hier: Voranschlag für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2004 für die vom Sozialamt bewirtschafteten Haushaltsstellen
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Voranschlag des Sozialamtes für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2004 zu.
Der Voranschlag für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2004 umfasst die erforderlichen Änderungen bei den vom Sozialamt bewirtschafteten Haushaltsstellen.
Der Zuschussbedarf verändert sich durch den Nachtrag in den betroffenen Unterabschnitten gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung wie folgt:
Unterabschnitt |
Zuschussbedarf nach Nachtrag |
Zuschussbedarf nach bish. Ansatz |
mehr / weniger |
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05100 |
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Wahlen |
- € |
- € |
- € |
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40000 |
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Allgemeine |
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Sozialverwaltung |
108.400,00 € |
- 81.400,00 € |
189.800,00 € |
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41001 - 10 |
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Hilfe zum |
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Lebensunterhalt |
13.987.900,00 € |
13.218.400,00 € |
769.500,00 € |
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41101 - 10 |
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Hilfe |
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zur Pflege |
3.650.500,00 € |
2.592.500,00 € |
1.058.000,00 € |
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41201 - 10 |
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Eingliederungshilfe |
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für behind. Menschen |
22.991.300,00 € |
22.295.300,00 € |
696.000,00 € |
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41301 - 10 |
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Krankenhilfe |
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usw. |
1.960.900,00 € |
1.896.500,00 € |
64.400,00 € |
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41401 - 10 |
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Sonst. Hilfen |
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in bes. Lebenslagen |
124.000,00 € |
91.300,00 € |
32.700,00 € |
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41900 |
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Zuweisungen v. Land |
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(Quotales System) |
-21.230.600,00 € |
-20.285.800,00 € |
- 944.800,00 € |
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42002 - 08 |
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Leistungen in |
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besonderen Fällen |
- 1.371.300,00 € |
- 884.800,00 € |
- 486.500,00 € |
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42102 - 08 |
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Grund- |
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leistungen |
850.100,00 € |
771.600,00 € |
78.500,00 € |
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42202 - 08 |
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Leistungen bei |
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Krankheit usw. |
532.000,00 € |
207.000,00 € |
325.000,00 € |
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42302 - 08 |
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Arbeits- |
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gelegenheiten |
22.200,00 € |
22.200,00 € |
- € |
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42402 - 08 |
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Sonstige |
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Leistungen |
55.300,00 € |
55.300,00 € |
- € |
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Summe AsylbLG |
88.300,00 € |
171.300,00 € |
-83.000,00 € |
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43200 |
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Einricht. Für pflegebed. |
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ältere Menschen |
- 1.784.000,00 € |
- € |
-1.784.000,00 € |
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44000 |
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Kriegsopferfürsorge |
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nach dem BVG örtl. Tr. |
4.800,00 € |
6.700,00 € |
- 1.900,00 € |
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44100 |
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Kriegsopferfürsorge |
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nach dem BVG überörtl. Tr. |
- € |
- € |
- € |
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44200 |
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Sonderfürsorge |
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nach dem BVG überörtl. Tr. |
- € |
- € |
- € |
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44300 |
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Kriegsopferfürsorge |
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nach dem SVG örtl. Tr. |
- € |
- € |
- € |
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44400 |
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Kriegsopferfürsorge |
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nach dem SVG überörtl. Tr. |
- € |
- € |
- € |
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44500 |
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Kriegsopferfürsorge |
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nach dem SVG / Sonderfürsorge |
- € |
- € |
- € |
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44700 |
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Sonderfürsorge |
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nach dem OEG |
- € |
- € |
- € |
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48400 |
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Landes- |
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blindengeld |
- € |
- € |
- € |
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48800 |
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Wohngeld |
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Besonderer Mietzuschuss |
- € |
- € |
- € |
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49001 - 09 |
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Krankenhilfe |
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nach dem LAG örtl. Tr. |
43.100,00 € |
43.100,00 € |
- € |
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49100 |
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Krankenhilfe |
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nach dem LAG überörtl. Tr. |
- € |
- € |
- € |
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Veränderungen des |
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Zuschussbedarfs insgesamt |
19.944.600,00 € |
19.947.900,00 € |
-3.300,00 € |
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Die Haushaltsstellen im Einzelnen sind dem anliegenden
Auszug aus dem Nachtragshaushaltsplan aufgeführt.
Unterabschnitt 05100 - Wahlen
In diesem Jahr finden Sozialwahlen statt. Ggf. müssen
Kosten z. B. für Zeitungsannoncen getragen werden, die jedoch in voller Höhe
erstattet werden.
Unterabschnitt 40000 - Allgemeine Sozialverwaltung
Die Haushaltsstelle 40000 169100 wurde wieder auf 0,00 €
gesetzt, weil die Auswegberatung im Quotalen System nicht anerkannt worden ist.
Entsprechend ist auch die Haushaltsstelle 41001 679100 auf 0,00 € gesetzt, so
dass es nur Verschiebungen im Gesamthaushalt sind. Die Haushaltsstelle 40000
630000 wurde um 100.000,00 € erhöht, weil die Sozialhilfeempfänger/innen seit
dem 01.01.2004 quasi Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Den
entsprechenden Krankenkassen müssen die Kosten erstattet werden und zusätzlich
müssen Verwaltungskosten bis zu 5 % der Kosten gezahlt werden. Vereinbarungen
sind bisher noch nicht geschlossen worden, weil es bisher keine Einigung des
Niedersächsischen Landkreistages und der AOK Niedersachsen gibt.
Unterabschnitte 41001 bis 41010 - Hilfe zum Lebensunterhalt
Der Zuschussbedarf erhöht sich hier insgesamt um
769.500,00 €.
Der wesentliche Grund dafür liegt im Unterabschnitt
41001 und zwar bei der Haushaltsstelle 41001 730000. Die laufende Hilfe zum
Lebensunterhalt muss auf Grund der Hochrechnung in diesem Jahr um 1.100.000,00
€ auf 10.700.000,00 € erhöht werden. Bereits im Jahr 2003 wurden 11.160.036,36
€ gezahlt. Die Entlastung durch entsprechende Ausgaben bei der Grundsicherung
ist so noch nicht eingetreten, die entsprechende Einnahmehaushaltsstelle 41001
245000 kann wegen noch zu erwartender Nachzahlung wieder auf 1,2 Mio. € erhöht
werden. Auch die Hochrechnungen für die Haushaltsstellen 410001 162000 und
243000 ergeben Mehreinnahmen, die das Gesamtergebnis etwas abmildern.
Die Zahl der Hilfeempfänger/innen betrug im letzten Jahr
durchschnittlich 6.667 (einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz und
Samtgemeinde Uchte), in diesem Jahr bisher 6.594. Es hat also durch das
Grundsicherungsgesetz (GSiG) keine erheblichen Erleichterungen gegeben. Es gibt
zur Zeit 495 Leistungsempfänger/innen nach dem GSiG.
Auch die Haushaltsstelle 41001 730100 - einmalige Hilfen
- ist entsprechend der Haushaltsstelle für laufende Hilfe zu erhöhen.
Erfreulich ist, dass für den Bereich Hilfe zur Arbeit
noch Landesmittel zur Verfügung gestellt worden sind und zwar mit den
Programmen jump plus (für Jugendliche) und AfL (Arbeit für
Langzeitarbeitslose). Weitere 133 000,00 € sind bewilligt worden
(Haushaltsstelle 41001 171000). Durch Verschiebungen bei den Haushaltsstellen
410.. 730500 sind nur geringfügige Mehrkosten (insgesamt 3.700,00 €) einzuplanen.
Unterabschnitte 41101 bis 41110 - Hilfe zur Pflege
Der Zuschussbedarf insgesamt erhöht sich um 1.058.000,00
€.
Hier handelt es sich um keine echte Erhöhung des
Zuschussbedarfes, weil die Mehrkosten, die durch den Wegfall des Bewohner
bezogenen Aufwendungszuschusses entstehen (insbesondere bei 41109 742000),
durch das Land erstattet werden. Die Erstattung ist wieder zu finden im
Unterabschnitt 43200.
Unterabschnitte 41201 bis 41210 - Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen
In den gesamten Unterabschnitten erhöht sich der
Zuschussbedarf um 696.000,00 €.
Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen bei den
Haushaltsstellen 41201 736100 - Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, 41201
736600 - Sonstige Eingliederungshilfe. Der Grund sind Überweisungen von
Rechnungen der Frühförderung aus 2003 in 2004 und gestiegene Fallzahlen beim
Betreuten Wohnen. Außerdem werden im gesamten Unterabschnitt 41210 =
überörtlicher Träger weiterhin erhöhte Kosten durch steigende Fallzahlen
ermittelt, insbesondere bei den Kindergärten (41210 746100) und den
Heimunterbringen (41210 746600).
Unterabschnitte 41301 bis 41310 - Krankenhilfe usw.
Der Zuschussbedarf in diesem Abschnitten erhöht sich
insgesamt um 64.400,00 €.
Kosten für Krankenhilfe sind sehr schwer zu kalkulieren.
Neben Verschiebungen in den einzelnen Haushaltsstellen, ergeben sich mit der
durchgeführten Hochrechnung in diesem Jahr im Unterabschnitt 41301 erhöhte
Kosten. Da für den größten Teil der Hilfeempfänger/innen ohnehin seit dem 01.01.2004
die gesetzlichen Krankenkassen zuständig sind und die Sozialhilfeträger Kosten
zu erstatten haben, ist die Auswirkung auf die Haushaltsstellen noch nicht
absehbar.
Unterabschnitte 41401 bis 41410 - Sonstige Hilfe in
besonderen Lebenslagen
Der Zuschussbedarf wird insgesamt um 32.700,00 € erhöht.
Die Ausgaben bei der Hilfe zur Weiterführung des
Haushalts (Haushaltsstelle 41401 731500) erhöhen sich, weil sich die Fallzahl
erhöht. Bereits im letzten Jahr wurden 50.000,00 € aufgewendet.
Auch die Fallzahl bei der Blindenhilfe (Haushaltsstelle
41410 732200) hat sich erhöht, eine Folge der Reduzierung des
Landesblindengeldes.
Auch die Fallzahl bei der Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten hat sich erhöht. Hier gibt es jedoch eine
volle Kostenerstattung durch das Land (Haushaltsstelle 41410 161011).
Unterabschnitt 41900 - Quotales System
Hier werden die Einnahmen des Landes zentral
vereinnahmt. Der Zuschussbedarf vermindert sich um 944.800,00 €, weil
Nachzahlungen für das Jahr 2003 erfolgen und eine Erhöhung der
Abschlagszahlungen für dieses Jahr erwartet wird. Im Jahr 2003 sind
41.707.057,66 € im Quotalen System gezahlt worden, 50 % = 20.853.528,83 € werden erstattet.
Unterabschnitte 42002 bis 42408 - Asylbewerberleistungsgesetz
Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes vermindert
sich der Zuschussbedarf um 83.000,00 €
Dafür verantwortlich ist eine Änderung im
Aufnahmegesetz, das rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft getreten ist. Danach
beträgt die Kostenerstattung 4.270,00 € jährlich pro Person, die Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Im Jahresmittel des Jahres 2002
haben 400 Personen Leistungen bezogen, so dass sich 1.708.000,00 € errechnen.
Bisher waren bei den Haushaltsstellen 42002 161000 und 161100 insgesamt
1.230.000,00 € veranschlagt.
Der Personenkreis im Unterabschnitt 42102 verschiebt
sich in den Unterabschnitt 42108. Dort ist außerdem eine Fallzahlsteigerung zu
beobachten, so dass sich der Zuschussbedarf hier um 125.500,00 € erhöht.
Die Krankenhilfe für Asylbewerber/innen ist schon im
letzten Jahr angestiegen. In den Unterabschnitten 42202 und 42208 zusammen sind
Kostensteigerung um 325.000,00 € insgesamt zu erwarten. Zur Zeit kommen zwei
Hilfebezieher/innen immer wieder für einige Zeit in das Landeskrankenhaus
Wunstorf.
Unterabschnitt 43200 - Einrichtungen für
pflegebedürftige ältere Menschen
Seit dem 01.01.2004 gibt es den Bewohner bezogenen
Aufwendungszuschuss nicht mehr. Ca. 90 %
aller Bezieher/innen haben einen Sozialhilfeantrag gestellt. Daher die
Kostensteigerung bei 41109 742000. Das Land wird die Kosten erstatten. Die
entsprechenden Einnahmen werden hier noch vereinnahmt, daher ein
Negativ-Zuschussbetrag in Höhe von 1.784.000,00 €.
Unterabschnitte 44000 bis 44700 - Kriegsopferfürsorge
Hier fallen Ausgaben im Wesentlichen für den
überörtlichen Träger an. Für den örtlichen Träger gibt es im Unterabschnitt
44000 eine Verminderung der Ausgaben und Einnahmen. Es sind lediglich
Anpassungen an das bisherige laufende Ergebnis, die den Zuschussbedarf um
1.900,00 € vermindern.
Unterabschnitte 48400 und 48800 - Landesblindengeld und
Wohngeld
Das Landesblindengeld wurde von bisher 507,00 € auf
jetzt 409,00 € vermindert. Das bedeutet Minderkosten in Höhe von 80.000,00 €.
Diese ziehen Mindereinnahmen nach sich, weil das Land die Kosten zu 100 %
erstattet.
Beim Wohngeld ergeben sich keine Veränderungen.
Unterabschnitte 49001 bis 49100 - Krankenversicherung
nach dem LAG
Hier gibt es keine Veränderungen.
Anlagen:
Auszug aus dem Nachtragshaushaltsplan