Betreff
Mittelverwendung gem. § 7 b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) für ergänzende Maßnahmen
Vorlage
2017/059
Art
Beschlussvorlage

Folgende Maßnahme soll mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 2401 Durchführung zusätzlicher Fahrten im Schuljahr 2017/2018 auf den Linien 1 bis 4 mit einem Kostenrahmen von 23.638 €.


Sachverhalt

Maßnahme 2401

In Folge der Schulstrukturreform im Landkreis sowie in der Stadt Nienburg/Weser hat eine Verschiebung der Schülerströme zu geänderten Schulstandorten Herausforderungen für den ÖPNV mit sich gebracht.

Die Stadtbusgesellschaft plant daher auf Grundlage der Erfahrungswerte aus den Vorjahren den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge zur ersten sowie nach der 6. Schulstunde.

Da zum Schuljahresbeginn 2016 auch im Regionalverkehr der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg GmbH (VLN) Fahrzeuge umgestellt wurden und Kapazitäten neu verteilt wurden, zeigten sich schon mit Schuljahresbeginn erhebliche Kapazitätsprobleme für die Beförderung der Nienburger Schülerinnen und Schüler. Ein Teil der Fahrgäste aus den Ortsteilen Holtorf und Lehmwandlung konnte von den Regionallinien nicht mehr wie in den Vorjahren aufgenommen werden. Da die VLN keine weiteren Verstärkerfahrzeuge bereitstellen konnte, mussten die Stadtbus-Linien außerplanmäßig aufgestockt werden.

Bereits ab August sollen Fahrten zur ersten Schulstunde auf den Linien 1, 2 und 3 mit Verstärkerbussen gestärkt werden. Diese Verstärkerfahrten sollen auch bis zum Schuljahresende eingesetzt werden.

Auf Grund des zusätzlich hohen Fahrgastaufkommens in der nasskalten Jahreszeit ist der Einsatz weiterer Verstärkerbusse überwiegend nach den Herbstferien 2017 bis zum Beginn der Osterferien 2018 an insgesamt 95 Schultagen erforderlich, damit alle Fahrgäste verlässlich befördert werden können.

Die Kosten für diese zusätzlichen Kapazitäten an 95 Schultagen sowie zuzüglich weiterer 97 Tage für 3 Verstärkerfahrten an allen Schultagen im Schuljahr 2017/2018 belaufen sich auf 23.637,91 Euro netto.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 23.638 €, diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 bereit.