Betreff
Weiterentwicklung der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.
Vorlage
2016/097
Aktenzeichen
54.16.54
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Das Gremium stimmt einer Weiterentwicklung der Klimaschutzagentur Mittelweser im Zeitraum von 2017-2019 zu.

 


Sachverhalt

Mit Ende des Jahres 2016 läuft die Förderung des Projektes „Klimaschutzmanagement und Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ nach insgesamt fünf Jahren Laufzeit aus.

 

Ein zentrales gemeinsames Ziel und somit auch ein wichtiger Baustein im Aufgabenbereich des Klimaschutzmanagements war der Aufbau, die Begleitung und die Entwicklung  der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. zu einer eigenständig handlungsfähigen, fachlich kompetenten und neutralen Einrichtung. Diese wird gespeist aus kommunalen und weiteren öffentlichen Mitteln sowie Mitteln der Wirtschaft.

Dieses soll den Klimaschutz im Landkreis Nienburg vorantreiben und dabei die Interessen der Bürger, der Kommunen und der Wirtschaft gleichermaßen im Blick haben.

 

In den letzten knapp zwei Jahren ist es der Klimaschutzagentur zunehmend gelungen „aus dem Schatten des Klimaschutzmanagements“ herauszutreten und den Verein als eigenständig agierenden Ansprechpartner im Landkreis Nienburg bekannt zu machen.  Bürger, Kommunen und Wirtschaft im Sinne der Daseinsvorsorge, Beratungskompetenz und Wirtschaftsförderung können somit profitieren. Damit ist aus Sicht des Vorstandes der Klimaschutzagentur e.V. ein wichtiger Schritt für die zukünftige Aufstellung des Vereins gelungen, die mit der vollständigen Übernahme des Klimaschutzmanagements eine weitergehende Eigenständigkeit im Handeln und der Finanzierung mit sich bringen wird.

 

Der Vorstand der Klimaschutzagentur e.V. und das Klimaschutzmanagement haben Strategien und Modelle erörtert, wie und unter welchen Bedingungen der Verein zukunftsfähig und wirkungsvoll aufgestellt werden kann.

 

Folgende Aufgabenschwerpunkte soll die Klimaschutzagentur bearbeiten:

 

   Die Klimaschutzagentur e.V. soll als kompetenter  Dienstleistungspartner insbesondere für die Zielgruppen Kommunen und Wirtschaft agieren. Bei ihr kann spezielle fachliche Kompetenz gebündelt und abgerufen werden.

  Die Agentur soll im Rahmen der Daseinsvorsorge, im Dienste der Städte und Gemeinden und im wirtschaftsfördernden Interesse weiterhin eine niedrigschwellige, unmittelbare kostenlose Erstberatung als Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger anbieten.

  Neben diesen Kernaufgaben sollen insbesondere geförderte Projekte für die genannten Zielgruppen eruiert und in Abstimmung mit den Projektteilnehmern organisiert werden. Von deren Umfang und den hierfür erforderlichen  Ressourcen werden Leistungsumfang und -fähigkeit der Klimaschutzagentur e.V. künftig maßgeblich bestimmt werden.

  Im Rahmen der zukünftigen Projekte sind Ziele zu vereinbaren und messbare Ergebnisse zu erreichen.

  Die Finanzierung der Klimaschutzagentur e.V. muss künftig auf mehreren, teils festen, teils variablen Säulen stehen:

 

O Feste Zuschüsse = v.a. vom Landkreis, Städten, Samtgemeinden und Gemeinden; das Ziel ist für den weiteren Betrieb des Vereins 0,50€/Einwohner/Jahr für die Jahre 2017 – 2019 zu sichern. Dieses Finanzierungsmodell wird bereits im jetzigen Projekt „Klimaschutzmanagement“ angewendet.  Alle Städte und Gemeinden sind mit Schreiben vom 31. März 2016 um die Zusage der Kofinanzierung gebeten worden.

 

O Sponsoring = Fortführung der Zusammenarbeit mit den beiden Hauptsponsoren Avacon und Sparkasse, daneben sollen weitere „Hauptsponsoren“ generiert werden; das Ziel ist, für die Jahre 2017 – 2019 eine relativ verlässliche Absicherung dieser Zahlungen zu erreichen.

 

O Mitgliedsbeiträge = sind bisher – und werden es auch bleiben – betragsmäßig von untergeordneter Bedeutung. Sie dürfen auch künftig der Begründung einer Mitgliedschaft nicht im Wege stehen, können daher auch nicht ausschlaggebender und tragender Bestandteil der laufenden Vereinsfinanzierung sein.

 

O Projektmittel = sind bisher nur in untergeordneter Größe entwickelt, was auch mit der Aufteilung Klimaschutzmanagement/Klimaschutzagentur sowie der bisherigen förderbedingten Aufgabenstellung zusammenhängt. Das Ziel ist, attraktive Förderprogramme, insbesondere zu den ohnehin identifizierten Handlungsfeldern, zu eruieren und diese für und mit Projektpartnern aus den o.g. Hauptzielgruppen umzusetzen. In der Regel setzen die Fördermittelgeber eine hohe fachliche Kompetenz der Fördermittelempfänger (hier der Verein) voraus. Insbesondere daraus sollen – auf mittlere Sicht auch dauerhaft – zusätzliche personelle Kapazitäten für den Verein generiert werden. Hier ist auch die Einbindung von „Projektsponsoren“ vorgesehen.

 

Finanzplan

Zur Umsetzung aller Maßnahmen ist davon auszugehen, dass eine Personalausstattung von mind. 2,0 Vollzeitkräften notwendig ist.

Ausgaben:

Personalausgaben:

-145.000,00 €

Sachkosten ( 3 Büroarbeitsplätze)

-29.100,00 €

Miete                                                            

-4.000,00 €

Büro und Buchführungskosten                      

-5.500,00 €

Projektausgaben                                          

-30.000,00 €

-213.600,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

Kommunen (0,50ct/Einwohner)                       

59.815,00 €

Landkreis                                                          

59.815,00 €

Sponsorengelder                                              

25.000,00 €

Mitgliedsbeiträge                                             

15.000,00 €

Förderprogramme                                            

60.000,00 €

 

Das zuvor beschriebene Finanzierungsmodell aus festen Zuschüssen und „unternehmerischen“ Bestandteilen  und aus Fördermitteln des Bundes, Landes und der EU  ist geeignet, um eine Basisleistung der Klimaschutzagentur in der bisherigen Größenordnung von 2,0 Stellen abzusichern und eine Weiterentwicklung im Sinne einer personellen und fachlichen Verstärkung zu eröffnen. Im Aufgabenfeld „ Klimaschutz“ soll eine zielgruppen- und bedarfsgerechte Dienstleistung kreisweit angeboten werden. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die dafür benötigten Finanzmittel i.H.v. 60.000.- Euro werden  für das Jahr 2017 bereitgestellt.

 


Anlagen:

 

·        ohne