Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2016/117
Art
Beschlussvorlage
Der Annahme der Zuwendung wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis
Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und
ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder
Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.
Die Stiftung der
Sparkasse spendet dem Fachdienst Volkshochschule für die Durchführung der „KinderUni 2016“ 1.975 Euro. Die Stiftung der Sparkasse hat
in 2016 insgesamt 6.975 Euro gespendet.