Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuß und Kreistag, die Grundsatzbeschlüsse über die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen in der Neufassung zu beschließen.
Der
Landkreis Nienburg/Weser verfügt im Bereich der Jugendarbeit schon seit vielen
Jahren über Grundsatzbeschlüsse, die zuletzt im Jahr 1995 überarbeitet, im
Jugendhilfeausschuss beraten und anschließend durch den Kreistag beschlossen
wurden. Aufgrund der im Laufe der Zeit eingetretenen Veränderungen in der
Kinder- und Jugendarbeit ist es notwendig geworden, die grundsätzliche
Förderung auf die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen besser abzustimmen.
Die Verwaltung des Jugendamtes hat unter vorheriger Beratung mit freien Trägern
der Jugendhilfe den in der
/
Anlage beigefügten Entwurf erarbeitet.
Die
einzig größere Veränderung in den überarbeiteten Grundsatzbeschlüssen ist die
gezielte Förderung ehrenamtlichen Engagements. Der Jugendhilfeausschuss hat in
seiner letzten Sitzung beschlossen, ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit
besonders zu fördern, nachdem in den Jahren 2001 bis 2003 besonders positive
Erfahrungen durch die Bundesförderung im E & C Programm gesammelt wurden.
Darüber hinaus entspricht die Förderung bürgerschaftlichen Engagements den
strategischen Zielen des Landkreises Nienburg/
Weser.
Der
Jugendhilfeausschuss wird gebeten, sich zu dem Neuentwurf der
Grundsatzbeschlüsse zu äußern und eine fachliche Stellungnahme abzugeben.