Betreff
Fahrbahnausbau im Zuge der K 10 Rehburg - Winzlar (freie Strecke); Vergleichsberechnung: Fördermaßnahme oder eigenfinanzierte Maßnahme
Vorlage
2017/083
Aktenzeichen
551 - K 10
Art
Beschlussvorlage

Der Ausführung der Maßnahme „Fahrbahnausbau im Zuge der K 10 Rehburg-Winzlar (freie Strecke)“ als eigenfinanzierte Maßnahme wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

Wie bereits in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Kreisstraßen im Rahmen des Sachstandsberichtes über die laufenden und geplanten Kreisstraßen- und Radwegebaumaßnahmen angesprochen, läuft die Förderperiode für zuwendungs-fähige Bauvorhaben nach dem Entflechtungsgesetz zum 31.12.2019 aus.

 

Damit wird es, im Hinblick auf den verbleibenden Zeitraum, zunehmend schwieri-ger, Förderzusagen zu erhalten.

 

Ob und nach welchen Maßstabskriterien im Anschluss an den vorgenannten Ter-min ggfs. ein neues Förderprogramm aufgelegt wird, steht zurzeit noch nicht fest.

 

Generell gesehen bleibt mit Rückblick auf die letzten Jahre festzuhalten, dass sich die Fördervoraussetzungen mit der Einführung neuer technischer Richtlinien (Beispiel: RPS) zunehmend schwieriger gestalten und bei erforderlicher Umsetzung dieser im Regelfall erheblich höhere Kosten verursachen.

 

Für eine Ausbaumaßnahme nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsge-setz (NGVFG) müssen im Wesentlichen folgende technischen Regelwerke einge-halten werden:

 

-       RAL 2012 (Regelwerk für Entwurfselemente von Landstraßen)

-       RSTO 12 (Regelwerk für die Festlegung von Fahrbahnaufbauten)

-       RPS (Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen)

 

Insbesondere in den Bereichen, bei denen ein Tiefeinbau erforderlich wird, führt dies zu erheblichen Mehraufwendungen, da der gesamte Fahrbahnaufbau durch den Einbau einer zusätzlichen Asphalttragschicht wiederhergestellt werden muss.

 

Zudem ist in dem Falle für anfallende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK-haltiges Material) eine Wiederverwendung ausgeschlossen, so dass aufwändige Entsorgungskosten anfallen.

 

Bezogen auf die vorgesehenen Arbeiten an der K 10 erlauben die vorhandenen Fahrbahn Geometrien in den Kurvenradien nicht die Freigabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

Für die Erlangung einer Förderung wäre eine Verbreiterung der Fahrbahn in den Kurvenbereichen ebenso erforderlich, wie das Aufstellen von Schutzplanken.

 

Neben Grunderwerb, welcher in diesem Zusammenhang erforderlich wäre, fallen zudem höhere Planungskosten an, da in diesem Falle auch ein Planfeststellungs-verfahren durchzuführen wäre.

 

Bei einer Fahrbahnerneuerungsmaßnahme als eigenfinanzierte Maßnahme würde lediglich die vorhandene Asphaltdeckschicht mit rd. 17 cm Dicke um rd. 5 cm abgefräst und anschließend ca. 9 cm auf der vorhandenen Trasse der K 10 neu aufgebaut.

Damit entfällt eine Anwendung der RPS, was gleichsam bedeuten würde, dass auf die Aufstellung von Schutzplanken verzichtet werden könnte.

 

Der technische Aufbau, bzw. die Dicke der Asphaltdeckschicht entspricht nahezu den Vorgaben im Rahmen einer Ausbaumaßnahme.

 

Die Nutzungsdauer einer Deckschicht wird nach der Ablösungsbeträge- und Be-rechnungsverordnung (ABBV) ermittelt.

Danach beträgt die Nutzungsdauer für eine Deckschicht unabhängig von den an-gesprochenen Bauweisen rd. 10 Jahre.

Dies bedeutet, dass nach Ablauf dieses Zeitraumes ohnehin Erneuerungs-, zumindest jedoch Erhaltungsmaßnahmen unumgänglich werden.

 

Einige Landkreise und Städte nehmen dies vermehrt zum Anlass, Fahrbahnaus-baumaßnahmen als eigenfinanzierte Maßnahmen umzusetzen.

 

Für den, in diesem Jahr vorgesehenen, Fahrbahnausbau im Zuge der K 10 Rehburg-Winzlar (freie Strecke) hat die Straßenbauverwaltung eine Kostenberech-nung, sowohl für eine mögliche Ausführung als Ausbaumaßnahme nach dem NGVFG, als auch als eigenfinanzierte Fahrbahnerneuerungsmaßnahme, aufge-stellt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme stellen sich damit wie folgt dar:

 

 

Ausbau mit

Förderung

Ausbau als eigen-

finanzierte Maßnahme

Minderaufwand

bei Eigenfinan-

zierung

Baukosten

1.470.000 €

565.000 €

 

Planungskosten

150.000 €

36.000 €

 

= Gesamtkosten

1.620.000 €

601.000 €

 

Davon Anteil

Förderung NGVFG

882.000 €

-      

 

Anteil Landkreis

738.000 €

601.000 €

- 137.000 €

 

Die Ersparnis für den, vom Landkreis zu tragenden, Eigenanteil bei einer Ausfüh-rung als eigenfinanzierte Baumaßnahme beträgt somit rd. 137.000 €, entsprechend rd. 23% weniger gegenüber der Fördermaßnahme.

 

Weitere inhaltliche Ausführungen zur technischen Ausführung sowie zur Kosten-aufstellung erfolgen in der Sitzung.

 

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der Straßenbaubehörde daher vor, die Maßnahme abweichend von der ursprünglichen Planung als eigenfinanzierte Maßnahme umzusetzen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 601.000 €. Die Haushaltsmittel bzw. eine Verpflichtungsermächtigung stehen im Produkt 55120 zur Verfügung.