Betreff
Umsetzung der europäischen Richtlinien zu Vogelschutzgebieten / Natura 2000: Vogelschutzgebiet V 40 "Diepholzer Moorniederung";
hier: Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet HA 153 "Steinbrinker-Ströhener Masch" in der Samtgemeinde Uchte (Landkreis Nienburg) und der Gemeinde Wagenfeld (Landkreis Diepholz)
Vorlage
2017/069
Aktenzeichen
554
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener Maschin der Samtgemeinde Uchte und der Gemeinde Wagenfeld wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Jagdbeirates des Landkreises Diepholz - beschlossen.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung am 22.11.2016 (Beschlussvorlage 2016/220) wurde beschlossen, das offizielle Beteiligungsverfahren zur europarechtskonformen Anpassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener Masch“ in den Landkreisen Nienburg und Diepholz einschließlich Flächenzuziehungen einzuleiten.

 

In beiden Landkreisen wurde das für die Ausweisung von Verordnungen vorgeschriebene Verfahren gemäß § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Verbindung mit § 22 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) durchgeführt.

 

Den betroffenen Gemeinden und der Samtgemeinde, den sonst betroffenen Behörden und anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie weiteren Interessensvertretungen wurden die Entwurfsunterlagen zur Stellungnahme zugeleitet. Die gesetzlich vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung ist ordnungsgemäß erfolgt.

Der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung einschließlich Begründung und Verordnungskarte haben in der Zeit vom 20. Dezember 2016 bis einschließlich 20. Januar 2017 bei der Samtgemeinde Uchte im Landkreis Nienburg und der Gemeinde Wagenfeld im Landkreis Diepholz öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

 

Im Rahmen des Auslegungsverfahrens sind der UNB keine Stellungnahmen von Privatpersonen zugegangen. Im Vorfeld wurden bereits Gespräche mit den Inhabern eines landwirtschaftlichen Betriebs geführt und in der Folge eine Erweiterungsmöglichkeit für den Betrieb in der Verordnung eingeräumt.

 

Im Beteiligungsverfahren haben  von den insgesamt 91 beteiligten Interessen-vertretungen und öffentlichen Institutionen 10 Stellen zahlreiche Anregungen und  Hinweise, aber auch Bedenken vorgebracht.

Seitens der Interessenvertreter der Landwirtschaft wurden keine Bedenken vorgebracht, lediglich die Empfehlung, einen Betrieb im Landkreis Diepholz samt Erweiterungsflächen aus dem NSG auszusparen; dies ist jedoch rechtlich nicht möglich. Die Gemeinde Wagenfeld sprach sich gegen die Schutzgebietsausweisung in ihrem Gemeindegebiet aus und befürchtet Wertverluste von Ackerflächen trotz freigestellter Nutzung. BUND Diepholzer Moorniederung und BUND Kreisverband Nienburg brachten in einer gemeinsamen Stellungnahme mehrere Vorschläge zu Formulierungen und Inhalten des Schutzzwecks und der Nutzungsregelungen vor. Der NLWKN brachte Anregungen zum Schutzzweck und den Erhaltungszielen vor.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Behörden, sonstigen Interessensvertretungen und Naturschutzvereinigungen sowie die entsprechenden Abwägungs- und Beschlussempfehlungen der Verwaltung sind in der Anlage 1 zusammengefasst und begründet. 

 

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Ergänzungen wurden kleinere Anpassungen des Verordnungsentwurfs für das Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener Masch“ (Anlage 2) vorgenommen. Sie sind im Entwurf grau hinterlegt. Die Verordnungskarte (Anlage 3) konnte ohne inhaltliche Änderungen übernommen werden.

 

Die Regelungen der Jagd wurden mit der kreisnienburger Jagdbehörde, dem Kreisjägermeister und dem Vorsitzenden der Nienburger Jägerschaft abgestimmt. Die Entscheidung des Jagdbeirats steht zum Zeitpunkt dieser Beschlussvorlage noch aus.

Gespräche für den kreisdiepholzer Teilbereich wurden auch mit der Jagdbehörde, dem  Kreisjägermeister des Landkreises Diepholz sowie den dortigen Vertretern der Jagdgenossenschaft und der örtlichen Jäger geführt.

Die jeweils abgestimmten Formulierungen zur Regelung der Jagd, insbesondere während der Brutzeit der Wiesenvögel, wurden in den Verordnungsentwurf aufgenommen.

 

Der kreisnienburger Jagdbeirat tagt am 08.03.2017, das Ergebnis wird in der ALNU-Sitzung am 04.04.2017 mitgeteilt.

 

Der kreisdiepholzer Jagdbeirat tagt erst am 11.04.2017. Der Verordnungsentwurf wird dem ALNU daher zur Zustimmung unter Vorbehalt vorgelegt.

 

Mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz wurde der Verordnungsentwurf einvernehmlich abgestimmt. Grundsätzliche Unterschiede in der Herangehensweise bestanden nicht. Das förmliche Einvernehmen mit dem Landkreis Diepholz wird durch die weiteren Beratungsschritte der politischen Gremien herbeigeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Entwicklung bestimmter Teile des Gebiets sind Flächenankäufe und weitere Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. Die finanziellen Mittel hierfür werden voraussichtlich überwiegend durch das Land Niedersachsen bzw. die EU bereitgestellt. Der Landkreis hat Eigenanteile zu leisten, deren Höhe sich derzeit nicht benennen lässt und die von den tatsächlich realisierbaren Maßnahmen abhängen; ggf. können auch Ersatzgelder aus der Eingriffsregelung genutzt werden.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. ca. 5.000 € für die Beschilderung des NSG. Die Mittel sind im Haushalt 2017 im Produktkonto 55410.424100 eingeplant..


Anlagen:

 

1 – Übersicht „Fachliche und rechtliche Auseinandersetzung mit den

      Vorgetragenen Bedenken, Anregungen und Hinweisen“

2 – Verordnungstext über das NSG „Steinbrinker-Ströhener Masch“

3 – Verordnungskarte im Maßstab 1:11.000

4 – Begründung zur Verordnung