Das Gremium stimmt einer Weiterentwicklung
der Klimaschutzagentur Mittelweser im Zeitraum von 2017-2019 zu.
Sachverhalt
Mit Ende des Jahres 2016 läuft die Förderung
des Projektes „Klimaschutzmanagement und Anschlussvorhaben
Klimaschutzmanagement“ nach insgesamt fünf Jahren Laufzeit aus.
Ein zentrales gemeinsames Ziel und somit
auch ein wichtiger Baustein im Aufgabenbereich des Klimaschutzmanagements war
der Aufbau, die Begleitung und die Entwicklung
der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. zu einer eigenständig handlungsfähigen,
fachlich kompetenten und neutralen Einrichtung. Diese wird gespeist aus
kommunalen und weiteren öffentlichen Mitteln sowie Mitteln der Wirtschaft.
Dieses soll den Klimaschutz im Landkreis
Nienburg vorantreiben und dabei die Interessen der Bürger, der Kommunen und der
Wirtschaft gleichermaßen im Blick haben.
In den letzten knapp zwei Jahren ist es der
Klimaschutzagentur zunehmend gelungen „aus dem Schatten des
Klimaschutzmanagements“ herauszutreten und den Verein als eigenständig
agierenden Ansprechpartner im Landkreis Nienburg bekannt zu machen. Bürger, Kommunen und Wirtschaft im Sinne der
Daseinsvorsorge, Beratungskompetenz und Wirtschaftsförderung können somit
profitieren. Damit ist aus Sicht des Vorstandes der Klimaschutzagentur e.V. ein
wichtiger Schritt für die zukünftige Aufstellung des Vereins gelungen, die mit
der vollständigen Übernahme des Klimaschutzmanagements eine weitergehende
Eigenständigkeit im Handeln und der Finanzierung mit sich bringen wird.
Der Vorstand der Klimaschutzagentur e.V. und
das Klimaschutzmanagement haben Strategien und Modelle erörtert, wie und unter
welchen Bedingungen der Verein zukunftsfähig und wirkungsvoll aufgestellt werden
kann.
Folgende Aufgabenschwerpunkte soll die
Klimaschutzagentur bearbeiten:
•
Die Klimaschutzagentur e.V. soll als kompetenter Dienstleistungspartner insbesondere für die
Zielgruppen Kommunen und Wirtschaft agieren. Bei ihr kann spezielle fachliche
Kompetenz gebündelt und abgerufen werden.
• Die
Agentur soll im Rahmen der Daseinsvorsorge, im Dienste der Städte und Gemeinden
und im wirtschaftsfördernden Interesse weiterhin eine niedrigschwellige,
unmittelbare kostenlose Erstberatung als Dienstleistung für Bürgerinnen und
Bürger anbieten.
•
Neben diesen Kernaufgaben sollen insbesondere geförderte Projekte für
die genannten Zielgruppen eruiert und in Abstimmung mit den Projektteilnehmern
organisiert werden. Von deren Umfang und den hierfür erforderlichen Ressourcen werden Leistungsumfang und
-fähigkeit der Klimaschutzagentur e.V. künftig maßgeblich bestimmt werden.
• Im
Rahmen der zukünftigen Projekte sind Ziele zu vereinbaren und messbare Ergebnisse
zu erreichen.
• Die
Finanzierung der Klimaschutzagentur e.V. muss künftig auf mehreren, teils
festen, teils variablen Säulen stehen:
O Feste
Zuschüsse = v.a. vom Landkreis, Städten, Samtgemeinden und Gemeinden;
das Ziel ist für den weiteren Betrieb des Vereins 0,50€/Einwohner/Jahr für die
Jahre 2017 – 2019 zu sichern. Dieses Finanzierungsmodell wird bereits im
jetzigen Projekt „Klimaschutzmanagement“ angewendet. Alle Städte und Gemeinden sind mit Schreiben
vom 31. März 2016 um die Zusage der Kofinanzierung gebeten worden.
O Sponsoring
= Fortführung der Zusammenarbeit mit den beiden Hauptsponsoren Avacon und
Sparkasse, daneben sollen weitere „Hauptsponsoren“ generiert werden; das Ziel
ist, für die Jahre 2017 – 2019 eine relativ verlässliche Absicherung dieser
Zahlungen zu erreichen.
O Mitgliedsbeiträge
= sind bisher – und werden es auch bleiben – betragsmäßig von untergeordneter
Bedeutung. Sie dürfen auch künftig der Begründung einer Mitgliedschaft nicht im
Wege stehen, können daher auch nicht ausschlaggebender und tragender
Bestandteil der laufenden Vereinsfinanzierung sein.
O Projektmittel
= sind bisher nur in untergeordneter Größe entwickelt, was auch mit der
Aufteilung Klimaschutzmanagement/Klimaschutzagentur sowie der bisherigen
förderbedingten Aufgabenstellung zusammenhängt. Das Ziel ist, attraktive Förderprogramme,
insbesondere zu den ohnehin identifizierten Handlungsfeldern, zu eruieren und
diese für und mit Projektpartnern aus den o.g. Hauptzielgruppen umzusetzen. In
der Regel setzen die Fördermittelgeber eine hohe fachliche Kompetenz der Fördermittelempfänger
(hier der Verein) voraus. Insbesondere daraus sollen – auf mittlere Sicht auch
dauerhaft – zusätzliche personelle Kapazitäten für den Verein generiert werden.
Hier ist auch die Einbindung von „Projektsponsoren“ vorgesehen.
Finanzplan
Zur Umsetzung aller Maßnahmen ist davon
auszugehen, dass eine Personalausstattung von mind. 2,0 Vollzeitkräften
notwendig ist.
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Das zuvor beschriebene Finanzierungsmodell
aus festen Zuschüssen und „unternehmerischen“ Bestandteilen und aus Fördermitteln des Bundes, Landes und
der EU ist geeignet, um eine
Basisleistung der Klimaschutzagentur in der bisherigen Größenordnung von 2,0
Stellen abzusichern und eine Weiterentwicklung im Sinne einer personellen und
fachlichen Verstärkung zu eröffnen. Im Aufgabenfeld „ Klimaschutz“ soll eine
zielgruppen- und bedarfsgerechte Dienstleistung kreisweit angeboten
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die dafür benötigten Finanzmittel i.H.v.
60.000.- Euro werden für das Jahr 2017 bereitgestellt.
Anlagen:
· ohne