Betreff
Vertragsverletzungsverfahren Nitratrichtlinie; hier: Sachstand zur Belastung des Grundwassers mit erhöhten Nitratwerten im Landkreis Nienburg
Vorlage
2017/042
Aktenzeichen
55
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Nach Ansicht der Europäischen Union ist Deutschland seiner Pflicht zur Umsetzung der Nitratrichtlinie bisher nicht ausreichend nachgekommen und hat daher im Mai 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Um mögliche Strafzahlungen abzuwenden, sind Maßnahmen erforderlich, die eine Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat dauerhaft und wirksam verhindern.

 

Herr Umweltminister Wenzel hat alle Grundwassermessstellen in Niedersachsen ermitteln lassen, deren Nitratwerte über dem Grenzwert von 50 mg/l liegen und zugleich einen steigenden Trend aufweisen. Im Landkreis Nienburg sind die Messstellen „Liebenau II G. 13“ und „Nordel I“ betroffen. Der Minister bittet mit Schreiben vom 17.08.2015 Herrn Landrat Kohlmeier, mögliche Verursacher zu identifizieren und über ergriffene Maßnahmen zu berichten. Mit einem weiteren Erlass vom 12.05.2016 wurden Hinweise zur Ursachenermittlung und Maßnahmenoptionen mitgeteilt. Als erster Schritt wurde hier die Eingrenzung von Suchräumen für mögliche Nitrateintragsbereiche genannt.


Die Suchräume der beiden auffälligen Brunnen im Landkreis Nienburg wurden mit Hilfe des gewässerkundlichen Landesdienstes ermittelt (siehe Anlagen) und an die Landwirtschaftskammer gemeldet. Der Prüfdienst der Landwirtschaftskammer hat in diesen Gebieten erste anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. Im Rahmen der regelmäßig statt findenden Behördengespräche mit der Landwirtschaftskammer, NLWKN, Landkreis Diepholz und Landkreis Nienburg wird die Vorgehensweise in den beiden Gebieten bei der nächsten Besprechung am 06.02.2017 vorgestellt.

Das Ergebnis und die weitere Umsetzung von Maßnahmen werden dem Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt am 23.02.2017 berichtet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

  1. Suchraumkarte Liebenau II G. 13
  2. Suchraumkarte Nordel I