Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg ist an der Avacon AG beteiligt. Die Avacon AG
hält Beteiligungen an Unternehmen, die u.a. in den Bereichen Vertrieb und
Erzeugung tätig sind. Diese Beteiligung durch einen Netzbetreiber entspricht
nach Ansicht der Bundesnetzagentur nicht den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes
(§§ 7, 7a), welches eine Trennung des Netzgeschäfts von den Bereichen Vertrieb
und Erzeugung vorsieht.
Deshalb soll im Rahmen des Projektes „ReVU 2017“ das gesamte Netz der
Avacon AG in eine Netzgesellschaft, die Avacon Netz GmbH, ausgegliedert werden.
Die
Avacon AG wird dabei alleinige Gesellschafterin der Netz GmbH und sämtlicher
Tochtergesellschaften und Stadtwerkebeteiligungen. Um Komplexität zu vermeiden
erhält die Avacon Netz GmbH keinen eigenen Aufsichtsrat, sondern unterliegt
auch weiterhin der Zuständigkeit des Aufsichtsrates der Avacon AG. Der Einfluss
und die Mitbestimmung der kommunalen Anteilseigner bleiben somit erhalten.
Die Avacon Netz GmbH wird neuer Vertragspartner aller dem Netz
zugeordneten Verträge, die bestehenden Vertragsstrukturen bleiben bestehen. Die
Ausgliederung hat keinen Einfluss auf die Ergebnishöhe der Avacon AG, da ein
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen wird.
Vorgesehen ist eine Ausgliederung des Netzbetriebs am 03.07.2017, die
wirtschaftlich rückwirkend zum 01.01.2017 erfolgen soll.
Die Zustimmung des Aufsichtsrates soll am 22.02.2017 eingeholt werden,
die der Aktionäre in der Hauptversammlung am 06.04.2017. Der Landkreis Nienburg
wird durch den Landrat in der Hauptversammlung vertreten.
Gem. § 138 NKomVG - Vertretung der Kommune in Unternehmen und Einrichtungen
– wird der Kreistag hiermit über die Pläne der Avacon AG unterrichtet.