Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2017/047
Aktenzeichen
131-20 17 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

 

 

1.     Die LL-Förderstiftung aus Estorf hat Ende Dezember 2016 dem Fachdienst Frühkindliche Bildung und Teilhabe für den Sonderfonds „Wir sind Dabei!“ weitere 1.400 Euro gespendet und damit insgesamt 2.800 Euro.

2.     Der Verein „Hafensänger & Puffmusiker e.V.“ aus Eystrup spendet dem
Fachdienst Frühkindliche Bildung und Teilhabe für den Sonderfonds
„Wir sind Dabei!“ 3.600 Euro.

3.     Der Förderverein der Oberschule Hoya aus Hassel spendet dem Fachbereich Bildung für die Bandklasse Musikinstrumente. Der Gesamtwert der Instrumente beträgt 11.643,50 Euro. Der Landkreis hat selber einen Anteil in Höhe von 2.000 Euro übernommen.