Betreff
Mittelanmeldungen für den Haushalt 2017 im Fachbereich Ordnung und Verkehr;
hier Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst
Vorlage
2016/284
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt den Mittelanmeldungen zu


Sachverhalt

Im Fachbereich 17 Ordnung und Verkehr wurden die Mittelansätze des Ergebnis-plans für das Haushaltsjahr 2017 ermittelt.

 

Die Mittelanmeldungen und die mittelfristige Finanzplanung für die Produkte 17510 und 17520 sind beigefügt (Anlage 1). Die notwendigen Erläuterungen sind unterhalb der Konten gedruckt.

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind folgende Themen intensiver zu betrachten bzw. zu bearbeiten: Planungen für die FTZ der Zukunft, die Fortführung und der Abschluss einer gemeinsamen Feuerwehrbedarfsplanung mit den Kommunen des Landkreises sowie die Umsetzung der Bedarfsplanung für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg. Aus 2016 ist das Sonderprogramm zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern für die Feuerwehren im Landkreis Nienburg abzuschließen und der Abrollbehälter Besprechung der TEL noch zu beschaffen.

 

Die Priorisierungsliste der Kreisfeuerwehr über die mittelfristigen Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen ist als Anlage beigefügt. Folgende Positionen wurden zur Umsetzung für 2017 von der Kreisfeuerwehr vorgeschlagen:

 

1.         Dienstwagen für den Kreisbrandmeister

2.         Mehrzweckboot für die Kreisfeuerwehr

3.         Mehrzweckfahrzeug für den Verpflegungstrupp

4.         Einsatzleitwagen für den ABC-Zug und die TEL

5.         Weiteren Stromerzeuger für die Feuerwehr

 

Die Verwaltung kann den Vorschlägen 1 bis 4 der Kreisfeuerwehr folgen.

 

In 2016 wurde ein erster Stromerzeuger für das Kreishaus im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls beschafft, der der Feuerwehr für ihre Einsätze zur Verfügung steht, soweit er nicht im Kreishaus eingesetzt wird. Ein zweiter Stromerzeuger allein für die Feuerwehr  ist derzeit in der Beschaffung, ein dritter Stromerzeuger wird nunmehr für 2017 zur Beschaffung vorgeschlagen.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 (Drucksache 2015/218) wurde vorgeschlagen, das Thema eines großflächigen länger andauernden Stromausfalls konzeptionell zu betrachten und vorerst nur einen Stromerzeuger allein für die Feuerwehr zu beschaffen. Eine konzeptionelle Betrachtung ist für 2017 vorgesehen. Mittel für einen dritten Stromerzeuger werden in 2017 daher noch nicht eingestellt, sondern sollen ggf. erst 2018 nach Vorliegen eines abgestimmten Konzeptes Berücksichtigung finden.

Im Fachbereich 17 Ordnung und Verkehr sind im Jahr 2017 folgende Investitionen geplant:

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Erwerb von Kraftfahrzeugen

2016

Ansatz 2017

VE 2017

2018

2019

2020

282.000

405.000

175.000

350.000

350.000

500.000

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2017

2018

2019

2020

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

Zuwendungen Dritter von:

2017

2018

2019

2020

Selbstbehalt (20%) des LK Feuerschutzsteuer

100.000

100.000

100.000

100.000

 

Zu einer Ersatzbeschaffung von Dienstwagen für den Kreisbrandmeister und die Brandschutzabschnittsleiter wird auf die Drucksache 2015/220 verwiesen. Die Fahrzeuge für die Brandschutzabschnittsleiter wurden 2016 ausgeschrieben und sollen im März 2017 ausgeliefert werden. Die Rückführung des Dienstwagens des Kreisbrandmeisters in die Kreisfeuerwehrbereitschaft und die daraus resultierende Ersatzbeschaffung für den Kreisbrandmeister in 2016 wurde seinerzeit zurück gestellt. Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung sollte die Erforderlichkeit und Verfügbarkeit von Führungsfahrzeugen für die Bereitschaften betrachtet werden. Die Brandschutzbedarfsplanung wird voraussichtlich zum Sommer 2017 abgeschlossen sein. Vorbehaltlich des Ergebnisses der Bedarfsplanung werden die Mittel zur Ersatzbeschaffung des Dienstwagens für den Kreisbrandmeister in Höhe von 60.000 € eingestellt.

 

Im Zusammenhang mit der Brandschutzbedarfsplanung ist die Gefahrenabwehr auf der Weser zu betrachten. In den Brandschutzbedarfsplänen der Anrainerkommunen der Weser wurden die Notwendigkeiten hierzu bereits aufgenommen. Dem Ingenieurbüro Fennen wurde der Auftrag zur Erstellung eines Konzeptes für die Gefahrenabwehr auf der Weser unter Beteiligung der Kommunen, des Landkreises und möglicher Dritter erteilt. Es ist beabsichtigt, in der haushaltsberatenden Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen hierzu zu berichten. Die FTZ besitzt ein Mehrzweckboot, das aber nur bedingt für die Rettung von Personen von Schiffen einsetzbar ist, da vor allem das Anlandbringen der Personen nur an festen Anlegern problemlos möglich ist. Vorbehaltlich der Ergebnisse aus dem Konzept Gefahrenabwehr auf der Weser wird vorgeschlagen, zur Beschaffung eines Mehrzweckbootes mit Bugklappe 85.000 € in den Haushalt einzustellen.

 

Für das Mehrzweckfahrzeug (MZF) für den Verpflegungstrupp ist Ersatz zu beschaffen, da der vorhandene VW T4 jetzt 20 Jahre alt und abgängig ist. Im Herbst 2016 konnte das Fahrzeug noch einmal durch den TÜV gebracht werden, es ist aber jederzeit mit kostenträchtigen Reparaturen zu rechnen. Mit Hinweis auf den Zustand wird aber eine Ersatzbeschaffung für 2017 vorgeschlagen. Für das MZF werden 85.000 € in den Haushalt eingestellt.

 

Nach der mittelfristigen Planung der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen der Kreisfeuerwehr sind die Einsatzleitwagen vom ABC-Zug und der TEL in 2017 Ersatz zu beschaffen. Beim ABC-Zug dient ein Mercedes Benz Sprinter aus dem Baujahr 1995 als Einsatzleitwagen. Dieser entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen und soll daher ersetzt werden. Bei der TEL wird ein VW T4 aus dem Baujahr 1997 als Führungskraftwagen genutzt, der ebenfalls ersetz werden soll. Da je Fahrzeug ein Anschaffungspreis von rund 175.000 € anzusetzen ist, hat die Kreisfeuerwehr vorgeschlagen, einen ELW in den Haushalt 2017 einzuplanen und den zweiten ELW haushaltstechnisch für 2018 vorzusehen. Um einen günstigeren Preis bei der zweitgleichen Beschaffung von zwei Fahrzeugen erzielen zu können, soll für den zweiten ELW eine Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt eingestellt werden und die Ausschreibung beider Fahrzeuge zum Ende 2017 erfolgen. Die Verwaltung folgt dem Vorschlag der Kreisfeuerwehr und stellt für 2017 einen Betrag von 175.000 € für einen ELW in den Haushalt ein sowie eine Verpflichtungsermächtigung über weiter 175.000 € für den zweiten ELW.

 

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Erwerb von beweglichem Vermögen für die Feuerwehr, die FTZ und den Katastrophenschutz

2016

Ansatz 2017

VE 2017

2018

2019

2020

80.000

80.000

 

80.000

80.000

80.000

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2017

2018

2019

2020

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungen Dritter von:

2017

2018

2019

2020

 

 

 

 

 

 

Ersatzbeschaffungen, Verbesserung und Ergänzung der Einrichtung der Feuerwehr, der FTZ und den Katastrophenschutz. Auf Empfehlung des ABR vom 02.12.2009 im Rahmen der Haushaltsplanungen 2010 (Drucksache Nr. 2009/ABR/012-04) werden auch in 2015 Mittel von 80.000 € eingestellt. Die Mittel werden mit 70.000 € auf das Produktkonto 17510.442200 und 10.000 € auf das Konto 17510.783110 verteilt.

 

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Ersatz für abgängige Chemikalienschutz-anzüge für die Kreisfeuerwehrbereitschaft Umweltschutz

2016

Ansatz 2016

VE 2017

2018

2019

2020

16.500

33.000

 

35.000

0

35.000

Folgeaufwand

(z.B. Abschreibungen,

Betriebskosten)

2017

2018

2019

2020

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

Zuwendungen Dritter von:

2017

2018

2019

2020

Aus der Feuerschutzsteuer für übergemeindliche Aufgaben

33.000

35.000

0

35.000

 

Die vorhandenen Chemikalienschutzanzüge (CSA) haben nur eine beschränkte Haltbarkeitsdauer und müssen in regelmäßigen Abständen ersetzt werden (siehe auch Drucksache Nr. 2007/ABR/012-01). Nachdem die Jahre 2013 bis 2015 keine CSA ausgesondert werden mussten, erreichen im kommenden Jahr 10 Anzüge das Alter von 10 Jahren und müssen Ersatz beschafft werden. In 2018 und 2020 werden jeweils 10 CSA zur Aussonderung fällig, 2019 geplant keiner.


 

 


Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Beschaffung von Atemschutzgeräten für den Pool der Feuerwehren im Landkreis Nienburg

2016

Ansatz 2017

VE 2017

2018

2019

2020

4.000

10.000

 

11.000

11.000

11.000

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2017

2018

2019

2020

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

Zuwendungen Dritter von:

2017

2018

2019

2020

Aus der Feuerschutzsteuer für übergemeindliche Aufgaben

10.000

11.000

11.000

11.000

 

In 2017 müssen im Pool 10 Pressluftatmer aus den Feuerwehren und den Einheiten der Kreisfeuerwehr ersetzt werden, da keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind. Die wesentlichen Bestandteile der Pressluftatmer haben ein Verfallsdatum, nach dem sie ausgetauscht werden müssen, damit das Gerät weiter den Anforderungen der Prüfvorschriften genügt. Da die notwendigen Teile nicht mehr von den Herstellern geliefert werden, dürfen diese bisherigen Pressluftatmer nicht weiter eingesetzt werden.

 

 

 
 


Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

und 17520 Rettungsdienst

Bezeichnung der

Investition:

Ersatzbeschaffungen der Antennen an den Umsetzern der digitalen Alarmierung

2016

Ansatz 2017

VE 2017

2018

2019

2020

 

35.000

 

 

 

 

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2017

2018

2019

2020

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

Zuwendungen Dritter von:

2017

2018

2019

2020

Refinanzierung über Entgelte des Rettungsdienstes

14.000

 

 

 

 

Im Sommer 2015 wurde die Technik an den Digitalen Umsetzern für die Alarmierung ausgetauscht. 2016 wurden die Haupt- und Reserveserver ausgetauscht. Die Antennen an den Umsetzern wurden vereinzelt bereits im Rahmen von Störungsbehebungen ausgetauscht. Die restlichen Antennen sollen in 2017 ebenfalls ausgetauscht werden. Damit wäre die vor 10 Jahren in Betrieb genommene Digitale Alarmierung technisch auf den heutigen Stand gebracht. Die Digitale Alarmierung wird von der Feuerwehr und dem Rettungsdienst genutzt. Wie bei allen gemeinsamen Einrichtungen erfolgt die Aufteilung der Kosten zu 60% Rettungsdienst und 40% Feuerwehr.

Im Produkt Feuerwehr werden hiervon 10.000 € als Investition veranschlagt und im Produkt Rettungsdienst 14.000 €.


 

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Ersatzbeschaffung eines Prüfgerätes für Atemschutz-Masken (Prestor)

2016

Ansatz 2017

VE 2017

2018

2019

2020

 

8.500

 

 

 

 

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2017

2018

2019

2020

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

Zuwendungen Dritter von:

2017

2018

2019

2020

 

 

 

 

 

 

In der Atemschutzwerkstatt der FTZ wird seit 2004 ein Prüfgerät für den Atemschutzpool (Dräger Prestor 5000) eingesetzt. Für dieses Prüfgerät wird die Ersatzteilversorgung eingestellt und es kann unter der aktuellen Betriebssoftware nicht mehr weiter eingesetzt werden. Es muss ein neues Prüfgerät beschafft werden.

 

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Beschaffung von Notstromerzeugern

2016

Ansatz 2017

VE 2017

2018

2019

2020

35.000

50.000

 

 

 

 

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2017

2018

2019

2020

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

 

Abschreibungen

Zuwendungen Dritter von:

2017

2018

2019

2020

 

 

 

 

 

 

Im Vorgriff auf ein Konzept zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte bei einem großflächigen länger andauernden Stromausfall sollte 2016 aus verbleibenden Mitteln aus der Beschaffung des Stromerzeugers für das Kreishaus und weiteren neu eingeplanten 35.000 € ein weiteres Aggregat für die Kreisfeuerwehr beschafft werden (Drucksache 2015/218). Die Ausschreibung wurde durchgeführt, jedoch konnte der Auftrag wegen Bedenken aus dem Rechnungsprüfungsamt nicht mehr bis zum 31.12.2016 vergeben werden, womit vorgesehene Mittel in Höhe von 50.000 € verfallen sind. Der Betrag wurde nicht ausgegeben. Der Auftrag soll nunmehr vom Kreisausschuss am 23.01.2017 vergeben werden. Hierzu ist es erforderlich, dass im Haushalt 2017 hierfür die 50.000 € zur Verfügung gestellt werden. Da der Haushalt 2017 allerdings zum 23.01.2017 noch nicht in Kraft getreten sein wird, ist es erforderlich aus übertragenen investiven Haushaltsmitteln einen Betrag von 50.000 € umzuwidmen für die Beschaffung des Stromerzeugers. Mit der Zustimmung zu den Mittelanmeldungen wird auch der Umwidmung der 50.000 € für diese Maßnahme zugestimmt.

 


Anlagen:

 

·        Teilergebnishaushalte zu den Produkten im Fachbereich Ordnung und Verkehr;
hier: Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst

·        Zusammenstellung der mittelfristigen Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen der Kreisfeuerwehr