Betreff
Sachstandsbericht zur Untersuchung von Bohrschlammgruben
Vorlage
2017/043
Aktenzeichen
551-BSG
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises hat im August 2016 mit der Durchführung umwelttechnischer Untersuchung von Bohrschlammgruben-Verdachtsflächen begonnen.

 

Die Untersuchungen werden im Rahmen der Fördermaßnahme "Untersuchung historischer Öl- und Bohrschlammgruben" durchgeführt. Die Fördermaßnahme ist durch den Vergleichsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasindustrie e.V. (WEG), mittlerweile unbenannt in Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG), entstanden und am 18.12.2015 in Kraft getreten.

Bis zum Jahresende 2021 werden Fördergelder in Höhe von 5 Millionen Euro für die Untersuchung betroffener Verdachtsflächen bereitgestellt.

 

Beantragte Maßnahmen werden zu 80 % aus Geldern des Vergleichsvertrages gefördert. Die restlichen 20 % sind durch den Landkreis zu finanzieren.

Das Untersuchungsprogramm gliedert sich in 3 Phasen:

Phase 1: Historische Erkundung / Erstbewertung; Phase 2: Bestätigung / Ausräumung des Gefahrenverdachtes; Phase 3: Feststellung/Ausschluss einer Gefahr.

 

Untersuchung von 8 Bohrschlammgruben-Verdachtsflächen im Jahr 2016

 

Die 8 Bohrschlammgruben-Verdachtsflächen befinden sich in Deblinghausen (3 Flächen), Voigtei (3 Flächen) und in Rodewald (2 Flächen).

 

Für alle 8 Flächen wurde eine Phase 1: Historische Erkundung / Erstbewertung durchgeführt. Dabei wurden Zeitzeugen (Flächeneigentümer, Anwohner) befragt, Luftbilder ausgewertet und es fanden Geländebegehungen statt.

Für 6 Flächen konnten in der Phase 1 keine Hinweise auf eine Einlagerung von Bohrschlämmen in der Vergangenheit nachgewiesen werden bzw. konnte keine Existenz festgestellt werden. Für diese Verdachtsflächen endet das Untersuchungsprogramm bereits nach Phase 1.

 

Die anderen 2 Flächen sind in der Phase 2: „Bestätigung / Ausräumung des Gefahrenverdachtes“ untersucht worden. In Phase 2 wurden erste Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt, um festzustellen ob Schadstoffe aus der Bohrschlammgrube in den Boden und / oder ins Grundwasser gelangt sind. Im Labor wurden die Proben auf typische Schadstoffe der Erdöl- / Erdgasförderung untersucht: Mineralölkohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle, Chlorid und Sulfat. Zusätzlich sind Materialproben von der Bohrschlammeinlagerung ebenfalls auf vorher genannte Schadstoffe untersucht worden.

 

Die Untersuchungen der Phase 2 ergaben, dass keine erheblichen Boden- und Grundwasserverunreinigungen von den Bohrschlammgruben und den untersuchten Bohrschlämmen ausgehen. Aus gutachterlicher Sicht sind zur endgültigen Ausräumung des Gefahrenverdachtes noch Abgrenzungen der Bohrschlammeinlagerungen erforderlich. Die Untersuchungen stehen noch aus.

 

Für das Jahr 2017 ist die Untersuchung von 12 weiteren Bohrschlammgruben vorgesehen. Weitere 21 Flächen sind in den Jahren 2018/19 zu erkunden, um den Einfluss von eingelagerten Bohrschlämmen auf Boden, Grundwasser und Nutzpflanzen, insofern landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen sind, bewerten zu können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die zu erwartenden Kosten pro Standort werden mit rd. 10.000 € beplant. Für 2017 sind Untersuchungen an 12 Standorten vorgesehen. Die Kosten werden zu 80% durch das Land Niedersachsen übernommen, so dass die Netto-Belastung des Haushalts 2017 bei rd. 24.000 € liegt.

 

Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55110 zur Verfügung.

 


Anlagen:

 

keine