Die Aufgabenträgerschaft für durchgehende, das Kreisgebiet überschreitende
Fahrten auf der Linie 715 soll mit einer Delegierungsvereinbarung (Anlage 1) an
die Region Hannover übertragen werden. Für die Erbringung der Leistungen gem.
dem in Anlage 2 beigefügten Fahrplan leistet der Landkreis Nienburg/Weser
gegenüber der Region Hannover einen Defizitausgleich in Höhe von rund
65.000 € jährlich.
Sachverhalt
Die Buslinie 715
in Kombination mit der Linie 716 verbindet die im Landkreis Nienburg/Weser
gelegenen Orte Stolzenau und Leese (Samtgemeinde Mittelweser) sowie Loccum,
Rehburg und Winzlar (Stadt Rehburg-Loccum) mit dem Ort Wunstorf in der Region
Hannover und insbesondere auch seinem Bahnhof als wichtigem Knotenpunkt des
Schienenpersonenverkehrs. Auch wenn die Linie 715/716 überwiegend in den
Landkreisen Nienburg und Schaumburg und nur zu einem kleineren Teil in der
Region Hannover verläuft, besteht auch aus der Sicht der Region Hannover ein öffentliches
Interesse an dieser Linie, da sie den im Gebiet der Region verlaufenden ÖPNV-
und SPNV-Linien Fahrgäste aus dem Umland zuführt. Außerdem trägt Sie dazu bei,
dass Berufs- und Ausbildungspendler den ÖPNV, und nicht das Auto, nutzen, um
ihren Arbeits-/Ausbildungsplatz in der Region Hannover zu erreichen. Die
CO2-Belastung wird so vermindert.
Im gemeinsamen
Interesse eines integrierten ÖPNV-Angebots für Region und Umland wollen die
Region und der Landkreis bei der Sicherstellung der Linie 715/716
zusammenarbeiten. Sie legen daher hierfür zugrunde, dass für diese grenzüberschreitende
Linie eine gemeinsame Zuständigkeit beider Aufgabenträger besteht, § 4 Abs. 1
Nr. 1 lit. a) und Nr. 3 NNVG.
Die Linien 715
(Wunstorf – Wiedenbrügge) und 716 (Wiedenbrügge – Stolzenau) wurden bisher von
der RegioBus Hannover GmbH bedient. Die RegioBus ist von der Region Hannover
mit dem Betrieb der Verkehrsdienste auf der Linie 715 nach Maßgabe der
Altmark-Trans-Kriterien des EuGH (Urt. v. 24.07.2003 - Rs. C-280/00) unter
Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bis zum 31.12.2019
betraut und erhält hierfür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich von der
Region. Sie ist vom Landkreis Nienburg/Weser mit dem Betrieb der Verkehrsdienste
auf der Linie 716 im Rahmen des Linienbündels 2 nach Maßgabe der
Altmark-Trans-Kriterien des EuGH (Urt. v. 24.07.2003 - Rs. C-280/00) unter
Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bis zum 31.07.2017
betraut und erhält hierfür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich vom
Landkreis.
Der Landkreis
beabsichtigt gem. Art. 5 (1) VO 1370/2007 zum 01.08.2017 einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag für die Leistungen im
Linienbündel 2 zu vergeben. Da eine Beteiligung der RegioBus an dieser
Ausschreibung nicht möglich ist, müssten
die Leistungen auf der Linie 716 an ein anderes Verkehrsunternehmen vergeben
werden. Damit wären die auf Linie 715/716 angebotenen durchgehenden Fahrten
nicht mehr möglich. Aus diesem Grund soll das Angebot der Linie 716 aufgeteilt
werden in
- Fahrten, die sich
auf den Landkreis beschränken. Diese Fahrten sollen zukünftig von der neuen
Linie 53 im Linienbündel 2 erbracht werden.
- Fahrten, die die
Stadt Rehburg-Loccum durchgehend an den Bahnhof in Wunstorf anschließen. Diese
Fahrten sollen durch eine Verlängerung der Linie 715 in den Landkreis hinein
angeboten werden. Die entsprechenden Leistungen sollen daher vom Landkreis an
die Region delegiert werden.
Ab dem 01.08.2017
übernimmt der Landkreis als Aufgabenträger die Finanzierung der ungedeckten
Kosten des Betriebs der verlängerten Linie 715 auf dem Abschnitt in seinem
Kreisgebiet. Wegen des Linienverlaufs und der Verkehrsfunktion der Linie 715
erfolgt hierbei auch künftig keine Mitfinanzierung dieser Kosten durch die
Region Hannover. Die Region Hannover trägt aber die Kosten für die Abwicklung
der Betrauung und damit für die Durchführung der Sicherstellung der Linie. Mit
einer delegierenden Zweckvereinbarung regeln die Vertragspartner diesbezüglich
ihre Zusammenarbeit bei der Sicherstellung und der Verlängerung der Linie 715.
Darin sollen
-
Gegenstand und Art der Zusammenarbeit
-
das Verkehrsangebot auf der Linie 715
-
Finanzierung des Landkreises für den Betrieb der
Linie 715
-
Verfahrenskosten
-
Haftung für Schadensersatz- und
Kostenerstattungsansprüche
-
Sonstige Kooperationspflichten der Vertragspartner
-
Inkrafttreten und Laufzeit
geregelt werden.
Der
Vertragsentwurf, der der Region Hannover zur Abstimmung vorliegt, ist beigefügt.
In einer ersten Zusammenstellung von Einnahmen und Kosten wird für 2017 von einem erforderlichen Defizitausgleich in Höhe von 62.000 € für 2017 ausgegangen. Dieser Wert bedarf aber hinsichtlich der Einnahmen noch weiterer Überprüfung. Daher wird für 2017 ein Defizitbeitrag von rund 65.000 € angenommen. Die Kosten des Verkehrsunternehmens werden ab 2018 jährlich mit 3 % dynamisiert, so dass auch der Defizitausgleich von Jahr zu Jahr höher ausfällt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v. 65.000
€. Die Haushaltsmittel werden für 2017 im Produkt 54120 zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
· Vertragsentwurf „Delegierende Zweckvereinbarung“
· Fahrplanentwurf Linie 716