Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2004
Vorlage
2004/FA/003
Aktenzeichen
20
Art
Ausschuss für Finanzen und Personal

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2004 zu beschließen.


Ein Nachtragshaushalt ist gemäß § 87 Abs. 2 NGO i. V. m. § 65 NLO aufzustellen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

 

Von der Kämmerei ist unter Beteiligung der Fachämter der beigefügte Entwurf für die Nachtragshaushaltssatzung und für den Nachtragshaushaltsplan aufgestellt worden. Er berücksichtigt den bisherigen Haushaltsverlauf und die aktuelle Beschlusslage der Gremien des Kreistages. Die wichtigsten Änderungen sind mit Erläuterungen versehen. Soweit sich weitere Korrekturen bis zum Sitzungstermin ergeben, wird eine Übersicht hierüber in der Sitzung vorgelegt.

 


Anlagen:

 

Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes mit Erläuterungen