Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2016/117
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendung wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

Die Stiftung der Sparkasse spendet dem Fachdienst Volkshochschule für die Durchführung der „KinderUni 2016“ 1.975 Euro. Die Stiftung der Sparkasse hat in 2016 insgesamt 6.975 Euro gespendet.