Betreff
Haushalt (Sachkosten) der Jugendhilfe für das Jahr 2017
Vorlage
2017/016
Aktenzeichen
36
Art
Bericht
  1. Die Haushaltsmittel 2017 werden wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen veranschlagt. Der vorgeschlagenen Betriebs- und Folgekostenförderung wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit den Gemeinden aufzunehmen und eine Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben zur Kinderbetreuung  mit den oben genannten Inhalten zu erarbeiten, die dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


Sachverhalt

Wie in den letzten 10 Jahren üblich und vom Ausschuss bislang ausdrücklich gewünscht, legt der Fachbereich die Aufstellung der für 2017 zu erwartenden Planungsdaten für die Aufwendungen und Erträge der Jugendhilfe in Form einer Tabelle (Anlage 1) vor, in der die einzelnen Fachdienste mit ihren Produkten dargestellt sind. Daneben finden sich die Daten aus der Grundveranschlagung und dem Nachtrag 2016.

Wesentliche Ansätze sind unterhalb der jeweiligen Fachdienste kurz begründet. Für weitere Rückfragen stehen die Fachdienstleitungen als Haushaltsverantwortliche  während der Sitzung zur Verfügung. Besonderer Darstellung bedarf es beim Produkt 36810 Frühkindliche Bildung und Teilhabe Konto 445200 Zuweisungen an Gemeinden f. d. Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Hier wird eine Steigerung um mehr als 300.000 € angesetzt.

Zur Begründung hierfür ist auszuführen, dass bereits seit den 90er Jahren – unter laufender Anpassung – zwischen der Kreisverwaltung und den kreisangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Kinderbetreuung besteht. Letztmalig modifiziert wurde die Vereinbarung mit Wirkung vom 01.01.2014 vor dem Hintergrund des neuen Rechtsanspruchs auf Förderung ab Vollendung des 1. Lebensjahres.

Mit einher erging ein Kreistagsbeschluss über die anteilige Förderung der Betriebs- und Folgekostenförderung im Elementarbereich. Ausgangsbasis für die Berechnung waren die seinerzeit durch die Gemeinden thematisierten Gesamtkosten, die sich nach den kommunalen Berechnungen auf rund 15 Mio. Euro beliefen und von den Kommunen nicht allein getragen werden konnten.

Ab 2014 wurde dann – orientiert am Gesamtstundenangebot in der Betreuung – zunächst ein Betrag i. H. v. 10% der Gesamtkosten (1,5 Mio. €) auf die Gemeinden verteilt. Dazu kamen dann noch die – ebenfalls durch die Vereinbarung festgeschriebene – investiven Fördermittel i. H. v. 20% der notwendigen Investitions- und Ausstattungskosten, bei einem Höchstbetrag von knapp 72.000 € je Gruppenraum.

Für die Bewilligung der Betriebs- und Folgekostenförderung hat sich der Kreistag bislang die jährlich neue Beratung und Beschlussfassung in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel vorbehalten, wobei in den Folgejahren 2015 und 2016 aufgrund des vermehrten Stundenangebots die Förderung von 1,5 Mio. in 2014 auf 1.561Mio. Euro gewachsen ist.

Im November diesen Jahres haben die Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund ihre aktuelle Belastung und die bisherige Kostenentwicklung deutlich gemacht und die einseitige Lastenverschiebung beklagt. Für 2016 belaufe sich die Defizitsumme aller Gemeinden auf rund 19 Mio. Euro.

Die Bürgermeister erwarten eine entsprechende Aufstockung des Anteils, mit dem der Landkreis sich an den Betriebs- und Folgekosten beteiligt.

Ebenso wird darauf abgestellt, die Förderung im Rahmen einer Verstetigung vorzunehmen und die Kostenbeteiligung für zunächst mindestens fünf Jahre  festzuschreiben.

 

Wie bereits 2014 lassen sich aus den gemeindlichen Kostendarstellungen keine „Standardplatzkosten“ ableiten, für die ein gemeinsamer Nenner zu finden wäre. Es bestehen hier Abweichungen von bis zu 2.700 €/Sollplatz im Vergleich, bedingt durch die höchst unterschiedliche Trägerlandschaft, das sehr differenzierte Angebot und nicht zuletzt die sehr unterschiedliche administrative Hinterlegung in den Verwaltungen.

Das Gesamtstundenangebot  zum Beginn des Kindergartenjahres (Stichtag 01.08., Meldedatum 01.06.) als Grundlage für die Zahlung der Förderung im folgenden Haushaltsjahr hat sich in den letzten Jahren als Messgröße bewährt und bietet für eine Gleichbehandlung eine gute Basis. Daran sollte festgehalten werden.

 

Was die Kostensteigerungen angeht, so ist sie nachvollziehbar in Darstellung gebracht worden. Es handelt sich um ein bundesweit allgemein greifendes Phänomen, das mit dem erweiterten Rechtsanspruch und der unerwartet starken Nachfrage nach Betreuungsplätzen und dem daraus resultierenden erweiterten Angebot  einhergeht.

 

In Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen schlägt der Fachbereich Jugend vor, die Betriebs- und Folgekostenförderung in der Kindertagesbetreuung ab dem Haushaltsjahr wie folgt vorzunehmen:

  1. Festschreibung der Fördersumme auf 2.000.000,00 € (entspricht einem Fördersatz von 65,90 €/Std. unter Zugrundelegung der Stundenmeldungen per 01.08.2016) und erstmalige Auszahlung in 2017
  2. Verstetigung für zunächst fünf Jahre. Veränderungen( Erhöhung)  der Förderung in den Folgejahren ausschließlich aufgrund des sich verändernden Stundenangebots multipliziert mit dem obigen Stundensatz

 

Darüber hinaus schlägt der Fachbereich vor, die Anpassung der Förderung an eine – gegenüber den bisherigen Regelungen in der Vereinbarung – deutlich präzisere qualitative und organisatorische Verpflichtung der Gemeinden zu knüpfen. Diese sollen es dem Fachbereich möglich machen,

 - dem gesetzlichen Auftrag hinsichtlich der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung (hier insbesondere der festen Einbindung der Kindertagespflege und der Entwicklung von kreisweit geltenden Kriterien zur Platzvergabe) gerecht zu werden, 

- eine kreisweit zu verfolgende trägerübergreifende  Qualitätsentwicklung (verpflichtende Teilnahme an Kennzahlerhebungen und –vergleichen, Qualitätsentwicklungsprojekte wie z.B. Kita-Frühling, grundlegende Fortbildungen zur Sicherung von Betreuungsstandards und Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls) zu etablieren und

- eine Betreuungsbedarfsplanung im Sinne des SGB VIII und seiner landesrechtlichen Hinterlegung zu ermöglichen.

 

Zur Unterstützung der Gemeinden entwirft der Fachbereich Jugend Mustervereinbarungen zur Vergabe  der Betreuungsaufgaben und der Qualitätsentwicklung für den Abschluss mit den subsidiär beauftragten freien Trägern der Jugendhilfe.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. XX.XXX,XX €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt XXX zur Verfügung./ nicht zur Verfügung.


Anlagen:

 

·        Tabelle Haushalt 2017