Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2016/054
Aktenzeichen
131-20 16 25
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

  1. Die Stiftung der Sparkasse spendet dem Fachdienst Familie und Integration für den Sonderfonds „WIR SIND DABEI“ 5.000 Euro.

 

  1. Der Lions Club Nienburg spendet dem Fachdienst Familie und Integration für den Sonderfonds „WIR SIND DABEI“ 3.046 Euro.

 

  1. Der Förderverein der OBS Loccum spendet dem Fachdienst Schule und Kultur Material für nachhaltige Projekte (Schülersatz für Mobiles Lernen) im Wert von 5.000 Euro.