Betreff
Delegierung durchgehender Fahrten auf der Linie 715 an die Region Hannover
Vorlage
2016/098
Aktenzeichen
62.22.444
Art
Beschlussvorlage

Die Aufgabenträgerschaft für durchgehende, das Kreisgebiet überschreitende Fahrten auf der Linie 715 soll mit einer Delegierungsvereinbarung (Anlage 1) an die Region Hannover übertragen werden. Für die Erbringung der Leistungen gem. dem in Anlage 2 beigefügten Fahrplan leistet der Landkreis Nienburg/Weser gegenüber der Region Hannover einen Defizitausgleich in Höhe von rund 65.000 € jährlich.


Sachverhalt

Die Buslinie 715 in Kombination mit der Linie 716 verbindet die im Landkreis Nienburg/Weser gelegenen Orte Stolzenau und Leese (Samtgemeinde Mittelweser) sowie Loccum, Rehburg und Winzlar (Stadt Rehburg-Loccum) mit dem Ort Wunstorf in der Region Hannover und insbesondere auch seinem Bahnhof als wichtigem Knotenpunkt des Schienenpersonenverkehrs. Auch wenn die Linie 715/716 überwiegend in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg und nur zu einem kleineren Teil in der Region Hannover verläuft, besteht auch aus der Sicht der Region Hannover ein öffentliches Interesse an dieser Linie, da sie den im Gebiet der Region verlaufenden ÖPNV- und SPNV-Linien Fahrgäste aus dem Umland zuführt. Außerdem trägt Sie dazu bei, dass Berufs- und Ausbildungspendler den ÖPNV, und nicht das Auto, nutzen, um ihren Arbeits-/Ausbildungsplatz in der Region Hannover zu erreichen. Die CO2-Belastung wird so vermindert.

Im gemeinsamen Interesse eines integrierten ÖPNV-Angebots für Region und Umland wollen die Region und der Landkreis bei der Sicherstellung der Linie 715/716 zusammenarbeiten. Sie legen daher hierfür zugrunde, dass für diese grenzüberschreitende Linie eine gemeinsame Zuständigkeit beider Aufgabenträger besteht, § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) und Nr. 3 NNVG.

Die Linien 715 (Wunstorf – Wiedenbrügge) und 716 (Wiedenbrügge – Stolzenau) wurden bisher von der RegioBus Hannover GmbH bedient. Die RegioBus ist von der Region Hannover mit dem Betrieb der Verkehrsdienste auf der Linie 715 nach Maßgabe der Altmark-Trans-Kriterien des EuGH (Urt. v. 24.07.2003 - Rs. C-280/00) unter Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bis zum 31.12.2019 betraut und erhält hierfür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich von der Region. Sie ist vom Landkreis Nienburg/Weser mit dem Betrieb der Verkehrsdienste auf der Linie 716 im Rahmen des Linienbündels 2 nach Maßgabe der Altmark-Trans-Kriterien des EuGH (Urt. v. 24.07.2003 - Rs. C-280/00) unter Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bis zum 31.07.2017 betraut und erhält hierfür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich vom Landkreis.

Der Landkreis beabsichtigt gem. Art. 5 (1) VO 1370/2007 zum 01.08.2017 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Leistungen im  Linienbündel 2 zu vergeben. Da eine Beteiligung der RegioBus an dieser Ausschreibung  nicht möglich ist, müssten die Leistungen auf der Linie 716 an ein anderes Verkehrsunternehmen vergeben werden. Damit wären die auf Linie 715/716 angebotenen durchgehenden Fahrten nicht mehr möglich. Aus diesem Grund soll das Angebot der Linie 716 aufgeteilt werden in

-       Fahrten, die sich auf den Landkreis beschränken. Diese Fahrten sollen zukünftig von der neuen Linie 53 im Linienbündel 2 erbracht werden.

-       Fahrten, die die Stadt Rehburg-Loccum durchgehend an den Bahnhof in Wunstorf anschließen. Diese Fahrten sollen durch eine Verlängerung der Linie 715 in den Landkreis hinein angeboten werden. Die entsprechenden Leistungen sollen daher vom Landkreis an die Region delegiert werden.

Ab dem 01.08.2017 übernimmt der Landkreis als Aufgabenträger die Finanzierung der ungedeckten Kosten des Betriebs der verlängerten Linie 715 auf dem Abschnitt in seinem Kreisgebiet. Wegen des Linienverlaufs und der Verkehrsfunktion der Linie 715 erfolgt hierbei auch künftig keine Mitfinanzierung dieser Kosten durch die Region Hannover. Die Region Hannover trägt aber die Kosten für die Abwicklung der Betrauung und damit für die Durchführung der Sicherstellung der Linie. Mit einer delegierenden Zweckvereinbarung regeln die Vertragspartner diesbezüglich ihre Zusammenarbeit bei der Sicherstellung und der Verlängerung der Linie 715.

Darin sollen

-              Gegenstand und Art der Zusammenarbeit

-              das Verkehrsangebot auf der Linie 715

-              Finanzierung des Landkreises für den Betrieb der Linie 715

-              Verfahrenskosten

-              Haftung für Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche

-              Sonstige Kooperationspflichten der Vertragspartner

-              Inkrafttreten und Laufzeit

geregelt werden.

Der Vertragsentwurf, der der Region Hannover zur Abstimmung vorliegt, ist beigefügt.

In einer ersten Zusammenstellung von Einnahmen und Kosten wird für 2017 von einem erforderlichen Defizitausgleich in Höhe von 62.000 € für 2017 ausgegangen. Dieser Wert bedarf aber hinsichtlich der Einnahmen noch weiterer Überprüfung. Daher wird für 2017 ein Defizitbeitrag von rund 65.000 € angenommen. Die Kosten des Verkehrsunternehmens werden ab 2018 jährlich mit 3 % dynamisiert, so dass auch der Defizitausgleich von Jahr zu Jahr höher ausfällt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 65.000 €. Die Haushaltsmittel werden für 2017 im Produkt 54120 zur Verfügung gestellt.


Anlagen:

 

·        Vertragsentwurf „Delegierende Zweckvereinbarung“

·        Fahrplanentwurf Linie 716