Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Untere
Bodenschutzbehörde des Landkreises hat im August 2016 mit der Durchführung
umwelttechnischer Untersuchung von Bohrschlammgruben-Verdachtsflächen begonnen.
Die Untersuchungen
werden im Rahmen der Fördermaßnahme "Untersuchung historischer Öl- und
Bohrschlammgruben" durchgeführt. Die Fördermaßnahme ist durch den
Vergleichsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Wirtschaftsverband
Erdöl- und Erdgasindustrie e.V. (WEG), mittlerweile unbenannt in Bundesverband
Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG), entstanden und am 18.12.2015 in Kraft
getreten.
Bis zum Jahresende
2021 werden Fördergelder in Höhe von 5 Millionen Euro für die Untersuchung
betroffener Verdachtsflächen bereitgestellt.
Beantragte
Maßnahmen werden zu 80 % aus Geldern des Vergleichsvertrages gefördert. Die
restlichen 20 % sind durch den Landkreis zu finanzieren.
Das
Untersuchungsprogramm gliedert sich in 3 Phasen:
Phase 1:
Historische Erkundung / Erstbewertung; Phase 2: Bestätigung / Ausräumung des
Gefahrenverdachtes; Phase 3: Feststellung/Ausschluss einer Gefahr.
Untersuchung von 8
Bohrschlammgruben-Verdachtsflächen im Jahr 2016
Die 8
Bohrschlammgruben-Verdachtsflächen befinden sich in Deblinghausen (3 Flächen),
Voigtei (3 Flächen) und in Rodewald (2 Flächen).
Für alle 8 Flächen
wurde eine Phase 1: Historische Erkundung / Erstbewertung durchgeführt. Dabei
wurden Zeitzeugen (Flächeneigentümer, Anwohner) befragt, Luftbilder ausgewertet
und es fanden Geländebegehungen statt.
Für 6 Flächen
konnten in der Phase 1 keine Hinweise auf eine Einlagerung von Bohrschlämmen in
der Vergangenheit nachgewiesen werden bzw. konnte keine Existenz festgestellt
werden. Für diese Verdachtsflächen endet das Untersuchungsprogramm bereits nach
Phase 1.
Die anderen 2
Flächen sind in der Phase 2: „Bestätigung / Ausräumung des Gefahrenverdachtes“
untersucht worden. In Phase 2 wurden erste Boden- und Grundwasseruntersuchungen
durchgeführt, um festzustellen ob Schadstoffe aus der Bohrschlammgrube in den
Boden und / oder ins Grundwasser gelangt sind. Im Labor wurden die Proben auf
typische Schadstoffe der Erdöl- / Erdgasförderung untersucht:
Mineralölkohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle, Chlorid
und Sulfat. Zusätzlich sind Materialproben von der Bohrschlammeinlagerung
ebenfalls auf vorher genannte Schadstoffe untersucht worden.
Die Untersuchungen
der Phase 2 ergaben, dass keine erheblichen Boden- und
Grundwasserverunreinigungen von den Bohrschlammgruben und den untersuchten
Bohrschlämmen ausgehen. Aus gutachterlicher Sicht sind zur endgültigen Ausräumung
des Gefahrenverdachtes noch Abgrenzungen der Bohrschlammeinlagerungen
erforderlich. Die Untersuchungen stehen noch aus.
Für das Jahr 2017
ist die Untersuchung von 12 weiteren Bohrschlammgruben vorgesehen. Weitere 21
Flächen sind in den Jahren 2018/19 zu erkunden, um den Einfluss von
eingelagerten Bohrschlämmen auf Boden, Grundwasser und Nutzpflanzen, insofern
landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen sind, bewerten zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Die zu erwartenden Kosten pro Standort werden mit rd. 10.000 € beplant.
Für 2017 sind Untersuchungen an 12 Standorten vorgesehen. Die Kosten werden zu
80% durch das Land Niedersachsen übernommen, so dass die Netto-Belastung des
Haushalts 2017 bei rd. 24.000 € liegt.
Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55110 zur Verfügung.
Anlagen:
keine