Betreff
Umsetzung der europäischen Richtlinien zu Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebieten / Natura 2000;
FFH-Gebiet 289 "Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg" und EU-Vogelschutzgebiet V 43 "Wesertalaue bei Landesbergen";
hier: Vorabinformation zur Sicherung des FFH-Gebietes 289 und des EU-Vogelschutzgebietes V 43 durch die Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Domäne Stolzenau/Leese" (NSG HA 176) in der Samtgemeinde Mittelweser.
Vorlage
2017/071
Aktenzeichen
554
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Die „Domäne Stolzenau/Leese“, ein durch den Kiesabbau entstandener Gewässerkomplex, ist Teil des FFH-Gebietes 289 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“ sowie des Vogelschutzgebietes V 43 „Wesertalaue bei Landesbergen“ und liegt im bestehenden Naturschutzgebiet „Domäne Stolzenau/Leese“. Der Verordnungsinhalt der derzeit gültigen Naturschutzgebietsverordnung ist bisher ohne inhaltlichen Bezug zu europarechtlichen Vorgaben. Zur nationalen Sicherung des Gebietes ist eine Anpassung der bestehenden Naturschutzgebietsverordnung an die Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie erforderlich.

Darüber hinaus ist eine Gebietserweiterung des bestehenden Naturschutzgebietes im Norden geplant und wird geprüft, um einen weiteren durch den Kiesabbau entstandenen und für die „Nachnutzung Naturschutz“ vorgesehenen Bereich, als beruhigten Gebietsteil mit in die Schutzgebietskulisse aufzunehmen (s. Anlage). Eine Hinzuziehung wird weiter aus Gründen des Artenschutzes angestrebt, da aktuelle Kartierungen das Vorkommen weiterer wertbestimmender Gastvogelarten wie zum Beispiel die Sturm- und Silbermöwe (Larus canus / Larus argentatus), der Austernfischer (Haematopus ostralegus), Reiherente (Aythya fuligula) und Haubentaucher (Podiceps cristatus) belegen. In den an die Teiche angrenzenden Grünlandbereichen wurde zudem die Rohrweihe (Circus aeruginosus), eine weitere wertbestimmende Brutvogelart, nachgewiesen. Durch die Hinzuziehung der Flächen in die Schutzgebietskulisse kann ebenfalls ein besserer Schutz für die durch den Kiesabbau entstandenen und hergerichteten Flächen gewährleistet werden als allein durch den geltenden Planfeststellungsbeschluss. So würden auch öffentlich-rechtliche Sanktionen bei Missachtung von Betretensverboten gegenüber Dritten greifen können. Die Gebietserweiterung wird derzeit mit dem Eigentümer diskutiert.

 

Das bisherige und künftige Naturschutzgebiet „Domäne Stolzenau/Leese“ ist ca. 237 ha groß. Bei einer Gebietserweiterung würde eine Fläche von 53 ha hinzukommen. Die Gesamtgröße würde sich dann auf 290 ha belaufen.

 

Der größte Flächenanteil im Gebiet wird durch Wasserflächen und deren uferbegleitende Gehölze geprägt. In den Gewässern befinden sich zudem Inseln, die zum Großteil mit Sträuchern und Bäumen bewachsen sind. Kleinteilig sind Grünlandbereiche vorhanden, sowie eine größere Ackerfläche. Des Weiteren befinden sich zwei Betriebsgelände, sowie die zugehörigen Anlagen für den Sand- und Kiesabbau innerhalb des Naturschutzgebietes. Der Sand- und Kiesabbau soll durch die Überarbeitung der Verordnung so abgesichert werden, dass ein reibungsloser Abbaubetrieb weiterhin, in Hinblick auf die Schutzbestimmungen, gewährleistet werden kann.

 

Zentraler Bestandteil des Gebietes sind die durch den seit Jahrzehnten im Bereich des Weserbogens stattfindenden Sand- und Kiesabbau entstandenen Gewässer und deren begleitende Vegetation.

Der Schutzzweck des künftigen Naturschutzgebietes liegt daher vornehmlich in der Erhaltung und Entwicklung des Gewässer-Ökosystems „Domäne Stolzenau/Leese“ und des Gesamtgebietes als Lebensraum schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften.

 

 

 

 

Der überwiegende Teil des Naturschutzgebietes wird zudem aufgrund seiner Bedeutung als Lebensraum und Nahrungshabitat der im Anhang II FFH-Richtlinie geführten Teichfledermaus (Myotis dasycneme) ausgewiesen. Aus der Vogelschutzrichtlinie ergibt sich weiter die Erfordernis des Schutzgebietes durch die dort vorkommenden wertbestimmenden Vogelarten Weißstorch (Ciconia ciconia), Singschwan (Cygnus cygnus) und der wertbestimmenden Zugvogelart Gänsesäger (Mergus merganser), sowie die aktuell nicht mehr vorkommende Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus).

 

Hauptsächliches Entwicklungsziel ist somit die Sicherung der Gewässerufer mit den begleitenden Gehölzbeständen als Orientierungslinien und Insektenreservoir für jagende Teichfledermäuse sowie die Erhaltung der offenen Bereiche, Inseln und Wasserflächen als bedeutendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für nordische Wat- und Wasservögel sowie weiterer Vogelarten. Erforderlich sind auch aktive Maßnahmen zur Lebensraumwiederherstellung für die Schwarzkopfmöwe.

 

Eigentumsverhältnisse:

Die Verwaltung hat die aktuelle Eigentümersituation des bestehenden Naturschutzgebietes ermittelt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich ca. 2/5 der Fläche im Eigentum des Landes Niedersachsen und ebenso 2/5 im Eigentum der Firma Renne Kies- und Sandwerk Leese GmbH & Co. KG befinden. Die restlichen Flächen liegen im Eigentum von Privaten, der sonstigen öffentlichen Hand und der Cemex Kies & Split GmbH.

Im Teilbereich der angestrebten Erweiterung liegt der größte Flächenanteil im Eigentum der Firma Renne Kies- u. Sandwerk Leese GmbH & Co. KG und ein eher geringer Flächenanteil im Eigentum des Landkreises Nienburg/Weser sowie der Bundesrepublik Deutschland, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Hannover. Weitere Eigentümer gibt es hier nicht.

Eine genaue Flächenzuteilung wird in der Sitzung in Form von Diagrammen dargestellt.

 

Weitere Bearbeitungsschritte:

Nach Erarbeiten eines Verordnungsvorentwurfes soll dieser mit den ansässigen Abbauunternehmen, sowie Interessenvertretern wie z. B., der Naturschutzverbände BUND und NABU, der Jäger- und Anglerschaft erörtert werden. Für die Flächeneigentümer des bereits bestehenden Naturschutzgebietes „Domäne Stolzenau/Leese“ ist eine schriftliche Vorabbeteiligung mit einem ersten, vorläufigen Verordnungsentwurf vorgesehen.

Mit den Ergebnissen dieser Erörterungen soll ein Verordnungsentwurf erarbeitet werden, der in einer der nächsten ALNU-Sitzungen vorgestellt und im Weiteren in das offizielle Ausweisungsverfahren (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, öffentliche Auslegung) gegeben werden soll.

 

Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Übersichtskarte