hier Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst
Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt den Mittelanmeldungen zu
Sachverhalt
Im Fachbereich 17
Ordnung und Verkehr wurden die Mittelansätze des Ergebnis-plans für das
Haushaltsjahr 2017 ermittelt.
Die
Mittelanmeldungen und die mittelfristige Finanzplanung für die Produkte 17510
und 17520 sind beigefügt (Anlage 1). Die notwendigen Erläuterungen sind
unterhalb der Konten gedruckt.
Im Haushaltsjahr
2017 sind folgende Themen intensiver zu betrachten bzw. zu bearbeiten:
Planungen für die FTZ der Zukunft, die Fortführung und der Abschluss einer
gemeinsamen Feuerwehrbedarfsplanung mit den Kommunen des Landkreises sowie die
Umsetzung der Bedarfsplanung für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg. Aus
2016 ist das Sonderprogramm zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern für
die Feuerwehren im Landkreis Nienburg abzuschließen und der Abrollbehälter
Besprechung der TEL noch zu beschaffen.
Die Priorisierungsliste
der Kreisfeuerwehr über die mittelfristigen Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen
ist als Anlage beigefügt. Folgende Positionen wurden zur Umsetzung für 2017 von
der Kreisfeuerwehr vorgeschlagen:
1.
Dienstwagen
für den Kreisbrandmeister
2.
Mehrzweckboot
für die Kreisfeuerwehr
3.
Mehrzweckfahrzeug
für den Verpflegungstrupp
4.
Einsatzleitwagen
für den ABC-Zug und die TEL
5.
Weiteren
Stromerzeuger für die Feuerwehr
Die Verwaltung kann
den Vorschlägen 1 bis 4 der Kreisfeuerwehr folgen.
In 2016 wurde ein erster
Stromerzeuger für das Kreishaus im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls
beschafft, der der Feuerwehr für ihre Einsätze zur Verfügung steht, soweit er
nicht im Kreishaus eingesetzt wird. Ein zweiter Stromerzeuger allein für die Feuerwehr ist derzeit in der Beschaffung, ein dritter
Stromerzeuger wird nunmehr für 2017 zur Beschaffung vorgeschlagen.
Im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2016 (Drucksache 2015/218) wurde vorgeschlagen, das Thema
eines großflächigen länger andauernden Stromausfalls konzeptionell zu
betrachten und vorerst nur einen Stromerzeuger allein für die Feuerwehr zu
beschaffen. Eine konzeptionelle Betrachtung ist für 2017 vorgesehen. Mittel für
einen dritten Stromerzeuger werden in 2017 daher noch nicht eingestellt, sondern
sollen ggf. erst 2018 nach Vorliegen eines abgestimmten Konzeptes Berücksichtigung
finden.
Im Fachbereich 17
Ordnung und Verkehr sind im Jahr 2017 folgende Investitionen geplant:
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung der Investition: |
Erwerb von Kraftfahrzeugen |
||||
2016 |
Ansatz 2017 |
VE 2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
282.000 |
405.000 |
175.000 |
350.000 |
350.000 |
500.000 |
Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
||
Zuwendungen Dritter von: |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Selbstbehalt (20%) des LK Feuerschutzsteuer |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
Zu einer Ersatzbeschaffung von Dienstwagen für den Kreisbrandmeister
und die Brandschutzabschnittsleiter wird auf die Drucksache 2015/220 verwiesen.
Die Fahrzeuge für die Brandschutzabschnittsleiter wurden 2016 ausgeschrieben
und sollen im März 2017 ausgeliefert werden. Die Rückführung des Dienstwagens
des Kreisbrandmeisters in die Kreisfeuerwehrbereitschaft und die daraus
resultierende Ersatzbeschaffung für den Kreisbrandmeister in 2016 wurde
seinerzeit zurück gestellt. Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung sollte die
Erforderlichkeit und Verfügbarkeit von Führungsfahrzeugen für die
Bereitschaften betrachtet werden. Die Brandschutzbedarfsplanung wird
voraussichtlich zum Sommer 2017 abgeschlossen sein. Vorbehaltlich des
Ergebnisses der Bedarfsplanung werden die Mittel zur Ersatzbeschaffung des
Dienstwagens für den Kreisbrandmeister in Höhe von 60.000 € eingestellt.
Im Zusammenhang mit der Brandschutzbedarfsplanung ist die
Gefahrenabwehr auf der Weser zu betrachten. In den Brandschutzbedarfsplänen der
Anrainerkommunen der Weser wurden die Notwendigkeiten hierzu bereits
aufgenommen. Dem Ingenieurbüro Fennen wurde der Auftrag zur Erstellung eines
Konzeptes für die Gefahrenabwehr auf der Weser unter Beteiligung der Kommunen,
des Landkreises und möglicher Dritter erteilt. Es ist beabsichtigt, in der
haushaltsberatenden Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen
hierzu zu berichten. Die FTZ besitzt ein Mehrzweckboot, das aber nur bedingt
für die Rettung von Personen von Schiffen einsetzbar ist, da vor allem das
Anlandbringen der Personen nur an festen Anlegern problemlos möglich ist.
Vorbehaltlich der Ergebnisse aus dem Konzept Gefahrenabwehr auf der Weser wird
vorgeschlagen, zur Beschaffung eines Mehrzweckbootes mit Bugklappe 85.000 € in
den Haushalt einzustellen.
Für das Mehrzweckfahrzeug (MZF) für den Verpflegungstrupp ist Ersatz zu
beschaffen, da der vorhandene VW T4 jetzt 20 Jahre alt und abgängig ist. Im
Herbst 2016 konnte das Fahrzeug noch einmal durch den TÜV gebracht werden, es
ist aber jederzeit mit kostenträchtigen Reparaturen zu rechnen. Mit Hinweis auf
den Zustand wird aber eine Ersatzbeschaffung für 2017 vorgeschlagen. Für das
MZF werden 85.000 € in den Haushalt eingestellt.
Nach der mittelfristigen Planung der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen
der Kreisfeuerwehr sind die Einsatzleitwagen vom ABC-Zug und der TEL in 2017
Ersatz zu beschaffen. Beim ABC-Zug dient ein Mercedes Benz Sprinter aus dem
Baujahr 1995 als Einsatzleitwagen. Dieser entspricht nicht mehr den technischen
Anforderungen und soll daher ersetzt werden. Bei der TEL wird ein VW T4 aus dem
Baujahr 1997 als Führungskraftwagen genutzt, der ebenfalls ersetz werden soll.
Da je Fahrzeug ein Anschaffungspreis von rund 175.000 € anzusetzen ist, hat die
Kreisfeuerwehr vorgeschlagen, einen ELW in den Haushalt 2017 einzuplanen und
den zweiten ELW haushaltstechnisch für 2018 vorzusehen. Um einen günstigeren
Preis bei der zweitgleichen Beschaffung von zwei Fahrzeugen erzielen zu können,
soll für den zweiten ELW eine Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt
eingestellt werden und die Ausschreibung beider Fahrzeuge zum Ende 2017
erfolgen. Die Verwaltung folgt dem Vorschlag der Kreisfeuerwehr und stellt für
2017 einen Betrag von 175.000 € für einen ELW in den Haushalt ein sowie eine
Verpflichtungsermächtigung über weiter 175.000 € für den zweiten ELW.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung der Investition: |
Erwerb von beweglichem Vermögen für die Feuerwehr, die FTZ und den
Katastrophenschutz |
||||
2016 |
Ansatz 2017 |
VE 2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
80.000 |
80.000 |
|
80.000 |
80.000 |
80.000 |
Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
|
|
|
|
||
Zuwendungen Dritter von: |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
|
|
|
|
|
Ersatzbeschaffungen, Verbesserung und Ergänzung der Einrichtung der
Feuerwehr, der FTZ und den Katastrophenschutz. Auf Empfehlung des ABR vom
02.12.2009 im Rahmen der Haushaltsplanungen 2010 (Drucksache Nr.
2009/ABR/012-04) werden auch in 2015 Mittel von 80.000 € eingestellt. Die
Mittel werden mit 70.000 € auf das Produktkonto 17510.442200 und 10.000 € auf
das Konto 17510.783110 verteilt.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung der Investition: |
Ersatz für abgängige Chemikalienschutz-anzüge für die
Kreisfeuerwehrbereitschaft Umweltschutz |
||||
2016 |
Ansatz 2016 |
VE 2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
16.500 |
33.000 |
|
35.000 |
0 |
35.000 |
Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
||
Zuwendungen Dritter von: |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Aus der Feuerschutzsteuer für übergemeindliche Aufgaben |
33.000 |
35.000 |
0 |
35.000 |
Die vorhandenen Chemikalienschutzanzüge (CSA) haben nur eine
beschränkte Haltbarkeitsdauer und müssen in regelmäßigen Abständen ersetzt
werden (siehe auch Drucksache Nr. 2007/ABR/012-01). Nachdem die Jahre 2013 bis
2015 keine CSA ausgesondert werden mussten, erreichen im kommenden Jahr 10 Anzüge
das Alter von 10 Jahren und müssen Ersatz beschafft werden. In 2018 und 2020
werden jeweils 10 CSA zur Aussonderung fällig, 2019 geplant keiner.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung der Investition: |
Beschaffung von Atemschutzgeräten für den Pool der Feuerwehren im
Landkreis Nienburg |
||||
2016 |
Ansatz 2017 |
VE 2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
4.000 |
10.000 |
|
11.000 |
11.000 |
11.000 |
Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
||
Zuwendungen Dritter von: |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Aus der Feuerschutzsteuer für übergemeindliche Aufgaben |
10.000 |
11.000 |
11.000 |
11.000 |
In 2017 müssen im Pool 10 Pressluftatmer aus den
Feuerwehren und den Einheiten der Kreisfeuerwehr ersetzt werden, da keine
Ersatzteile mehr zu bekommen sind. Die wesentlichen Bestandteile der Pressluftatmer
haben ein Verfallsdatum, nach dem sie ausgetauscht werden müssen, damit das
Gerät weiter den Anforderungen der Prüfvorschriften genügt. Da die notwendigen
Teile nicht mehr von den Herstellern geliefert werden, dürfen diese bisherigen
Pressluftatmer nicht weiter eingesetzt werden.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren und 17520 Rettungsdienst |
||||
Bezeichnung der Investition: |
Ersatzbeschaffungen der Antennen an den Umsetzern der digitalen
Alarmierung |
||||
2016 |
Ansatz 2017 |
VE 2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
35.000 |
|
|
|
|
Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
||
Zuwendungen Dritter von: |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Refinanzierung über Entgelte des Rettungsdienstes |
14.000 |
|
|
|
Im Sommer 2015 wurde die Technik an den Digitalen Umsetzern für die
Alarmierung ausgetauscht. 2016 wurden die Haupt- und Reserveserver ausgetauscht.
Die Antennen an den Umsetzern wurden vereinzelt bereits im Rahmen von
Störungsbehebungen ausgetauscht. Die restlichen Antennen sollen in 2017
ebenfalls ausgetauscht werden. Damit wäre die vor 10 Jahren in Betrieb
genommene Digitale Alarmierung technisch auf den heutigen Stand gebracht. Die
Digitale Alarmierung wird von der Feuerwehr und dem Rettungsdienst genutzt. Wie
bei allen gemeinsamen Einrichtungen erfolgt die Aufteilung der Kosten zu 60%
Rettungsdienst und 40% Feuerwehr.
Im Produkt Feuerwehr werden hiervon 10.000 € als Investition
veranschlagt und im Produkt Rettungsdienst 14.000 €.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung der Investition: |
Ersatzbeschaffung eines Prüfgerätes für Atemschutz-Masken (Prestor) |
||||
2016 |
Ansatz 2017 |
VE 2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
8.500 |
|
|
|
|
Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
||
Zuwendungen Dritter von: |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
|
|
|
|
|
In der Atemschutzwerkstatt der FTZ wird seit 2004 ein Prüfgerät für den
Atemschutzpool (Dräger Prestor 5000) eingesetzt. Für dieses Prüfgerät wird die
Ersatzteilversorgung eingestellt und es kann unter der aktuellen
Betriebssoftware nicht mehr weiter eingesetzt werden. Es muss ein neues
Prüfgerät beschafft werden.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung der Investition: |
Beschaffung von Notstromerzeugern |
||||
2016 |
Ansatz 2017 |
VE 2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
35.000 |
50.000 |
|
|
|
|
Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten) |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
Abschreibungen |
||
Zuwendungen Dritter von: |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
|
|
|
|
|
Im Vorgriff auf ein
Konzept zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte bei
einem großflächigen länger andauernden Stromausfall sollte 2016 aus
verbleibenden Mitteln aus der Beschaffung des Stromerzeugers für das Kreishaus
und weiteren neu eingeplanten 35.000 € ein weiteres Aggregat für die Kreisfeuerwehr
beschafft werden (Drucksache 2015/218). Die Ausschreibung wurde durchgeführt, jedoch
konnte der Auftrag wegen Bedenken aus dem Rechnungsprüfungsamt nicht mehr bis
zum 31.12.2016 vergeben werden, womit vorgesehene Mittel in Höhe von 50.000 €
verfallen sind. Der Betrag wurde nicht ausgegeben. Der Auftrag soll nunmehr vom
Kreisausschuss am 23.01.2017 vergeben werden. Hierzu ist es erforderlich, dass
im Haushalt 2017 hierfür die 50.000 € zur Verfügung gestellt werden. Da der
Haushalt 2017 allerdings zum 23.01.2017 noch nicht in Kraft getreten sein wird,
ist es erforderlich aus übertragenen investiven Haushaltsmitteln einen Betrag
von 50.000 € umzuwidmen für die Beschaffung des Stromerzeugers. Mit der Zustimmung
zu den Mittelanmeldungen wird auch der Umwidmung der 50.000 € für diese
Maßnahme zugestimmt.
Anlagen:
·
Teilergebnishaushalte
zu den Produkten im Fachbereich Ordnung und Verkehr;
hier: Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst
·
Zusammenstellung
der mittelfristigen Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen der
Kreisfeuerwehr