Betreff
Finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung durch den Landkreis Nienburg/Weser; hier: Mittelförderung für die Jahre 2017 bis 2019.
Vorlage
2016/222
Aktenzeichen
55-Förderung FGE
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die finanzielle Förderung von Fließgewässerentwicklungsmaßnahmen wird i. H. v. jeweils 50.000,00 Euro für die Jahre 2017 bis 2019 fortgeführt.

Die Haushaltsmittel finden planungsseitig für die Jahre 2017 bis 2019 im Produkt 55130 Umweltrecht Berücksichtigung.

 


Sachverhalt

In Zuge der Umsetzungsverpflichtung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden in Zusammenarbeit des Landkreises Nienburg/Weser mit den Unterhaltungsverbänden, der Landwirtschaft, dem Anglerverein Nienburg und anderen Umweltverbänden Gewässerentwicklungspläne (GEPL) für einige Gewässer (u. a. Rohrbach / Winterbach, Bückener Mühlenbach / Calle / Graue, Blenhorster Bach / Kreuzbach, Fulde, Steinhuder Meerbach / Bärenfallgraben) aufgestellt. Diese dienen als Grundlage, die betreffenden Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen, bzw. deren bereits vorhandenes gutes ökologisches Potential weiter zu verbessern.

 

Viele in diesen Plänen enthaltene Maßnahmen, wie z. B. die Anlage von Gewässerrandstreifen und Sandfängen, Beseitigung von Sohlabstürzen, die Herstellung von  Umflutern für historische Wassermühlen, Anlage von Retentionsflächen u.v.m. sind hierzu geeignet und werden häufig von den Unterhaltungsverbänden und den Gemeinden umgesetzt.

 

Einer maßgeblichen Umsetzung geeigneter Maßnahmen durch die Träger unter Partizipation der Förderung durch EU-Mittel, insbesondere des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“ und des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“ stand allerdings oftmals das gerade für kleine Verbände, deren Organe rein ehrenamtlich tätig sind, kompliziert wirkende Antrags- und Abrechnungsverfahren als Hinderungsgrund im Weg.

 

Um den Vorhabenträgern einen Anreiz zur Realisierung zu geben, hat sich der Landkreis an der Finanzierung entsprechender Projekte beteiligt. In der abgelaufenen EU-Förderperiode wurden 10.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt, welche aber nicht ausreichend waren, um die Umsetzung der GEPL wesentlich voran zu bringen. Aus diesem Grunde wurde seitens der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ am 17.09.2014 ein Antrag auf stärkere finanzielle Förderung von Gewässerentwicklungsplänen gestellt. Dieser sah eine Erhöhung der Mittel auf 50.000 Euro pro Jahr für den Zeitraum 2015 bis 2018 vor.

In Anbetracht des Endes der Legislaturperiode des Kreistages in 2016 beschloss der ALNU in seiner Sitzung vom 14.10.2014, dem Antrag mit einer zeitlichen Beschränkung auf die Jahre 2015 und 2016 stattzugeben (siehe Drucksache ALNU/2014/200).

 

Im Förderzeitraum 2015 und 2016 haben die Unterhaltungsverbände UHV Alpe-Schwarze Riede, ULV Meerbach und Führse, ULV Große Aue sowie der UHV Uchter Mühlenbach wasserwirtschaftlich und naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahmen entwickelt und entsprechende Anträge auf finanzielle Unterstützung der Maßnahmen beim Landkreis Nienburg/Weser eingereicht.

Die finanzielle Zuwendung konnte bereits für 4 mittlere Maßnahmen zugesichert und beschieden werden. Ein weiterer Antrag auf Maßnahmenförderung wurde zudem zeitnah in Aussicht gestellt.

 

Ökologische Aufwertungsmaßnahmen sind u. a. für die Gewässer Steimbker Dorfgraben, Bückener Mühlenbach, Liebenauer Rohrbach, Langhorst-Kuhlengraben sowie dem Bruch- und Kolkgraben vorgesehen.

Zunächst wurden vorrangig Planungsleistungen beauftragt, um neben dem konkreten Umfang auch das finanzielle Volumen der geplanten Umsetzungsmaßnahmen genauer beziffern zu können.

 

Aufgrund der recht späten Antragstellung durch die Verbände - der erste Antrag auf Förderung wurde erst am 17.09.2015 gestellt – sind noch nicht alle zur Verfügung gestellten Mittel aus den Jahren 2015 und 2016, zusammen 100.000 Euro, abgerufen worden.

Kassenwirksam abgeflossen sind zwar bisher lediglich 24.828,83 Euro. Auftragsbezogen gebunden, d. h. konkreten Maßnahmen zugesichert sind aber z. Zt. 83.730,11 Euro, so dass aktuell im Jahr 2016 noch 16.269,89 Euro für noch nicht beantragte Maßnahmen zur Förderung frei verfügbar sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird nach heutigen Maßstäben eine Erweiterung der Förderperiode auf die Jahre 2017 bis 2019 befürwortet und vorgeschlagen. Die Dimensionierung des Betrages auf jährlich 50.000 Euro ist ausreichend. Die Haushaltsmittel finden im Produkt 55130 Umweltrecht Berücksichtigung.

 

So behielte man die Möglichkeit der Unterstützung von Maßnahmen, insbesondere der Umsetzung bereits begonnener Maßnahmen aus Planungen, ließe aber auch noch genügend Spielraum als Anreizfunktion für weitere Maßnahmen an Gewässern.

Dies käme den Vereinen, den Wasser- und Bodenverbänden und den Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbänden vor Ort, die weiter viele gute Ideen entwickeln, zu Gute. Die Unterhaltungsverbände haben bereits signalisiert, dass eine Verlängerung der Förderperiode bis 2019 eine wirksame Unterstützung für die Umsetzung der bereits begonnenen und noch geplanten Maßnahmen darstellen würde.

 

Den Unterhaltungsverbänden soll auch weiterhin die nötige Planungssicherheit gegeben werden, weshalb die Verwaltung die Eigenförderrichtlinie der Jahre 2015/2016 überarbeitet hat und so eine Förderung der Maßnahmenträger auch für die Jahre 2017 bis 2019 sinnvoll begleiten möchte.

/         Der Entwurf einer entsprechenden Rahmenrichtlinie für den Landkreis Nienburg/Weser für die Jahre 2017 bis 2019 ist in der Anlage angefügt.

 

Weitergehende Informationen, insbesondere zu den in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführten bzw. begonnenen Maßnahmen, werden in der Sitzung gegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. jeweils 50.000,00 € für die Jahre 2017 bis 2019.

Die Haushaltsmittel finden im Produkt 55130 Umweltrecht Berücksichtigung.

 


Anlagen:

 

·        Entwurf der Rahmenrichtlinie über die Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung durch den Landkreis Nienburg/Weser in den Jahren 2017 bis 2019