Betreff
Anerkennung der Förderungsfähigkeit von Selbsthilfegruppen;
hier: SHG für Menschen mit Zwangserkrankungen
Vorlage
2004/SGA/010
Aktenzeichen
53/41543
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt der Anerkennung der Förderungsfähigkeit der SHG “Menschen mit Zwangserkrankungen” zu.

 


Nach Nr. 2.1 der vom Kreistag am 28.10.1988 beschlossenen Grundsätze für die Förderung von Selbsthilfegruppen durch den Landkreis Nienburg/Weser ist Voraussetzung für die Förderung einer Selbsthilfegruppe, dass die Förderungsfähigkeit anerkannt worden ist. Die Förderungsfähigkeit der vorgenannten Gruppe wird unter Berücksichtigung der Zielsetzung und Arbeitsweise der jeweiligen Gruppe anerkannt. Die Anerkennung bedarf der vorherigen Zustimmung des Sozial- und Gesundheitsausschusses.

 

Mit Schreiben vom 11.12.2003 hat die Selbsthilfegruppe “Menschen mit Zwangserkrankungen” einen Antrag auf Anerkennung der Förderungsfähigkeit gestellt. Bei dieser Gruppe handelt es sich um eine nicht rechtsfähige Gruppe ohne Satzung und ohne feste Mitgliedschaft, die ihren überwiegenden Wirkungskreis im Kreisgebiet hat und sich regelmäßig in Räumen des Gesundheitsamtes trifft. An den Treffen nehmen zwischen 5 und 10 Personen teil. Die Gruppe hat eine vertretungsberechtigte und gegenüber dem Landkreis verantwortliche Person (Nr. 2.4 der Grundsätze) benannt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die Förderungsfähigkeit der Selbsthilfegruppe anzuerkennen. Haushaltsmittel stehen im Rahmen der Haushaltsstelle 49800-718000 zur Verfügung.