Betreff
Avacon AG - Ausgliederung des Netzbetriebs
Vorlage
2017/046
Aktenzeichen
131-44 80
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg ist an der Avacon AG beteiligt. Die Avacon AG hält Beteiligungen an Unternehmen, die u.a. in den Bereichen Vertrieb und Erzeugung tätig sind. Diese Beteiligung durch einen Netzbetreiber entspricht nach Ansicht der Bundesnetzagentur nicht den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (§§ 7, 7a), welches eine Trennung des Netzgeschäfts von den Bereichen Vertrieb und Erzeugung vorsieht.

Deshalb soll im Rahmen des Projektes „ReVU 2017“ das gesamte Netz der Avacon AG in eine Netzgesellschaft, die Avacon Netz GmbH, ausgegliedert werden. Die
Avacon AG wird dabei alleinige Gesellschafterin der Netz GmbH und sämtlicher Tochtergesellschaften und Stadtwerkebeteiligungen. Um Komplexität zu vermeiden erhält die Avacon Netz GmbH keinen eigenen Aufsichtsrat, sondern unterliegt auch weiterhin der Zuständigkeit des Aufsichtsrates der Avacon AG. Der Einfluss und die Mitbestimmung der kommunalen Anteilseigner bleiben somit erhalten.

Die Avacon Netz GmbH wird neuer Vertragspartner aller dem Netz zugeordneten Verträge, die bestehenden Vertragsstrukturen bleiben bestehen. Die Ausgliederung hat keinen Einfluss auf die Ergebnishöhe der Avacon AG, da ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen wird.

Vorgesehen ist eine Ausgliederung des Netzbetriebs am 03.07.2017, die wirtschaftlich rückwirkend zum 01.01.2017 erfolgen soll.

Die Zustimmung des Aufsichtsrates soll am 22.02.2017 eingeholt werden, die der Aktionäre in der Hauptversammlung am 06.04.2017. Der Landkreis Nienburg wird durch den Landrat in der Hauptversammlung vertreten.

Gem. § 138 NKomVG - Vertretung der Kommune in Unternehmen und Einrichtungen – wird der Kreistag hiermit über die Pläne der Avacon AG unterrichtet.