Der Ausführung der Maßnahme „Fahrbahnausbau
im Zuge der K 10 Rehburg-Winzlar (freie Strecke)“ als eigenfinanzierte Maßnahme
wird zugestimmt.
Sachverhalt
Wie bereits in der
vergangenen Sitzung des Ausschusses für Kreisstraßen im Rahmen des
Sachstandsberichtes über die laufenden und geplanten Kreisstraßen- und
Radwegebaumaßnahmen angesprochen, läuft die Förderperiode für zuwendungs-fähige
Bauvorhaben nach dem Entflechtungsgesetz zum 31.12.2019 aus.
Damit wird es, im Hinblick
auf den verbleibenden Zeitraum, zunehmend schwieri-ger, Förderzusagen zu
erhalten.
Ob und nach welchen
Maßstabskriterien im Anschluss an den vorgenannten Ter-min ggfs. ein neues
Förderprogramm aufgelegt wird, steht zurzeit noch nicht fest.
Generell gesehen bleibt mit
Rückblick auf die letzten Jahre festzuhalten, dass sich die
Fördervoraussetzungen mit der Einführung neuer technischer Richtlinien (Beispiel:
RPS) zunehmend schwieriger gestalten und bei erforderlicher Umsetzung dieser im
Regelfall erheblich höhere Kosten verursachen.
Für eine Ausbaumaßnahme
nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsge-setz (NGVFG) müssen im
Wesentlichen folgende technischen Regelwerke einge-halten werden:
-
RAL 2012
(Regelwerk für Entwurfselemente von Landstraßen)
-
RSTO 12
(Regelwerk für die Festlegung von Fahrbahnaufbauten)
-
RPS (Richtlinie
für den passiven Schutz an Straßen)
Insbesondere in den
Bereichen, bei denen ein Tiefeinbau erforderlich wird, führt dies zu
erheblichen Mehraufwendungen, da der gesamte Fahrbahnaufbau durch den Einbau
einer zusätzlichen Asphalttragschicht wiederhergestellt werden muss.
Zudem ist in dem Falle für
anfallende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK-haltiges Material)
eine Wiederverwendung ausgeschlossen, so dass aufwändige Entsorgungskosten anfallen.
Bezogen auf die vorgesehenen
Arbeiten an der K 10 erlauben die vorhandenen Fahrbahn Geometrien in den
Kurvenradien nicht die Freigabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100
km/h.
Für die Erlangung einer Förderung
wäre eine Verbreiterung der Fahrbahn in den Kurvenbereichen ebenso
erforderlich, wie das Aufstellen von Schutzplanken.
Neben Grunderwerb, welcher in
diesem Zusammenhang erforderlich wäre, fallen zudem höhere Planungskosten an,
da in diesem Falle auch ein Planfeststellungs-verfahren durchzuführen wäre.
Bei einer Fahrbahnerneuerungsmaßnahme
als eigenfinanzierte Maßnahme würde lediglich die vorhandene
Asphaltdeckschicht mit rd. 17 cm Dicke um rd. 5 cm abgefräst und anschließend
ca. 9 cm auf der vorhandenen Trasse der K 10 neu aufgebaut.
Damit entfällt eine Anwendung
der RPS, was gleichsam bedeuten würde, dass auf die Aufstellung von
Schutzplanken verzichtet werden könnte.
Der technische Aufbau, bzw.
die Dicke der Asphaltdeckschicht entspricht nahezu den Vorgaben im Rahmen einer
Ausbaumaßnahme.
Die Nutzungsdauer einer
Deckschicht wird nach der Ablösungsbeträge- und Be-rechnungsverordnung (ABBV)
ermittelt.
Danach beträgt die
Nutzungsdauer für eine Deckschicht unabhängig von den an-gesprochenen Bauweisen
rd. 10 Jahre.
Dies bedeutet, dass nach
Ablauf dieses Zeitraumes ohnehin Erneuerungs-, zumindest jedoch
Erhaltungsmaßnahmen unumgänglich werden.
Einige Landkreise und Städte
nehmen dies vermehrt zum Anlass, Fahrbahnaus-baumaßnahmen als eigenfinanzierte
Maßnahmen umzusetzen.
Für den, in diesem Jahr
vorgesehenen, Fahrbahnausbau im Zuge der K 10 Rehburg-Winzlar (freie Strecke)
hat die Straßenbauverwaltung eine Kostenberech-nung, sowohl für eine mögliche
Ausführung als Ausbaumaßnahme nach dem NGVFG, als auch als eigenfinanzierte
Fahrbahnerneuerungsmaßnahme, aufge-stellt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme
stellen sich damit wie folgt dar:
|
Ausbau mit Förderung |
Ausbau als eigen- finanzierte Maßnahme |
Minderaufwand bei Eigenfinan- zierung |
Baukosten |
1.470.000 € |
565.000 € |
|
Planungskosten |
150.000 € |
36.000 € |
|
= Gesamtkosten |
1.620.000 € |
601.000 € |
|
Davon Anteil Förderung NGVFG |
882.000 € |
-
€ |
|
Anteil Landkreis |
738.000 € |
601.000 € |
- 137.000 € |
Die Ersparnis für den, vom
Landkreis zu tragenden, Eigenanteil bei einer Ausfüh-rung als eigenfinanzierte
Baumaßnahme beträgt somit rd. 137.000 €, entsprechend rd. 23% weniger gegenüber
der Fördermaßnahme.
Weitere inhaltliche
Ausführungen zur technischen Ausführung sowie zur Kosten-aufstellung erfolgen
in der Sitzung.
Die Verwaltung schlägt in
Abstimmung mit der Straßenbaubehörde daher vor, die Maßnahme abweichend von der
ursprünglichen Planung als eigenfinanzierte Maßnahme umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v.
601.000 €. Die Haushaltsmittel bzw. eine Verpflichtungsermächtigung stehen im
Produkt 55120 zur Verfügung.