Betreff
Umsetzung der europäischen Richtlinie zu Fauna-Flora-Habitatgebieten / Natura 2000: FFH-Gebiet 281 Burckhardtshöhe
hier: Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Burckhardtshöhe" in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya sowie in der Gemeinde Hoyerhagen
Vorlage
2016/039
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Burckhardtshöhein der Samtgemeinde Grafschaft Hoya sowie in der Gemeinde Hoyerhagen wird beschlossen.

 


Sachverhalt

In der Sitzung am 29.09.2015 (Beschlussvorlage 2015/169) wurde beschlossen, das offizielle Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des geplanten Naturschutz-gebietes „Burckhardtshöhe“ einzuleiten.

 

Das für die Ausweisung von Verordnungen vorgeschriebene Verfahren gemäß § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Verbindung mit § 22 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) wurde durchgeführt.

 

Der betroffenen Gemeinde und Samtgemeinde, den sonst betroffenen Behörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie weiteren Interessens-vertretungen wurden die Entwurfsunterlagen zur Stellungnahme zugeleitet.

Von den insgesamt 34 beteiligten Interessenvertretungen und öffentlichen Institutionen haben 6 Stellen Bedenken/ Anregungen/ Hinweise vorgebracht.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung ist ordnungsgemäß erfolgt.

 

Der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung sowie die Verordnungskarte und die Begründung zur Naturschutzgebietsverordnung haben in der Zeit vom 03. November bis einschließlich 03. Dezember 2015 bei der Samtgemeinde Grafschaft Hoya sowie dem Landkreis Nienburg (Weser) öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

 

Im Rahmen des Auslegungsverfahrens ist der UNB eine Stellungnahme einer Privatperson zugegangen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Behörden, Privatpersonen, sonstigen Interessensvertretungen und Naturschutzvereinigungen sowie die entsprechenden Abwägungs- und Beschlussempfehlungen sind in der Anlage 1 zusammengefasst und begründet.

 

Den von den Naturschutzverbänden in ihrer Stellungnahme vorgebrachten Anregungen und Ergänzungen konnte vor allem aufgrund des neuen Erlasses „Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten im Wald durch Naturschutzgebiets-verordnung“ vom 21.10.2015 in vielen Fällen nicht bzw. nur teilweise gefolgt werden. Die UNB ist durch den genannten Erlass an die dort festgelegten Vorgaben zur Einschränkung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gebunden.

Abweichungen über die Vorgaben aus dem o. g. Erlass hinaus sind nur in Absprache mit den Flächeneigentümern möglich. Die UNB hat einvernehmlich mit dem Eigentümer der Flächen, den Nds. Landesforsten (NLF), einige zum genannten Erlass weitreichendere Schutzbestimmungen und Entwicklungsziele abgestimmt, wie z. B. die ausschließliche Einbringung von lebensraumtypischen Baumarten auf LRT-Flächen sowie die Einschränkungen der Forstwirtschaft auf Nicht-LRT-Flächen. Einige von den Naturschutzverbänden geforderte Änderungen werden von den NLF nicht mitgetragen.

 

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Ergänzungen sowie der Veröffentlichung des neuen Wald-Erlasses waren Anpassungen des Entwurfes der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Burckhardtshöhe“ (Anlage 2) erforderlich. Für die Verordnungskarte (Anlage 3) ergeben sich keine inhaltlichen Veränderungen, hier wurde nur nachrichtlich die Landkreisgrenze mit aufgenommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden auf Flächen, die im Eigentum der NLF sind, nach Vorgabe eines Bewirtschaftungsplans durch die NLF im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung durchgeführt. Daher sind künftige, durch die UNB veranlasste Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen im NSG, in absehbarer Zeit nicht erforderlich.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. ca. 2.500 € für die Beschilderung des NSG. Die Mittel wurden im Haushalt 2016 im Produktkonto 55410.424100 eingeplant.

 


Anlagen:

 

1 – Übersicht „Fachliche und rechtliche Auseinandersetzung mit den

       vorgetragenen Bedenken Anregungen und Hinweisen“

2 – Verordnungstext über das NSG „Burckhardtshöhe“

3 – Verordnungskarte im Maßstab 1:8.000

4 – Begründung zur Verordnung