Der Landkreis Nienburg/Weser übernimmt die Anteile der ausscheidenden Gesellschafter RegioBus und Brinkmann an der VLN. Er übernimmt auch die Anteile der beiden Verkehrsunternehmen am VLN-Haushalt in Höhe von 34,83 %.
Sachverhalt
Die Verkehrsgesellschaft Landkreis
Nienburg/Weser (VLN) hat mit Schreiben vom 23.11.2016 folgenden Antrag
gestellt:
Zum 31.07.2017 werden mit den Firmen
Brinkmann und RegioBus Hannover GmbH zwei Gesellschafter die VLN verlassen. Die
Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) schlägt vor, dass der
Landkreis Nienburg/Weser die Gesellschafteranteile dieser beiden
Verkehrsunternehmen übernimmt.
Die beiden Verkehrsunternehmen erbringen
bisher Verkehrsleistungen im Linienbündel 2 (südöstlicher Teil des Kreisgebietes).
Weil die Finanzierungszusage und die Genehmigungen für die Linien im
Linienbündel 2 aber zum 31.07.2017 auslaufen, war der Landkreis durch die EU-VO
1370/2007 gehalten, eine Vergabe gem. den Bestimmungen dieser Verordnung
durchzuführen. Die RegioBus hat in diesem Zusammenhang angekündigt, sich zum
Erhalt ihrer Direktvergabefähigkeit in der Region Hannover nicht an dieser
Ausschreibung beteiligen zu wollen und darüber hinaus zum 31.07.2017 alle
weitere Leistungen im Kreisgebiet und dementsprechend auch Ihre
Gesellschaftertätigkeit in der VLN einzustellen. Die Fa. Brinkmann hat im Linienbündel
2 Subunternehmerleistungen für die RegioBus erbracht. Ein im Zuge einer
Ausschreibung gefundener neuer Verkehrsunternehmer kann nicht gezwungen werden,
die entsprechenden Anteile der Verkehrsunternehmen zu übernehmen, insbesondere
weil dies auch nicht Gegenstand der Ausschreibung war. Da Art und Weise der
Vergabe in der Folge gesetzlicher Vorgaben vom Landkreis zu verantworten sind,
liegt es nahe, dass er auch Verantwortung für die entstehenden Defizite in VLN
übernimmt.
Durch die Übernahme der Gesellschafteranteile
könnte der Landkreis sich zum zweitgrößten Gesellschafter in der VLN entwickeln
und seinen Einfluss auf die Entscheidungen der VLN deutlich steigern. Die
Stammeinlage für die beiden Gesellschafter beträgt 7.000 € +1.000 € =
8.000 €.
Der Landkreis müsste dann aber auch die
Anteile der beiden Unternehmen am VLN-Haushalt in Höhe von 34,83% übernehmen
(entspricht ca. 96.000 € netto zzgl. MwSt.), damit die Leistungsfähigkeit der
VLN im bisherigen Umfang auch zukünftig gesichert werden kann. Nur so kann
sichergestellt werden, dass für die Linien des Linienbündels 2 alle Leistungen
der VLN ab dem 01.08.2017 vollumfänglich erbracht werden können.
Dies betrifft insbesondere folgende Aufgaben
•
Öffentliche
Auskunftsstelle für alle Fragen zum
Busverkehr im Landkreis für den Bürger (Vor-Ort in der Geschäftsstelle
in Nienburg, telefonisch oder über die Homepage der VLN: www-vln-nienburg.de)
•
Bereitstellung
des Fachwissens zum Fahrplan und Weiterentwicklung des VLN- Fahrplanes
•
Anwendung
und Weiterentwicklung des VLN-Tarifes
•
Überwachung
der Verkehrsabläufe und Betreuung der Fahrgäste
•
Verkehrsdisposition
bei Baustellen und Störungen des Verkehrsablaufes
•
Durchführung
der Öffentlichkeitsarbeit für den Busverkehr im Kreisgebiet
•
Ausgabe
und Verwaltung der Schüler-SammelzeitTickets
•
Stationärer
Vertrieb von ÖPNV-Fahrkarten
•
Organisation
von Sonderverkehren
•
Erstellung
von Statistiken zum Regionalbusverkehr im Kreisgebiet
Für 2017 muss der Anteil am VLN-Haushalt anteilig ab 01.08.2017
übernommen werden, für 2018 für das komplette Jahr, für 2019 anteilig bis zum
31.07.2019. Danach muss eine neue Lösung für die Verkehrsgesellschaft Landkreis
Nienburg/Weser (VLN) gefunden werden, für die weitere Abstimmungen erforderlich
sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v. ca.
114.000 € jährlich plus einmalig 8.000 € (Stammeinlage).
Für 2017 und 2019 nur
anteilig für 5 bzw. 7 Monate. Die Haushaltsmittel werden im Haushalt des FB 21
Bildung zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
ohne