Beschlussvorschlag:
Die finanzielle Förderung von
Fließgewässerentwicklungsmaßnahmen wird i. H. v. jeweils 50.000,00 Euro für die
Jahre 2017 bis 2019 fortgeführt.
Die Haushaltsmittel finden planungsseitig für die Jahre 2017 bis 2019
im Produkt 55130 Umweltrecht Berücksichtigung.
Sachverhalt
In Zuge der Umsetzungsverpflichtung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden in Zusammenarbeit des Landkreises
Nienburg/Weser mit den Unterhaltungsverbänden, der Landwirtschaft, dem
Anglerverein Nienburg und anderen Umweltverbänden Gewässerentwicklungspläne
(GEPL) für einige Gewässer (u. a. Rohrbach / Winterbach, Bückener Mühlenbach /
Calle / Graue, Blenhorster Bach / Kreuzbach, Fulde, Steinhuder Meerbach /
Bärenfallgraben) aufgestellt. Diese dienen als Grundlage, die betreffenden
Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen, bzw. deren bereits
vorhandenes gutes ökologisches Potential weiter zu verbessern.
Viele in diesen Plänen enthaltene Maßnahmen,
wie z. B. die Anlage von Gewässerrandstreifen und Sandfängen, Beseitigung von
Sohlabstürzen, die Herstellung von Umflutern
für historische Wassermühlen, Anlage von Retentionsflächen u.v.m. sind hierzu
geeignet und werden häufig von den Unterhaltungsverbänden und den Gemeinden umgesetzt.
Einer
maßgeblichen Umsetzung geeigneter Maßnahmen durch die Träger unter Partizipation
der Förderung durch EU-Mittel, insbesondere des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“ und des „Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE)“ stand allerdings oftmals das gerade für
kleine Verbände, deren Organe rein ehrenamtlich tätig sind, kompliziert
wirkende Antrags- und Abrechnungsverfahren als Hinderungsgrund im Weg.
Um den Vorhabenträgern einen Anreiz zur
Realisierung zu geben, hat sich der Landkreis an der Finanzierung
entsprechender Projekte beteiligt. In der abgelaufenen EU-Förderperiode wurden
10.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt, welche aber nicht ausreichend
waren, um die Umsetzung der GEPL wesentlich voran zu bringen. Aus diesem Grunde
wurde seitens der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ am 17.09.2014 ein Antrag auf
stärkere finanzielle Förderung von Gewässerentwicklungsplänen gestellt. Dieser
sah eine Erhöhung der Mittel auf 50.000 Euro pro Jahr
für den Zeitraum 2015 bis 2018 vor.
In Anbetracht des Endes der Legislaturperiode des
Kreistages in 2016 beschloss der ALNU in seiner Sitzung vom 14.10.2014, dem
Antrag mit einer zeitlichen Beschränkung auf die Jahre 2015 und 2016
stattzugeben (siehe Drucksache ALNU/2014/200).
Im Förderzeitraum 2015 und 2016 haben die Unterhaltungsverbände UHV
Alpe-Schwarze Riede, ULV Meerbach und Führse, ULV Große Aue sowie der UHV
Uchter Mühlenbach wasserwirtschaftlich und naturschutzfachlich sinnvolle
Maßnahmen entwickelt und entsprechende Anträge auf finanzielle Unterstützung
der Maßnahmen beim Landkreis Nienburg/Weser eingereicht.
Die finanzielle Zuwendung konnte bereits für 4 mittlere Maßnahmen
zugesichert und beschieden werden. Ein weiterer Antrag auf Maßnahmenförderung
wurde zudem zeitnah in Aussicht gestellt.
Ökologische Aufwertungsmaßnahmen sind u. a. für die Gewässer Steimbker
Dorfgraben, Bückener Mühlenbach, Liebenauer Rohrbach, Langhorst-Kuhlengraben sowie
dem Bruch- und Kolkgraben vorgesehen.
Zunächst wurden vorrangig Planungsleistungen beauftragt, um neben dem
konkreten Umfang auch das finanzielle Volumen der geplanten Umsetzungsmaßnahmen
genauer beziffern zu können.
Aufgrund der recht späten Antragstellung durch die Verbände - der erste
Antrag auf Förderung wurde erst am 17.09.2015 gestellt – sind noch nicht alle
zur Verfügung gestellten Mittel aus den Jahren 2015 und 2016, zusammen 100.000
Euro, abgerufen worden.
Kassenwirksam abgeflossen sind zwar bisher lediglich 24.828,83 Euro.
Auftragsbezogen gebunden, d. h. konkreten Maßnahmen zugesichert sind aber z.
Zt. 83.730,11 Euro, so dass aktuell im Jahr 2016 noch 16.269,89 Euro für noch
nicht beantragte Maßnahmen zur Förderung frei verfügbar sind.
Aus Sicht der Verwaltung wird nach heutigen Maßstäben eine Erweiterung
der Förderperiode auf die Jahre 2017 bis 2019 befürwortet und vorgeschlagen.
Die Dimensionierung des Betrages auf jährlich 50.000 Euro ist ausreichend. Die
Haushaltsmittel finden im Produkt 55130 Umweltrecht Berücksichtigung.
So behielte man die Möglichkeit der Unterstützung von Maßnahmen, insbesondere
der Umsetzung bereits begonnener Maßnahmen aus Planungen, ließe aber auch noch
genügend Spielraum als Anreizfunktion für weitere Maßnahmen an Gewässern.
Dies käme den Vereinen, den Wasser- und Bodenverbänden und den
Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbänden vor Ort, die weiter viele gute
Ideen entwickeln, zu Gute. Die
Unterhaltungsverbände haben bereits signalisiert, dass eine Verlängerung der
Förderperiode bis 2019 eine wirksame Unterstützung für die Umsetzung der bereits
begonnenen und noch geplanten Maßnahmen darstellen würde.
Den Unterhaltungsverbänden soll auch weiterhin die nötige
Planungssicherheit gegeben werden, weshalb die Verwaltung
die Eigenförderrichtlinie der Jahre 2015/2016 überarbeitet hat und so eine
Förderung der Maßnahmenträger auch für die Jahre 2017 bis 2019 sinnvoll
begleiten möchte.
/ Der Entwurf einer
entsprechenden Rahmenrichtlinie für den Landkreis Nienburg/Weser für die Jahre
2017 bis 2019 ist in der Anlage angefügt.
Weitergehende Informationen, insbesondere zu den in den Jahren 2015 und
2016 durchgeführten bzw. begonnenen Maßnahmen, werden in der Sitzung gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Es entstehen Kosten i. H. v. jeweils 50.000,00 € für die Jahre 2017 bis
2019.
Die Haushaltsmittel finden im Produkt 55130 Umweltrecht
Berücksichtigung.
Anlagen:
·
Entwurf
der Rahmenrichtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung
durch den Landkreis Nienburg/Weser in den Jahren 2017 bis 2019