Der Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis
Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und
ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder
Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.
1.
Die
LL-Förderstiftung aus Estorf hat Ende Dezember 2016 dem Fachdienst Frühkindliche
Bildung und Teilhabe für den Sonderfonds „Wir sind Dabei!“ weitere 1.400 Euro
gespendet und damit insgesamt 2.800 Euro.
2.
Der
Verein „Hafensänger & Puffmusiker e.V.“ aus Eystrup spendet dem
Fachdienst Frühkindliche Bildung und Teilhabe für den Sonderfonds
„Wir sind Dabei!“ 3.600 Euro.
3.
Der
Förderverein der Oberschule Hoya aus Hassel spendet dem Fachbereich Bildung für
die Bandklasse Musikinstrumente. Der Gesamtwert der Instrumente beträgt
11.643,50 Euro. Der Landkreis hat selber einen Anteil in Höhe von
2.000 Euro übernommen.