Betreff
Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie in Natura 2000-Gebieten;
V 40 "Diepholzer Moorniederung";
hier: Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet HA 153 "Steinbrinker-Ströhener Masch" in derSamtgemeinde Uchte (Landkreis Nienburg) und der Gemeinde Wagenfeld (Landkreis Diepholz)
Vorlage
2016/220
Aktenzeichen
554
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Mit den als Anlagen beigefügten Entwürfen der Naturschutzgebietsverordnung, der Verordnungskarte und der Begründung zur Verordnung wird das Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebiets (NSG) „Steinbrinker-Ströhener Masch“ eingeleitet.

 


Sachverhalt

Anlass der Unterschutzstellung ist die europarechtliche Verpflichtung zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten durch nationales Recht. Das NSG „Steinbrinker-Ströhener Masch“ deckt einen Teil des südöstlichen Ausläufers des Vogelschutzgebiets V 40 „Diepholzer Moorniederung“ ab, das Bestandteil des europäischen Schutzgebiets-netzes Natura 2000 ist.

Der weitaus größte Teil des NSG wurde bereits 1991 zum NSG erklärt. Um das später gemeldete Vogelschutzgebiet hoheitlich zu sichern, sind nun eine Überarbeitung der Verordnung und Flächenzuziehungen erforderlich.

Teile des NSG liegen im Landkreis Diepholz. Die Bearbeitung durch den Landkreis Nienburg – in einvernehmlicher Verständigung mit dem Landkreis Diepholz – beruht auf einem Erlass zur Zuständigkeitsübertragung durch das Umweltministerium (vgl. Bericht 2016/109).

 

Die Steinbrinker-Ströhener Masch mit ihren weitläufigen, zusammenhängenden Feuchtgrünländern hat eine besondere Bedeutung für seltene und gefährdete Vogelarten wie den Großen Brachvogel, die Bekassine und den Rotschenkel, die in den extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden brüten und ihre Jungen aufziehen.

Weitere Vogelarten, Amphibien und sonstige schutzbedürftige wild lebende Arten nutzen neben den Grünländern auch die Äcker und Gehölzbestände im NSG als Lebensstätte.

 

Der Schutzzweck des NSG liegt in der Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustands der für das Gebiet wertbestimmenden Vogelarten, die derzeit überwiegend ungünstige Erhaltungszustände aufweisen.

Die Feuchtgrünländer befinden sich überwiegend im Eigentum des Landkreises Nienburg oder des Landes Niedersachsen. 

 

Als Vorbereitung der Schutzgebietsausweisung wurde von der Verwaltung der Entwurf einer Schutzgebietsverordnung erarbeitet und in Wagenfeld-Ströhen auf einer Informationsveranstaltung für betroffene Eigentümer, Unterhaltungsverbände und Interessenvertreter vorgestellt. Mit dem Landkreis Diepholz und dem BUND Diepholzer Moorniederung als Naturschutzverband wurden Abstimmungs-gespräche geführt. Auch der kreisnienburger Jagdbeirat wurde bereits beteiligt. Näheres wird in der Sitzung erläutert.

 

Die hier als Anlagen beigefügten Entwürfe stellen die Fassungen dar, mit denen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung erfolgen sollen.

 

Weitere Verfahrensschritte:

 

·        TÖB-Beteiligung und öffentliche Auslegung, Auswertung der einge­gangenen Stellungnahmen,

·        ALNU-Sitzung im Frühjahr 2017; Erörterung der Stellungnahmen und Beschluss des VO-Entwurfs,

·        Landkreis Diepholz: Kreisausschuss; Kreistag, Beschluss der NSG-Verordnung,

·        Landkreis Nienburg: Kreisausschuss; Kreistag, Beschluss der NSG-Verordnung,

·        Inkrafttreten durch Verkündung im Ministerialblatt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Entwicklung des Gebiets sind weitere Flächenankäufe sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. Die finanziellen Mittel hierfür werden voraussichtlich überwiegend durch das Land Niedersachsen bzw. die EU bereitgestellt; der Landkreis hat voraussichtlich einen Eigenanteil zu leisten. Die Höhe zukünftiger Eigenanteile lässt sich nicht benennen und ist stark abhängig von den tatsächlich realisierbaren Maßnahmen und der Möglichkeit, ggfs. auch Ersatzgelder aus der Eingriffsregelung zu nutzen.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. ca. 5.000 € für die Beschilderung des Naturschutz-gebiets.

Die Haushaltsmittel werden für den nächsten Haushalt im Produktkonto 55410.424100 eingeplant.

 


Anlagen:

 

1 – Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener

       Masch“

2 – Entwurf der Verordnungskarte im Maßstab 1 : 11.000

3 – Begründung zum Verordnungsentwurf