Betreff
Umsetzung der europäischen Richtlinien zu Fauna-Flora-Habitat-Gebieten/ Natura 2000: FFH-Gebiet 094 "Steinhuder Meer (mit Randbereichen)"
hier: Vorabinformation zur Sicherung eines Teilgebietes des FFH-Gebiets 094 durch die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG-NI-68) "Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)" in der Stadt Rehburg-Loccum und der Samtgemeinde Mittelweser.
Vorlage
2016/136
Aktenzeichen
554-
Art
Bericht

Sachverhalt

Anlass der Unterschutzstellung ist die europarechtliche Verpflichtung zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten durch nationales Recht.

 

Das neu auszuweisende Landschaftsschutzgebiet LSG-NI-68 „Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)“ umfasst mit den Wasserkörpern und der Ufervegetation der Fließgewässer Steinhuder Meerbach (nachfolgend verkürzt „Meerbach“ genannt), Fulde, Nordbach und Südbach ein Teilgebiet des FFH-Gebietes 094 „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“ in der Stadt Rehburg-Loccum und in der Samtgemeinde Mittelweser. Der Stertschlaggraben, der unmittelbar südlich des Heidhäuser Dammes in den Meerbach mündet, stellt im FFH-Gebiet die Verbindung zu dem südwestlich gelegenen Waldgebiet her. Dieses gehört anteilig ebenfalls zum FFH-Gebiet 094 („Leeser Erlen-Riede“). Anlage 1 zeigt die derzeitigen Abgrenzungen des FFH-Gebietes. Es ist vorgesehen, dass die Grenzen des neu auszuweisenden Landschaftsschutzgebietes deckungsgleich sind mit denjenigen des FFH-Gebietes. Präzisierungen der FFH (LSG)-Grenzen werden im Zuge der weiteren Bearbeitung vorgenommen.

 

Einige weitere Flächen im FFH-Gebiet 094 östlich von Rehburg befinden sich zwar ebenfalls im Landkreis Nienburg, die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde in diesem gleichzeitig zum NSG „Meerbruchwiesen“ gehörenden Teilgebiet werden aber laut Vereinbarung zwischen den Landkreisen Nienburg und Schaumburg und der Region Hannover insgesamt von der Region Hannover wahrgenommen. So auch die hoheitliche Sicherung dieses Teilgebietes des FFH-Gebietes „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“. Zum Sicherungsverfahren der Region wird der Ausschuss gesondert informiert und beteiligt. Die Unterlagen (Änderungsverordnung, Erläuterungen, Karte, Begründung) sind nach Aussage der Region (Stand 14.6.2016) im Entwurf weitestgehend fertig. Es fehlen wohl noch einige Endabstimmungen. 

 

Der Meerbach fließt aus dem Steinhuder Meer kommend vorwiegend in westlicher und nördlicher Richtung und mündet in Nienburg in die Weser. Der Meerbach erhielt sein Wasser ursprünglich diffus aus dem Steinhuder Meer. Mit dem Bau der Wehranlage in Rehburg und später durch den Bau des Ablassbauwerks in Mardorf wird der Wasserspiegel des Meeres heute über den gesteuerten Ablauf in den Meerbach reguliert. Folglich werden auch die Wassermengen und –stände im Meerbach heute vom Menschen gesteuert. Gegenstand dieses Sicherungsverfahrens ist die ca. 10 km lange Teilfließstrecke von der Grenze des NSG „Meerbruchwiesen“ östlich von Rehburg bis zum Heidhäuser Damm.

 

 

 

 

 

 

 

Während es sich beim Südbach um ein zum Zwecke der Binnenflächenentwässerung künstlich (barrierefrei) geschaffenes Gewässer handelt, ist der Nordbach ein natürlich entstandenes Gewässer, das ursprünglich sein Wasser ebenfalls direkt aus dem Steinhuder Meer bekam. Erst später wurde er in Teilbereichen (nach Norden) verlegt. Beide Gewässer münden westlich von Rehburg in den Meerbach. Im Gebiet des neu auszuweisenden Landschaftsschutzgebietes befinden sich insgesamt ca. 8 km Fließstrecke von Nord- und Südbach. Hoheitliche Sicherung erfolgt auch hier von der Grenze des NSG „Meerbruchwiesen“ bis zur jeweiligen Einmündung in den Meerbach.

 

Die Fulde entspringt in Nordrhein-Westfalen bei Büchenberg. Im Klosterforst Loccum ist sie Bestandteil des bereits hoheitlich gesicherten FFH-Gebietes 324 „Sündern bei Loccum“. Die Fulde ist von ihrer Einmündung in den Meerbach stromaufwärts auf einer Länge von ca. 3 km im Bereich Hütten Bestandteil des FFH-Gebietes 094 und entsprechend im Zuge der Neuausweisung des LSG-NI-68 hoheitlich zu sichern.

 

In und an den Gewässern kommen die FFH-Arten (Anhang II) Schlammpeitzger, Steinbeißer (beides Fische), Helm-Azurjungfer (Libelle) und Fischotter vor. Das Vorkommen feuchter Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430) wird vom NLWKN vermutet.

 

Der nordwestliche Teil des Schutzgebietes liegt in einem geschlossenen Waldkomplex nordöstlich von Leese und verläuft entlang einer ehemaligen Abflussrinne. Aufgrund des abgesenkten Reliefs führte die Rinne zu mindestens zeitweise Wasser, was zur Bildung von Erlen-Eschen-Wäldern führte. Aufgrund von verstärkten Meliorationsmaßnahmen im Umkreis des FFH-Gebietes senkte sich der Grundwasserspiegel ab, so dass heute nur noch Restbestände dieser Wälder vorhanden sind. Die im FFH-Gebiet befindliche Waldfläche („Leeser Erlen-Riede“) ist im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten (NLF) und umfasst etwa 25 Hektar. Neben den Erlen-Eschen-Wäldern, die ca. 22 % des Gebietes ausmachen, kommen vor allem andere Laub- und Laubmischwaldbestände, wie z. B. Buchen- (ca. 28 %) und Eichenwälder (ca. 22 %) vor. In diesen Beständen finden sich die FFH-Lebensraumtypen der Hainsimsen-Buchenwälder (LRT 9110 und 9120), der bodensauren Eichenwälder (LRT 9190) und der Erlen- und Eschenwälder (LRT 91E0) die wertgebend für das FFH-Gebiet sind. Weiterhin bilden die alten Waldbestände und besonders die 160 - 200jährigen Eichenwälder einen potentiellen Lebensraum für den selten gewordenen Hirschkäfer (Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie). Auf weiteren Flächen stocken Douglasien-, Kiefer-, Fichten-, Lärchen-, Winterlinden- und Eschenbestände.

 

 

 

 

 

 

Bestehender Landschaftsschutz:

Der Meerbach bildet im zu sichernden Gebiet zwischen dem Heidhäuser Damm im Norden und westlich von Rehburg in Höhe der Düsselburg die Ostgrenze des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Meerbachniederung“ (LSG-NI-39), gehört selbst aber nicht zum LSG. Fulde, Stertschlaggraben und „Leeser Erlen-Riede“ hingegen befinden sich westlich des Meerbaches und liegen im LSG „Meerbachniederung“. Die Flächen des neu auszuweisenden LSG werden hier aus dem bestehenden LSG herausgelöst.

 

Schutzzweck:

Das geplante LSG-NI-68 wird aufgrund seiner Bedeutung als Lebensraum folgender in Anhang II der FFH-Richtlinie geführten Tierarten und des Vorkommens nachfolgend genannter Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (NLWKN, Richter u.a.) ausgewiesen:

 

Tierarten:

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)

Steinbeißer (Cobitis taenia)

Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)

Hirschkäfer (Lucanus cervus)

Fischotter (Lutra lutra)

 

Lebensraumtypen:

9110    Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

9120 Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und
             gelegentlich Eibe (Quercion robori-petraeae oder Ilici-Fagenion)

9190    Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robu

91E0  Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion
 incanae, Salicion albae)

6430    Feuchte Hochstaudenfluren

 

Die Ausweisung erfolgt auch für Pflanzen- und Tierarten, die typisch sind für die genannten Lebensraumtypen.

 

Die Liste der FFH-Arten und Lebensraumtypen wird ggf. noch angepasst.

 

 

Nutzungen:

Die Gewässer und die gewässernahen Bereiche werden insgesamt, besonders aber wohl in Ortsnähe für die Naherholung genutzt. Neben Spazierengehen und Radfahren wird z.B. geangelt.

 

Auch der Waldbestand dient der Naherholung. Es findet eine schonende forstwirtschaftliche Nutzung statt. Vorgesehen ist laut Maßnahmenkarte der NLF, eine Teilfläche entlang der Rinne aus der Bewirtschaftung zu nehmen.

 

Um bestehende Nutzungen unter Berücksichtigung von Schutzzielen weiterhin zu ermöglichen, können in der Verordnung bestimmte Nutzungen beschränkt oder nur in bestimmten Bereichen zugelassen werden. Hierfür sind Abstimmungsgespräche mit den Eigentümern und Nutzern nötig. Aufgrund des Fischotter-Vorkommens ist es z.B. erforderlich, die Jagd und auch die Fischerei dahingehend zu beschränken, dass die Nutzung von Todschlagfallen untersagt wird und die Nutzung von Reusen ausschließlich unter der Verwendung von Otterschutzgittern oder Otterkreuzen erfolgen darf.

 

Die gewässerbegleitenden Flächen werden außerhalb der Ortschaften überwiegend landwirtschaftlich als Acker genutzt. Ein höherer Grünlandanteil in den Gewässerauen ist besonders westlich und östlich von Rehburg sowie im Bereich Hütten an der Fulde vorhanden.

 

Zusammenfassend nehmen die Gewässerflächen in der jetzigen FFH-Abgrenzung ca. 24,7 % der Gesamtfläche ein, Grünland ca. 5,3 %, Acker oberhalb der Böschungskante bzw. angrenzend an einen Gewässerrandstreifen ca. 21,6 %, Röhricht und Staudenfluren ca. 9,9 %, Wälder und Gehölzbestände ca. 29,3 % und Sonstiges 9,2 %.

 

Eigentumsverhältnisse

Die aktuelle Eigentümersituation im zu sichernden FFH-Gebiet in der derzeitigen Abgrenzung wurde ermittelt. Im Eigentum des Unterhaltungsverbandes Meerbach und Führse sowie von Wasser- und Bodenverbänden befinden sich 30,7 ha Flächenanteil, 27,2 ha sind im Landeseigentum und 34,1 ha sind in Privateigentum oder befinden sich im öffentlichen Eigentum. 0,3 ha gehören sonstigen Eigentümern.

 

Durch die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet wird der europarechtlich erforderliche Schutz des Gebietes gewährleistet.

 

Weitere Bearbeitungsschritte

Es werden Vorgespräche durchgeführt.

Die Abgrenzung wird präzisiert.

Die Verwaltung erarbeitet einen Verordnungsvorentwurf, der an die betroffenen Eigentümer, Nutzer und Interessenvertreter mit der Bitte um Stellungnahme übersandt wird.

 

Mit den Ergebnissen dieser Erörterung wird ein Verordnungsentwurf erarbeitet, der dem ALNU zur Beschlussfassung über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens vorgelegt wird.

 

Nähere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Gebiet ist nach Ausweisung zu beschildern. Die hierfür einzuplanenden Mittel werden im weiteren Verfahren grob ermittelt. Aufgrund der linearen Ausdehnung des Gebietes ist hier mit überdurchschnittlich vielen Schildern und damit auch Kosten zu rechnen.

 


Anlagen:

 

  • Übersichtskarte „Steinhuder Meerbach und Nebengewässer“