Aufgrund der Ergebnisse der Fortschreibung der Stellenbemessung im Jahr
2014 sowie der anstehenden Bauprojekte in den kommenden Jahren wird für den
Fachdienst Liegenschaften im Stellenplan zunächst für die Dauer von 2 Jahren
(KW 2019) eine zusätzliche Vollzeitstelle
für eine technische Beschäftigte/ einen technischen Beschäftigten der
Entgeltgruppe 11 TVöD eingerichtet.
Sachverhalt
Der Fachdienst Liegenschaften wurde im Rahmen der Fortschreibung der
Stellenbemessung 2014 durch den Fachdienst Service untersucht. Dabei wurde
festgestellt, dass ein Vollzugsdefizit in Höhe von insgesamt 4,73 VZÄ
besteht. Auf das Defizit entfallen 2,01
Stellen auf den gehobenen Dienst (gD) allgemeine Verwaltung sowie 2,44 Stellen
auf den gD für technische Angestellte/Bauingenieure. Teilweise überschneiden
sich diese Aufgaben z.B. bei der Projektleitung von Vorhaben, so dass das
Defizit beider Bereiche in Höhe von 4,45 Stellen berücksichtigt werden sollte.
Ein Teil der Vollzugsdefizite beider Gruppen wird durch Einrichtung und
Besetzung der Stelle einer technischen Leitung seit August 2015
aufgearbeitet. Darüber hinaus wurde mit
freien Stellenanteilen ein Techniker für die Erledigung von Routinearbeiten im
Fachdienst Liegenschaften eingesetzt.
Dieser Techniker nimmt künftig allerdings auch mit ca. 20 % die Aufgaben
eines Brandschutzbeauftragten wahr, so dass für die Routinearbeiten noch ca. 80
% seiner Arbeitszeit zur Verfügung stehen.
Berücksichtigt man diese Stellen bei den Vollzugsdefiziten verbleibt
immer noch ein Defizit in Höhe von 2,65 VZÄ.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass ein Teil der Vollzugsdefizite
nach Abarbeitung entfällt bzw. sich für einen Teil dieser Defizite der Aufwand
nach Aufarbeitung reduzieren wird. Allerdings gibt es auch Vollzugsdefizite,
die aufgrund fehlender Erfahrungswerte noch nicht in die Stellenbemessung
eingeflossen sind.
Die Stellenbemessung setzt sich zudem mit den Bauprojekten des FD 115 in
die Vergangenheit gerichtet auseinander. Hier wird – auch im Hinblick auf die
angestrebte Inspektionsstrategie – eine Betrachtung der zu erwartenden Projekte
in die Zukunft und damit der zur Abwicklung dieser Projekte erforderlichen
personellen Ressourcen notwendig (mittelfristige Maßnahmeplanung). Dabei muss
abgeschätzt werden, ob und inwieweit die Vorjahresprojekte mit den zu
erwartenden Projekten vergleichbar sind.
Ein Teil der ausgewiesenen Vollzugsdefizite kann durch Beauftragung
Dritter noch einmal deutlich reduziert werden. Hierzu gehört beispielsweise die
Digitalisierung bzw. Erstellung von aktuellen Plänen. Für eine detaillierte
Betrachtung wäre eine kritische Auseinandersetzung mit den zu erledigenden
Aufgaben erforderlich. Dieser Prozess wurde im Fachdienst Liegenschaften bisher
noch nicht durchgeführt.
Wie mit Vorlage 2016/036 dargestellt, erfordert das
Kommunalinvestitionspaket (KIP) zur optimalen Ausnutzung der Förderhöchstsumme,
die energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes in der Rühmkorffstraße, die
frühestens für das Jahr 2017 geplant war, vorzuziehen.
Die Maßnahmeplanung für das Jahr 2016 ist mit der Haushaltsplanung
bereits verabschiedet worden. Das Programm für die Projekte ist auf die
personellen Ressourcen abgestimmt und bietet nur einen kleinen Spielraum für
unvorhergesehenes. Es wird nicht möglich
sein, hierneben noch die Sanierung der Rühmkorffstraße durchzuführen.
Es gibt daher zur Umsetzung des KIP letztlich zwei Varianten:
Ø Erarbeitung von Vorschlägen
zur Verschiebung bereits geplanter Maßnahmen zur nächsten AFL-Sitzung
Ø vorübergehende
personelle Verstärkung des Fachdienstes Liegenschaften
Viele Projekte sind bereits begonnen oder müssen aufgrund bestehender
Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten abgearbeitet werden wie z.B. die
Brandschutzsanierung des Gymnasiums in Stolzenau. Auch sind Projekte mit der
Übergabe von Gebäuden noch nicht abgeschlossen. So werden der Neubau der IGS
sowie der zentralen Bushaltestelle für BBS und IGS sich bis in das Jahr 2017
erstrecken.
Weiterhin ist absehbar, dass der Fachdienst Liegenschaften in den
kommenden Jahren noch erhebliche Projekte abwickeln muss. Hierzu zählen Umbau
bzw. Neubau der FTZ, Sanierung der BBS (mit Ausnahme des C-Traktes), Sanierung
der OBS Marklohe und ggf. je nach Beschluss Neubau einer Sek. II für die IGS.
Angesichts des eng bemessenen zeitlichen Korridors für die Abwicklung
der zu fördernden Maßnahmen wird daher empfohlen, vorübergehend die personellen Ressourcen um eine Vollzeitstelle
aufzustocken. So könnten zusätzliche Maßnahmen über das Programm abgewickelt
werden und die ohnehin bestehenden Rückstände des Fachdienstes weiter
abgearbeitet werden.
Die Maßnahmen aus dem Förderprogramm müssen 2018 abgeschlossen werden.
Die Abrechnung kann bis Ende 2019 erfolgen. Eine sachgrundlose Befristung ist
für maximal 2 Jahre möglich. Daher soll eine Befristung von zunächst 2 Jahren
vorgesehen werden.
Die Kosten für eine Stelle der Entgeltgruppe 11 TVöD betragen rd. 70.000
€ pro Jahr.