Betreff
Mittelfristige Finanzplanung des Betriebes Abfallwirtschaft
für den Planungszeitraum 2005 - 2008
Vorlage
2004/AfA/007
Aktenzeichen
70
Art
Ausschuss für Abfallwirtschaft

Beschlussvorschlag:

 

Dem mittelfristigen Finanzplan des Betriebes Abfallwirtschaft für die Jahre 2005 – 2008 wird zugestimmt.


Bei der mittelfristigen Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2005 bis 2008 sind folgende Sachverhalte berücksichtigt worden:

 

- Verlustvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2004 in Höhe von voraussichtlich 159.800,00 €,

 

- Auswirkungen des Vertragsabschlusses bezüglich der Altpapiererfassung,

 

- Änderungsvertrag mit der Firma ANO Bremen zum 1. Januar 2006,

 

- Verlängerung der gebietsübergreifenden Kooperation mit der Firma AWG Bassum durch eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Diepholz,

 

- voraussichtliche Preisanpassungen im Planungszeitraum,

 

- die vollständige Abschreibung des III. Bauabschnittes des Entsorgungszentrums Nienburg.

 

Im Vermögensplan wurden für den Ausbau des Entsorgungszentrums Nienburg in den Wirtschaftsjahren 2005 und 2006 insgesamt 1,8 Mio. € berücksichtigt.

 

Für die Rekultivierung des III. Bauabschnittes der Zentraldeponie

Nienburg sind für Erstmaßnahmen im Wirtschaftsjahr 2005 70.000,00 € und für die endgültige Umsetzung im Wirtschaftsjahr 2006 ein weiterer Teilbetrag von 500.000,00 € vorgesehen.

 

Ab dem Wirtschaftsjahr 2007 sind die Nachsorgekosten für die Zentraldeponie Nienburg von zunächst 100.000,00 € pro Jahr eingeplant.

 

Nach Abschluß der Rekultivierungsmaßnahmen wird eine endgültige Berechnung der jährlichen Nachsorgekosten erfolgen.

 

Die Kosten für die Rekultivierung und der Nachsorge bis einschließlich 2006 in Höhe von rd. 5,4 Mio. € für die Altanlage Loccum wurden bis zum Jahr 1999 nachträglich gem. § 12 NAbfG über die Abfallgebühren angesammelt. Das Gutachten über die wissenschaftliche Begleitung der temporären Oberflächenabdichtung durch das Landesamt für Bodenforschung liegt zwischenzeitlich vor. Danach ist die temporäre Oberflächenabdichtung als vergleichsweise gleichwertige Lösung im Sinne der rechtlichen Vorgaben nunmehr bestätigt. Es bleibt noch zu entscheiden, ob und in welcher Höhe nach abschließender Bewertung des Gutachtens noch zusätzliche Mittel für eine weitergehende Nachsorge über 2006 hinaus angesammelt werden müssen.

 

Im übrigen wird auf den Vorbericht sowie den anliegenden Erfolgs- und Vermögensplan für den Zeitraum 2005 – 2008 verwiesen.