Betreff
Haushaltsplan;
hier: Voranschlag für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2004 für die vom Sozialamt bewirtschafteten Haushaltsstellen
Vorlage
2004/SGA/011
Aktenzeichen
50-410-90/2
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Voranschlag des Sozialamtes für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2004 zu.


Der Voranschlag für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2004 umfasst die erforderlichen Änderungen bei den vom Sozialamt bewirtschafteten Haushaltsstellen.

 

Der Zuschussbedarf verändert sich durch den Nachtrag in den betroffenen Unterabschnitten gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung wie folgt:

 

Unterabschnitt

Zuschussbedarf

nach

Nachtrag

Zuschussbedarf

nach

bish. Ansatz

mehr /

weniger

 

 

 

 

05100

 

 

 

Wahlen

                   -  

                   -  

                 -  

 

 

 

 

40000

 

 

 

Allgemeine

 

 

 

Sozialverwaltung

      108.400,00 €

-      81.400,00 €

    189.800,00 €

 

 

 

 

41001 - 10

 

 

 

Hilfe zum

 

 

 

Lebensunterhalt

 13.987.900,00 €

 13.218.400,00 €

    769.500,00 €

 

 

 

 

41101 - 10

 

 

 

Hilfe

 

 

 

zur Pflege

   3.650.500,00 €

   2.592.500,00 €

 1.058.000,00 €

 

 

 

 

41201 - 10

 

 

 

Eingliederungshilfe

 

 

 

für behind. Menschen

 22.991.300,00 €

 22.295.300,00 €

    696.000,00 €

 

 

 

 

41301 - 10

 

 

 

Krankenhilfe

 

 

 

usw.

   1.960.900,00 €

   1.896.500,00 €

      64.400,00 €

 

 

 

 

41401 - 10

 

 

 

Sonst. Hilfen

 

 

 

in bes. Lebenslagen

      124.000,00 €

       91.300,00 €

      32.700,00 €

 

 

 

 

41900

 

 

 

Zuweisungen v. Land

 

 

 

(Quotales System)

-21.230.600,00 €

-20.285.800,00 €

-   944.800,00 €

 

 

 

 

42002 - 08

 

 

 

Leistungen in

 

 

 

besonderen Fällen

-  1.371.300,00 €

-     884.800,00 €

-   486.500,00 €

 

 

 

 

42102 - 08

 

 

 

Grund-

 

 

 

leistungen

      850.100,00 €

      771.600,00 €

      78.500,00 €

 

 

 

 

42202 - 08

 

 

 

Leistungen bei

 

 

 

Krankheit usw.

      532.000,00 €

      207.000,00 €

    325.000,00 €

 

 

 

 

42302 - 08

 

 

 

Arbeits-

 

 

 

gelegenheiten

       22.200,00 €

       22.200,00 €

                 -  

 

 

 

 

42402 - 08

 

 

 

Sonstige

 

 

 

Leistungen

       55.300,00 €

       55.300,00 €

                 -  

 

 

 

 

Summe AsylbLG

88.300,00 €

171.300,00 €

-83.000,00 €

 

 

 

 

43200

 

 

 

Einricht. Für pflegebed.

 

 

 

ältere Menschen

-  1.784.000,00 €

                   -  

-1.784.000,00 €

 

 

 

 

44000

 

 

 

Kriegsopferfürsorge

 

 

 

nach dem BVG örtl. Tr.

         4.800,00 €

         6.700,00 €

-      1.900,00 €

 

 

 

 

44100

 

 

 

Kriegsopferfürsorge

 

 

 

nach dem BVG überörtl. Tr.

                   -  

                   -  

                 -  

 

 

 

 

44200

 

 

 

Sonderfürsorge

 

 

 

nach dem BVG überörtl. Tr.

                   -  

                   -  

                 -  

 

 

 

 

44300

 

 

 

Kriegsopferfürsorge

 

 

 

nach dem SVG örtl. Tr.

                   -  

                   -  

                 -  

 

 

 

 

44400

 

 

 

Kriegsopferfürsorge

 

 

 

nach dem SVG überörtl. Tr.

                   -  

                   -  

                 -  

 

 

 

 

44500

 

 

 

Kriegsopferfürsorge

 

 

 

nach dem SVG / Sonderfürsorge

                   -  

                   -  

                 -  

 

 

 

 

44700

 

 

 

Sonderfürsorge

 

 

 

nach dem OEG

                   -  

                   -  

                 -  

 

 

 

 

48400

 

 

 

Landes-

 

 

 

blindengeld

                   -  

                   -  

                 -  

 

 

 

 

48800

 

 

 

Wohngeld

 

 

 

Besonderer Mietzuschuss

                   -  

                   -  

                 -  

 

 

 

 

49001 - 09

 

 

 

Krankenhilfe

 

 

 

nach dem LAG örtl. Tr.

       43.100,00 €

       43.100,00 €

                 -  

 

 

 

 

49100

 

 

 

Krankenhilfe

 

 

 

nach dem LAG überörtl. Tr.

                   -  

                   -  

                 -  

 

 

 

 

Veränderungen des

 

 

 

Zuschussbedarfs insgesamt

19.944.600,00 €

19.947.900,00 €

-3.300,00 €

 

 

 

 

 

Die Haushaltsstellen im Einzelnen sind dem anliegenden Auszug aus dem Nachtragshaushaltsplan aufgeführt.

 

 

Unterabschnitt 05100  - Wahlen

 

In diesem Jahr finden Sozialwahlen statt. Ggf. müssen Kosten z. B. für Zeitungsannoncen getragen werden, die jedoch in voller Höhe erstattet werden.

 

 

Unterabschnitt 40000 - Allgemeine Sozialverwaltung

 

Die Haushaltsstelle 40000 169100 wurde wieder auf 0,00 € gesetzt, weil die Auswegberatung im Quotalen System nicht anerkannt worden ist. Entsprechend ist auch die Haushaltsstelle 41001 679100 auf 0,00 € gesetzt, so dass es nur Verschiebungen im Gesamthaushalt sind. Die Haushaltsstelle 40000 630000 wurde um 100.000,00 € erhöht, weil die Sozialhilfeempfänger/innen seit dem 01.01.2004 quasi Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Den entsprechenden Krankenkassen müssen die Kosten erstattet werden und zusätzlich müssen Verwaltungskosten bis zu 5 % der Kosten gezahlt werden. Vereinbarungen sind bisher noch nicht geschlossen worden, weil es bisher keine Einigung des Niedersächsischen Landkreistages und der AOK Niedersachsen gibt.

 

 

Unterabschnitte 41001 bis 41010 - Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Der Zuschussbedarf erhöht sich hier insgesamt um 769.500,00 €.

 

Der wesentliche Grund dafür liegt im Unterabschnitt 41001 und zwar bei der Haushaltsstelle 41001 730000. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt muss auf Grund der Hochrechnung in diesem Jahr um 1.100.000,00 € auf 10.700.000,00 € erhöht werden. Bereits im Jahr 2003 wurden 11.160.036,36 € gezahlt. Die Entlastung durch entsprechende Ausgaben bei der Grundsicherung ist so noch nicht eingetreten, die entsprechende Einnahmehaushaltsstelle 41001 245000 kann wegen noch zu erwartender Nachzahlung wieder auf 1,2 Mio. € erhöht werden. Auch die Hochrechnungen für die Haushaltsstellen 410001 162000 und 243000 ergeben Mehreinnahmen, die das Gesamtergebnis etwas abmildern.

 

Die Zahl der Hilfeempfänger/innen betrug im letzten Jahr durchschnittlich 6.667 (einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz und Samtgemeinde Uchte), in diesem Jahr bisher 6.594. Es hat also durch das Grundsicherungsgesetz (GSiG) keine erheblichen Erleichterungen gegeben. Es gibt zur Zeit 495 Leistungsempfänger/innen nach dem GSiG.

 

Auch die Haushaltsstelle 41001 730100 - einmalige Hilfen - ist entsprechend der Haushaltsstelle für laufende Hilfe zu erhöhen.

 

Erfreulich ist, dass für den Bereich Hilfe zur Arbeit noch Landesmittel zur Verfügung gestellt worden sind und zwar mit den Programmen jump plus (für Jugendliche) und AfL (Arbeit für Langzeitarbeitslose). Weitere 133 000,00 € sind bewilligt worden (Haushaltsstelle 41001 171000). Durch Verschiebungen bei den Haushaltsstellen 410.. 730500 sind nur geringfügige Mehrkosten (insgesamt 3.700,00 €) einzuplanen.

 

 

Unterabschnitte 41101 bis 41110 - Hilfe zur Pflege

 

Der Zuschussbedarf insgesamt erhöht sich um 1.058.000,00 €.

 

Hier handelt es sich um keine echte Erhöhung des Zuschussbedarfes, weil die Mehrkosten, die durch den Wegfall des Bewohner bezogenen Aufwendungszuschusses entstehen (insbesondere bei 41109 742000), durch das Land erstattet werden. Die Erstattung ist wieder zu finden im Unterabschnitt 43200.

 

 

Unterabschnitte 41201 bis 41210 - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

In den gesamten Unterabschnitten erhöht sich der Zuschussbedarf um 696.000,00 €.

 

Die Mehrkosten entstehen im Wesentlichen bei den Haushaltsstellen 41201 736100 - Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, 41201 736600 - Sonstige Eingliederungshilfe. Der Grund sind Überweisungen von Rechnungen der Frühförderung aus 2003 in 2004 und gestiegene Fallzahlen beim Betreuten Wohnen. Außerdem werden im gesamten Unterabschnitt 41210 = überörtlicher Träger weiterhin erhöhte Kosten durch steigende Fallzahlen ermittelt, insbesondere bei den Kindergärten (41210 746100) und den Heimunterbringen (41210 746600).

 

 

Unterabschnitte 41301 bis 41310 - Krankenhilfe usw.

 

Der Zuschussbedarf in diesem Abschnitten erhöht sich insgesamt um 64.400,00 €.

 

Kosten für Krankenhilfe sind sehr schwer zu kalkulieren. Neben Verschiebungen in den einzelnen Haushaltsstellen, ergeben sich mit der durchgeführten Hochrechnung in diesem Jahr im Unterabschnitt 41301 erhöhte Kosten. Da für den größten Teil der Hilfeempfänger/innen ohnehin seit dem 01.01.2004 die gesetzlichen Krankenkassen zuständig sind und die Sozialhilfeträger Kosten zu erstatten haben, ist die Auswirkung auf die Haushaltsstellen noch nicht absehbar.

 

 

Unterabschnitte 41401 bis 41410 - Sonstige Hilfe in besonderen Lebenslagen

 

Der Zuschussbedarf wird insgesamt um 32.700,00 € erhöht.

 

Die Ausgaben bei der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Haushaltsstelle 41401 731500) erhöhen sich, weil sich die Fallzahl erhöht. Bereits im letzten Jahr wurden 50.000,00 € aufgewendet.

 

Auch die Fallzahl bei der Blindenhilfe (Haushaltsstelle 41410 732200) hat sich erhöht, eine Folge der Reduzierung des Landesblindengeldes.

 

Auch die Fallzahl bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat sich erhöht. Hier gibt es jedoch eine volle Kostenerstattung durch das Land (Haushaltsstelle 41410  161011).

 

 

Unterabschnitt 41900 - Quotales System

 

Hier werden die Einnahmen des Landes zentral vereinnahmt. Der Zuschussbedarf vermindert sich um 944.800,00 €, weil Nachzahlungen für das Jahr 2003 erfolgen und eine Erhöhung der Abschlagszahlungen für dieses Jahr erwartet wird. Im Jahr 2003 sind 41.707.057,66 € im Quotalen System gezahlt worden, 50 %  = 20.853.528,83 € werden erstattet.

 

 

Unterabschnitte 42002 bis 42408 - Asylbewerberleistungsgesetz

 

Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes vermindert sich der Zuschussbedarf um 83.000,00 €

 

Dafür verantwortlich ist eine Änderung im Aufnahmegesetz, das rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft getreten ist. Danach beträgt die Kostenerstattung 4.270,00 € jährlich pro Person, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Im Jahresmittel des Jahres 2002 haben 400 Personen Leistungen bezogen, so dass sich 1.708.000,00 € errechnen. Bisher waren bei den Haushaltsstellen 42002 161000 und 161100 insgesamt 1.230.000,00 € veranschlagt.

 

Der Personenkreis im Unterabschnitt 42102 verschiebt sich in den Unterabschnitt 42108. Dort ist außerdem eine Fallzahlsteigerung zu beobachten, so dass sich der Zuschussbedarf hier um 125.500,00 € erhöht.

 

Die Krankenhilfe für Asylbewerber/innen ist schon im letzten Jahr angestiegen. In den Unterabschnitten 42202 und 42208 zusammen sind Kostensteigerung um 325.000,00 € insgesamt zu erwarten. Zur Zeit kommen zwei Hilfebezieher/innen immer wieder für einige Zeit in das Landeskrankenhaus Wunstorf.

 

 

Unterabschnitt 43200 - Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen

 

Seit dem 01.01.2004 gibt es den Bewohner bezogenen Aufwendungszuschuss nicht mehr. Ca. 90 %  aller Bezieher/innen haben einen Sozialhilfeantrag gestellt. Daher die Kostensteigerung bei 41109 742000. Das Land wird die Kosten erstatten. Die entsprechenden Einnahmen werden hier noch vereinnahmt, daher ein Negativ-Zuschussbetrag in Höhe von 1.784.000,00 €.

 

 

Unterabschnitte 44000 bis 44700 - Kriegsopferfürsorge

 

Hier fallen Ausgaben im Wesentlichen für den überörtlichen Träger an. Für den örtlichen Träger gibt es im Unterabschnitt 44000 eine Verminderung der Ausgaben und Einnahmen. Es sind lediglich Anpassungen an das bisherige laufende Ergebnis, die den Zuschussbedarf um 1.900,00 € vermindern.

 

 

Unterabschnitte 48400 und 48800 - Landesblindengeld und Wohngeld

 

Das Landesblindengeld wurde von bisher 507,00 € auf jetzt 409,00 € vermindert. Das bedeutet Minderkosten in Höhe von 80.000,00 €. Diese ziehen Mindereinnahmen nach sich, weil das Land die Kosten zu 100 % erstattet.

 

Beim Wohngeld ergeben sich keine Veränderungen.

 

 

Unterabschnitte 49001 bis 49100 - Krankenversicherung nach dem LAG

 

Hier gibt es keine Veränderungen.

 


Anlagen:

 

Auszug aus dem Nachtragshaushaltsplan