen. Die beantragten Fördermittel wurden
insgesamt um 260.610 € brutto gekürzt. Laut Aufnahmemitteilung konnten nicht
alle veranschlagten Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden. Nach einer
ersten Vorprüfung handelt es sich um folgende Maßnahmen:
- Kurvenaufweitung im Bereich „Im Meerbachbogen“
(rd. 181.500 € Baukosten)
Lt. Aufnahmemitteilung sind lediglich räumlich begrenzte unmittelbare Zufahrten und Zuwegungen, die abzweigend von bereits bestehenden Straßen für die Erschließung der Haltestelle hergestellt werden müssen förderfähig. Der Ausbau von bestehenden übergeordneten Straßen- und Wegenetz ist kein Fördertatbestand im ÖPNV-Förderprogramm.
- Markierung Berliner Ring (rd. 25.900 €
Baukosten)
Lt. Aufnahmemitteilung sind Ausbau bzw. Anpassungen von bestehenden, öffentlichen Straßen und Wegen im ÖPNV-Förderprogramm kein Fördertatbestand)
- Überdachung der Haltestelle
Lt.
Aufnahmemitteilung ist der Witterungsschutz mit sechs Fahrgastunterständen und
drei zusätzlichen Überdachungen leider nicht wirtschaftlich und sparsam. Daher
müssen dort die zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt werden. Vorläufig können
die Ausgaben für sechs Wartehallen als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Leider konnten die Details dieser Kürzungen
bis zum Versand dieser Vorlage nicht nachvollzogen und Unklarheiten aufgeklärt
werden. Nach wie vor sind die baulichen Maßnahmen (Ziffern 1 und 2)
unabdingbar, um die neue Haltestelle auch erreichen zu können und müssten daher
auch förderfähig sein.
Auch hält das Planungsbüro PGT die
Überdachung für bedarfsgerecht. Hier könnte ggf. aber über eine Reduzierung der
Überdachungen ein Wegfall der Kürzung kompensiert werden.
Es ist beabsichtigt, diese Fragen kurzfristig
mit der LNVG zu klären und hierüber in der Sitzung zu berichten.
Grundsätzlich wurden haushaltstechnisch die
benötigten Aufwände in voller Höhe abgebildet, so dass keine überplanmäßige
Ausgabe beschlossen werden muss. Allerdings wurde bei den Erträgen mit der
vollen möglichen Fördersumme kalkuliert. Dementsprechend besteht eine
Deckungslücke in Höhe von rd. 260.610 €. Hierfür müssten zunächst Eigenmittel
aufgebracht oder durch Umplanung reduziert werden. Dabei ist aber zu beachten,
dass auf die Maßnahmen zu Ziffern 1 und 2 nicht verzichtet werden kann, weil
diese für die Nutzung der Haltestelle unabdingbar sind und sie darüber hinaus
Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes waren. Es besteht
dementsprechend eine rechtliche Verpflichtung diese Maßnahmen umzusetzen, wenn
die Haltestelle gebaut wird.
Nach Vorliegen des endgültigen Bescheides
der LNVG kann geprüft werden, ob und ggf. in welcher Höhe weitere
Regionalisierungsmittel beantragt und mit entsprechendem politischen Beschluss
auch unter Zurückstellung anderer Maßnahmen gewährt werden können. Diese
könnten frühestens mit dem Nachtragshaushalt 2016 eingebracht werden.
Allerdings ist nach einer ersten groben Vorprüfung davon auszugehen, dass
voraussichtlich lediglich für die Maßnahme zu Ziffer 3 eine weitere Förderung
in Betracht kommt.