Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel
Vorlage
2016/030
Art
Beschlussvorlage

Die Liste von Maßnahmen erster Priorität soll um

 

Maßnahme 169    Erwerb von Haltestellenschildern 2016/2017 mit einem Kostenrahmen von 10.000 €

Maßnahme 438    Sonderfahrten 2016 bis 2018 mit einem Kostenrahmen von 15.000 €

 

 

erweitert werden.


Sachverhalt

Maßnahme 169

Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) verbessert in Abstimmung mit dem Landkreis Nienburg/Weser regelmäßig die Erschließungsqualität unserer Buslinien durch die Einrichtung neuer Haltestellen im Landkreis Nienburg/Weser. Neue Haltepunkte müssen mit einem Haltestellenschild ausgestattet werden, dem Verkehrszeichen 224 .Linienbus' sowie einem Aushangfahrplan.

Die Haltestelle wird in der Fachliteratur als Eingangstür zum ÖPNV beschrieben. Daher soll sie qualitativ hochwertig gestaltet werden. So gilt für die Haltestellenschilder im gesamten Liniennetz der VLN eine einheitliche Designvorgabe: der Haltestellenmast ist pastellblau, ebenso der Kasten für die Aushangfahrpläne. Die große Haltestellenfahne beinhaltet das Verkehrszeichen V224, den Namen der Haltestelle sowie Liniennummer(n) und Fahrtziel(e). Durch den hellblauen Mast hebt sich das Haltestellenschild positiv von den anderen Verkehrszeichen ab. Die verschiedenen Hinweise auf der Haltestellenfahne sorgen für eine gute und unübersehbare Fahrgastinformation.

Für die Einrichtung neuer Haltestellen hat die VLN die Förderung der Beschaffungskosten für 26 Haltestellenschilder in Höhe von 9.620,00 € für die Jahre 2016 und 2017 beantragt. Darin enthalten sind u.a. die sechs neuen Haltepositionen an der geplanten zentralen Haltestelle für die BBS/IGS in Nienburg zum Fahrplanwechsel am 04.08.2016. Der Einzelpreis je Haltestellenschild beträgt rund 370 € (brutto). Da sich im Zuge der Abrechnung ggf. Änderungen sowie im Zeitraum (2016/2017) sich ggf. weiterer Bedarf ergibt, schlägt die Kreisverwaltung einen Kostenrahmen von 10.000 € vor.

Maßnahme 438

Seit vielen Jahren haben sich die von der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) verlässlich durchgeführten Sonderfahrten zu verschiedenen Festveranstaltungen bei den Bewohner des Landkreises Nienburg/Weser etabliert.

Im Jahresverlauf werden folgende Eventverkehre regelmäßig von der VLN angeboten:

·        Fahrten zur Karnevalsdisco nach Stolzenau im Februar (seit 2011)

·        Fahrten zum Maiköniginfest nach Möhlenhalenbeck zum 1. Mai

·        Fahrten zum Brokser Heiratsmarkt nach Bruchhausen-Vilsen im August

·        Fahrten zum Altstadtfest Nienburg im September

Im Jahr 2014 beförderte die VLN knapp 7.000 Fahrgäste mit den Sonderbussen zu den Veranstaltungen, in 2015 waren es ca. 6.200 Fahrgäste. Im Laufe der vergangenen Jahre war insgesamt ein Rückgang der Fahrgastzahlen zu verzeichnen, auf den die VLN mit bedarfsorientierter Anpassung des Fahrtenangebotes reagierte. Trotzdem konnten die Karnevalsfahrten, die Maibusse sowie der Sonderverkehr zum Brokser Heiratsmarkt nicht kostendeckend durchgeführt werden.

Damit eine Durchführung der Sonderverkehre auch in Zukunft ermöglicht werden kann, hat die VLN eine Bezuschussung der Betriebskostendefizite für alle Festverkehre in den Jahren 2016 bis 2018 in Höhe von 15.000 €. Sollte sich bei einzelnen Sonderverkehren ein kontinuierlicher Rückgang der Fahrgastzahlen ergeben, wird die VLN entsprechende Anpassungen des Angebotes abstimmen, um die Defizite in einem angemessenen Rahmen zu halten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 15.000 € zusätzlich. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.