Betreff
Übernahme von VLN-Gesellschafteranteilen
Vorlage
2017/018
Aktenzeichen
62.22.314.01
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Landkreis Nienburg/Weser übernimmt die Anteile der ausscheidenden Gesellschafter RegioBus und Brinkmann an der VLN. Er übernimmt auch die Anteile der beiden Verkehrsunternehmen am VLN-Haushalt in Höhe von 34,83 %.


Sachverhalt

Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) hat mit Schreiben vom 23.11.2016 folgenden Antrag gestellt:

Zum 31.07.2017 werden mit den Firmen Brinkmann und RegioBus Hannover GmbH zwei Gesellschafter die VLN verlassen. Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) schlägt vor, dass der Landkreis Nienburg/Weser die Gesellschafteranteile dieser beiden Verkehrsunternehmen übernimmt.

Die beiden Verkehrsunternehmen erbringen bisher Verkehrsleistungen im Linienbündel 2 (südöstlicher Teil des Kreisgebietes). Weil die Finanzierungszusage und die Genehmigungen für die Linien im Linienbündel 2 aber zum 31.07.2017 auslaufen, war der Landkreis durch die EU-VO 1370/2007 gehalten, eine Vergabe gem. den Bestimmungen dieser Verordnung durchzuführen. Die RegioBus hat in diesem Zusammenhang angekündigt, sich zum Erhalt ihrer Direktvergabefähigkeit in der Region Hannover nicht an dieser Ausschreibung beteiligen zu wollen und darüber hinaus zum 31.07.2017 alle weitere Leistungen im Kreisgebiet und dementsprechend auch Ihre Gesellschaftertätigkeit in der VLN einzustellen. Die Fa. Brinkmann hat im Linienbündel 2 Subunternehmerleistungen für die RegioBus erbracht. Ein im Zuge einer Ausschreibung gefundener neuer Verkehrsunternehmer kann nicht gezwungen werden, die entsprechenden Anteile der Verkehrsunternehmen zu übernehmen, insbesondere weil dies auch nicht Gegenstand der Ausschreibung war. Da Art und Weise der Vergabe in der Folge gesetzlicher Vorgaben vom Landkreis zu verantworten sind, liegt es nahe, dass er auch Verantwortung für die entstehenden Defizite in VLN übernimmt.

Durch die Übernahme der Gesellschafteranteile könnte der Landkreis sich zum zweitgrößten Gesellschafter in der VLN entwickeln und seinen Einfluss auf die Entscheidungen der VLN deutlich steigern. Die Stammeinlage für die beiden Gesellschafter beträgt 7.000 € +1.000  € = 8.000 €.

Der Landkreis müsste dann aber auch die Anteile der beiden Unternehmen am VLN-Haushalt in Höhe von 34,83% übernehmen (entspricht ca. 96.000 € netto zzgl. MwSt.), damit die Leistungsfähigkeit der VLN im bisherigen Umfang auch zukünftig gesichert werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass für die Linien des Linienbündels 2 alle Leistungen der VLN ab dem 01.08.2017 vollumfänglich erbracht werden können.

Dies betrifft insbesondere folgende Aufgaben

              Öffentliche Auskunftsstelle für alle Fragen zum  Busverkehr im Landkreis für den Bürger (Vor-Ort in der Geschäftsstelle in Nienburg, telefonisch oder über die Homepage der VLN: www-vln-nienburg.de)

              Bereitstellung des Fachwissens zum Fahrplan und Weiterentwicklung des VLN- Fahrplanes

              Anwendung und Weiterentwicklung des VLN-Tarifes

              Überwachung der Verkehrsabläufe und Betreuung der Fahrgäste

              Verkehrsdisposition bei Baustellen und Störungen des Verkehrsablaufes

              Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit für den Busverkehr im Kreisgebiet

              Ausgabe und Verwaltung der Schüler-SammelzeitTickets

              Stationärer Vertrieb von ÖPNV-Fahrkarten

              Organisation von Sonderverkehren

              Erstellung von Statistiken zum Regionalbusverkehr im Kreisgebiet

Für 2017 muss der Anteil am VLN-Haushalt anteilig ab 01.08.2017 übernommen werden, für 2018 für das komplette Jahr, für 2019 anteilig bis zum 31.07.2019. Danach muss eine neue Lösung für die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) gefunden werden, für die weitere Abstimmungen erforderlich sind.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. ca. 114.000 € jährlich plus einmalig 8.000 € (Stammeinlage).

Für 2017 und 2019 nur anteilig für 5 bzw. 7 Monate. Die Haushaltsmittel werden im Haushalt des FB 21 Bildung zur Verfügung gestellt.


Anlagen:

 

ohne