Betreff
Geschäftsbericht 2003 - Jahresabschluß -
Vorlage
2004/AfA/008
Aktenzeichen
70
Art
Ausschuss für Abfallwirtschaft

Beschlußvorschlag:

 

1) Der Jahresabschluß 2003 wird festgestellt.

 

2) Der Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage

    in Höhe von 214.436,60 € wird zugestimmt.


Gem. den gesetzlichen Bestimmungen hat der Betrieb Abfallwirtschaft den Jahresabschluß 2003, bestehend aus:

 

- der Bilanz,

- der Gewinn- und Verlustrechnung,

- dem Anhang,

- dem Lagebericht über den Geschäftsverlauf und dessen voraus

  sichtliche Entwicklung,

  als besonderen Teil der Jahresrechnung des Landkreises Nienburg/

  Weser zu erstellen (§ 9 der Verordnung über die Haushaltswirt

  schaft kaufmännisch geführter Einrichtungen).

 

/ Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen betragen 11.832.829,52 € und liegen somit 642.129,52 € über dem Sollansatz.

 

Dieses ist im wesentlichen auf die vollständige Abschreibung des

III. Bauabschnittes der Deponie Krähe bis zum 31. Mai 2005 aufgrund der angestrebten, fast vollständigen, Verfüllung bis zu diesem Zeitpunkt zurückzuführen. Des weiteren entstanden Mehrkosten durch das parallele Einsammeln von Restabfallsäcken bis zum 30. April 2003 sowie bei der Verwertung von Grüngut. Diese sind auf eine Preisgleitklauselanpassung und auf einen Mengenüberhang aus 2002 zurückzuführen.

 

Eingespart wurden 272.645,99 € gegenüber dem Ansatz für das MHW Bremen, da ein Sondertarif für Abfälle zur Verwertung innerhalb des Kontingentes für 2003 vereinbart werden konnte.

 

Der Betrieb Abfallwirtschaft hat im übrigen im Wirtschaftsjahr 2003 dem Landkreis Nienburg/Weser im Rahmen der Inneren Verrechnung Sach- und Personalaufwendungen in Höhe von 510.810,00 €, 16.068,57 € und 14.900,00 €, insgesamt 541.778,57 € (Konto 478.300, 478.400, 478.500) erstattet.

 

Insgesamt sind für den Betrieb im Jahre 2003 2,55 Beamte, 7,75 Angestellte, 8 Arbeiter und 10 Teilzeitbeschäftigte beschäftigt.

 

Die Ertragssituation hat sich auf 11.166.772,62 € verbessert und weist damit gegenüber dem Sollansatz eine Steigerung von 658.672,62 € aus. Die Steigerung ist im wesentlichen auf die um 5,68 % verbesserte Ertragslage bei den Grund- und Leerungsgebühren gegenüber dem erwarteten Ansatz zurückzuführen. Bei den Berechnungen zum 1. Nachtrag wurde davon ausgegangen, daß eine durchschnittliche Inanspruchnahme von 16 Entleerungen erreicht werden würde. Aufgrund der überdurchschnittlichen Inanspruchnahme im November und Dezember konnte jedoch eine höhere Einnahme erzielt werden. Insbesondere fiel die Anrechnung der Übergangsphase für Restabfallsäcke auf die Mindestentleerung wesentlich geringer ins Gewicht als dies noch zum Zeitpunkt des Nachtrages erwartet worden war.

 

Der Verlust beträgt nunmehr 666.056,90 € und hat sich damit gegenüber dem Sollansatz um 16.543,10 € verringert. Unverändert kann die verbleibende Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 214.436,60 € aufgelöst werden, so daß sich der Verlustvortrag auf 451.620,30 € reduziert. Der verbleibende Verlust wird auf das nächste Jahr vorgetragen und ist gem. der Gebührenbedarfsberechnung in den nächsten 3 Jahren mit zu erwirtschaften. Die Gebührenbedarfsberechnung ging von 468.200,00 € aus.

 

Eine Gewinnausschüttung auf das Eigenkapital des Landkreises ist aufgrund des Verlustes nicht möglich.

 

Hinsichtlich der im Lagebericht darzustellenden Entwicklung und der Risiken wird auf die Ausführungen unter dem Titel “Ausblick” verwiesen.

 

Der Kreistag hat im Zusammenhang mit der Jahresrechnung des Landkreises über den Jahresabschluß des Betriebes Abfallwirtschaft als besonderen Teil der Jahresrechnung einschließlich des Prüfungsergebnisses und der Stellungnahme für die Entlastung mit zu entscheiden.

 

Die Prüfung durch die WIBERA erfolgt in der Zeit ab dem 14. Juni 2004. Das Ergebnis wird mit den ergänzenden Drucksachen vorgetragen.