Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2016/054
Aktenzeichen
131-20 16 25
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt
Der Landkreis
Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und
ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder
Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.
- Die Stiftung der Sparkasse spendet dem Fachdienst Familie und
Integration für den Sonderfonds „WIR SIND DABEI“ 5.000 Euro.
- Der Lions Club Nienburg spendet dem Fachdienst Familie und
Integration für den Sonderfonds „WIR SIND DABEI“ 3.046 Euro.
- Der Förderverein der OBS Loccum spendet dem Fachdienst Schule und Kultur Material für nachhaltige Projekte (Schülersatz für Mobiles Lernen) im Wert von 5.000 Euro.