Betreff
Sozialpsychiatrischer Plan 2015 (Erhebungsjahr 2014)
Vorlage
2016/058
Art
Bericht

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt den Sozialpsychiatrischen Plan 2015 (Erhebungsjahr 2014) Kenntnis.


Sachverhalt

Seit der Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutz-maßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) vom 16.06.1997 liegt Ihnen die fünfte Fortschreibung - somit der sechste Sozialpsychiatrische Plan - für den Landkreis Nienburg/Weser vor. Darin wird wie bisher der Versuch unternommen, die Entwicklung der „Psychiatrie-Landschaft“ mit ihren Angeboten für Menschen mit psychischen oder seelischen Störungen zu erfassen und auf geplante oder noch fehlende Angebotsstrukturen hinzuweisen. Diese Darstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, zumal die Teilnahme am Sozialpsychiatrischen Verbund und die Rückmeldung von Daten letztlich auf der Selbstverpflichtung der Mitglieder beruhen.

Dass es einen festen Stundenanteil in Form einer Viertelstelle für Sozialarbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst für die Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Verbundes gibt, ohne die eine regelmäßige Fortschreibung des Sozialpsychia-trischen Planes und die Verbundarbeit gemäß § 8 NPsychKG nicht zu leisten wären, zeigt, dass der Landkreis Nienburg die in § 9 NPsychKG verankerte Auf-forderung zu einer solchen Psychiatrieberichtserstattung von Anfang an ernst genommen hat.

 

Nachdem das letzte Berichtsjahr 2011 vor allem durch die kritische Diskussion um die Einführung der landesweit geplanten Integrierten Versorgung (IV) gemäß § 140 a - d SGB V geprägt war, konnten nach Einführung derselben bis ins Berichtsjahr 2014 durchaus positive Erfahrungen gemacht werden. Durch die Kooperation zwischen care4S, der hiesigen Facharztpraxis, dem neu gegründeten ambulanten psychiatrischen Pflegedienst (APP) und dem Sozialpsychiatrischen Verbund konnte im Kreisgebiet der APP Burg Aktiv Team zum 01.12.2012 an den Start gehen. Die Zahl der abgeschlossenen Verträge im Rahmen der Integrierten Versorgung und der dort eingeschriebenen PatientInnen blieb allerdings weit hinter den von den Kassen für ganz Niedersachsen anvisierten 12000 Schizophrenie-erkrankten zurück. Umso überraschender erfolgte die vorzeitige Kündigung des Versorgungsvertrags mit der Managementgesellschaft care4S durch die AOK zum 31.12.2014,  also 2 Jahre früher als geplant. Aus formalen Gründen muss nun ein neuer IV-Vertrag mit den teilnehmenden Leistungserbringern abgeschlossen werden. Die ambulante psychiatrische Pflege als neuer Baustein im Verbund war und ist dadurch glücklicherweise nicht gefährdet.

 

Neben dieser wesentlichen Änderung im Verbund gab es eine weitere positive Entwicklung. Die lange geplante Tagesklinik mit daran angegliederter Instituts-ambulanz der KRH Psychiatrie Wunstorf konnte ab Juli 2014 mit offizieller Eröffnung Ende September des Berichtsjahres in Nienburg ebenfalls ans Netz gehen und so eine weitere Versorgungslücke schließen.

 

Wesentlich brisanter war seit der letzten Planerstellung die Veränderung des klinischen Alltags durch die hinreichend bekannten Urteile des Bundes-verfassungsgerichts zur Zwangsmedikation forensisch untergebrachter Maßregelpatienten. Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auch auf die Allgemeinpsychiatrie und die nunmehr gerichtlich kaum noch durchsetzbaren medikamentösen Behandlungen von psychisch schwer erkrankten Menschen gegen deren Willen. Mit Verkündungsstand 07.07.2015 trat inzwischen zum 22.05.2015 das folglich zu novellierende Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz in Kraft; die ebenfalls notwendige Novellierung des NPsychKG ist noch auf dem Weg durch die Instanzen und wird frühestens zur Jahresmitte 2016 erwartet. 

 

Der Koalitionsvertrag der die jetzige Landesregierung bildenden Parteien vom Februar 2013 sieht die Erstellung eines Landespsychiatrieplans Niedersachsen (LPP) vor. Auf der Dienstbesprechung der LeiterInnen der Sozialpsychiatrischen Dienste und KoordinatorInnen der Sozialpsychiatrischen Verbünde vom 04.11.2014 stellten die mit dieser Aufgabe betrauten Institutionen FOGS GmbH  und ceus consulting GmbH das geplante Vorgehen zur Erstellung des LPP dar. Mit der Veröffentlichung ist Mitte 2016 zu rechnen. Alle Verbünde mit ihren  bisher erstellten Sozialpsychiatrischen Plänen und jeweiligen Stellungnahmen der Geschäftsführungen wurden über das Sozialministerium mit einbezogen; die Stellungnahme des Landkreises Nienburg/Weser erfolgte am 30.04.2014. Wie im Sozialpsychiatrischen Plan 2015 der Region Hannover zusammengefasst werden die folgenden Themenbereiche für sinnvoll erachtet:

           „kultursensible Versorgung von psychisch Kranken mit Migrationshintergrund

           Regionalisierung der Kinder- und Jugendpsychiatrie

           Verbesserung der gerontopsychiatrischen Versorgung

           Psychisch Kranke in schwierigen sozialen Lagen (Wohnungslosigkeit, Wiedereingliederung nach Haftstrafe oder stationärem Maßregelvollzug)

           Arbeit, Rehabilitation, Zuverdienst für (chronisch) psychisch Kranke

           Etablierung stationärer Behandlungseinheiten für psychisch kranke Mütter mit deren Kindern

           Entwicklung und Ausbau von Strukturen für die Behandlung von psychisch Kranken mit gleichzeitig bestehender geistiger Behinderung“


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen: