Betreff
Hilfe für Hörgeschädigte in Niedersachsen e.V. in Niedersachsen e.V., Osnabrück;
hier: Antrag auf Zuschussgewährung für die Jahre 2016 bis 2018 für die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2016/112
Art
Beschlussvorlage

Der Verein Hilfe für Hörgeschädigte in Niedersachsen e.V. erhält für die Beratungsstelle in Nienburg für die Jahre 2016 bis 2018einen Zuschuss in Höhe von jährlich 1.100 € unter der Voraussetzung, dass die Arbeit im bisherigen Umfang fortgeführt wird.


Sachverhalt

Seit dem Jahr 1987 erhält der Verein Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e.V. für die Beratungsstelle in Nienburg Zuschüsse durch den Landkreis Nienburg. Zuletzt hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren darüber am 13.09.2012 beraten.

 

Die Zuschüsse haben sich wie folgt entwickelt:

 

1987 bis 1990 jeweils                      5.000 DM

1991                                                   7.000 DM

1992 bis 1998 jeweils                      7.875 DM

1999                                                   4.800 DM

2000 bis 2001 jeweils                      4.100 DM

2002                                                   2.096 €

2003                                                   1.340 €

2004 bis 2015 jeweils                      1.100 €

 

Der Verein hat einen Folgeantrag für die Jahre 2016 bis 2018 gestellt. Zur Planungssicherheit beantragt der Verein, die zuletzt praktizierte Bewilligung eines Drei-Jahres-Zeitraums zu wiederholen.

Zudem macht der Verein die steigenden Personal- und Sachkosten geltend, während der jährliche Zuschuss des Landkreises Nienburg seit 9 Jahren in unveränderter Höhe gewährt wird.

 

Für die Verwaltung steht außer Frage, dass die Beratungsstelle im Landkreis Nienburg eine wichtige Aufgabe übernimmt. Trotz Umstrukturierungen innerhalb des Vereins ist die Besetzung der Beratungsstelle in Nienburg durch einen Stellenanteil eines Mitarbeiters aus Hannover konstant und regelmäßig.

Andererseits dient der Zuschuss des Landkreises Nienburg nur der Mitfinanzierung der Vereinsausgaben, so dass die Höhe nicht automatisch an steigenden Personal- und Sachkosten anzupassen ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss in den Jahren 2016 bis 2018 in unveränderter Höhe von jährlich 1.100 € zu gewähren


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i.H.v. 1.100 € jährlich. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 31020 zur Verfügung.