Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes
Vorlage
2016/126
Aktenzeichen
131-20 16 22
Art
Beschlussvorlage

Den überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich des Asylbewerberleistungs-gesetzes in Höhe von 5.350.000 € wird zugestimmt.

 

Den überplanmäßigen Auszahlungen für die Übernahme der vorhandenen Einrichtung/Ausstattung der Liegenschaft Westlandstraße in Höhe von 37.000 € wird zugestimmt.


Sachverhalt

Nach den im Mai durchgeführten Prognosen wird mit Mehraufwendungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in Höhe von rd. 5,35 Mio. Euro gerechnet.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 wurde bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der ungewissen Zugangszahlen von Flüchtlingen die Ansätze im Rahmen eines Nachtrags höchstwahrscheinlich korrigiert werden müssen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde von einer Asylbewerberzahl von rd. 1.700 ausgegangen, auch aufgrund des Erlasses des Innenministeriums, nach dem von einheitlichen Zahlen in Niedersachsen ausgegangen werden sollte.

Zu Beginn des Jahres 2016 lag die wöchentliche Zuweisung für den Landkreis Nienburg bei ca. 120 Flüchtlingen, so dass die Anzahl vom 31.12.2015 (1.256) bis Anfang April kontinuierlich auf einen Bestand von rd. 2.200 angewachsen ist.

Angesichts der gesamtpolitischen Entwicklungen werden derzeit ca. 10 Flüchtlinge pro Woche in den Landkreis verteilt. Wie lange dieses Szenario jedoch aufrecht erhalten werden kann, ist derzeit nicht zu prognostizieren.

Die Entscheidungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgen bislang nicht in dem erhofften und erwarteten Maße. Der Bestand an Flüchtlingen wird deshalb im Laufe des Jahres relativ konstant bleiben, erst Mitte der zweiten Jahreshälfte ist mit einer geringen Reduzierung des Bestandes zu rechnen. Es werden derzeit durch das BAMF vornehmlich die Asylanträge derjenigen Flüchtlingen entschieden, die eine geringe Bleiberechtsperspektive haben (Westbalkan), rd. 13 % der Fälle im Landkreis Nienburg. Hinzu kommt, dass aktuell vorrangig Anträge von Flüchtlingen beschieden werden, die sich in den Einrichtungen der Landesaufnahmebehörden befinden.

Dieser Planung wurde daher für das restliche Jahr 2016 eine durchschnittliche Bestandszahl von 2.000 Flüchtlingen zugrunde gelegt, wobei an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine verlässliche Prognose nur schwer möglich ist, da viele unbestimmte nicht vorhersehbare Faktoren, insbesondere die EU-politische Lage, erheblichen Einfluss auf den weiteren Flüchtlingszustrom haben können.

Nicht nur die Bestandszahl musste nach oben korrigiert werden, auch die Aufwendungen pro Flüchtling liegen im Durchschnitt um rd. 1.000 Euro höher als geplant.

Eine Deckung ist teilweise durch die korrespondierenden Erträge der pauschalen Erstattung durch das Land Niedersachsen möglich. Hier ist mit Mehrerträgen in Höhe von 2,524 Mio. Euro zu rechnen. Die restliche erforderliche Deckung ist
gem. § 17 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung durch den Überschuss der Gesamterträge über die Gesamtaufwendungen gem. Haushaltssatzung 2016 vom 11.12.2015 in der Gesamthöhe von 3.776.100 Euro gewährleistet.

Für die Übernahme der vorhandenen Einrichtung/Ausstattung der Liegenschaft Westlandstraße werden investive Mittel in Höhe von 37.000 € benötigt. Die Deckung ist durch Einsparungen bei der investiven Krankenhausumlage an das Land gewährleistet.

Im Rahmen der Nachtragsplanung werden diese veränderten Ansätze eingearbeitet.