Das Gremium stimmt dem beschriebenen
Verfahren zu. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Phase 0 zur Klärung
der Grundlagen für die Planung einer zukunftsfähigen Feuerwehrtechnischen
Zentrale (FTZ) und als Vorbereitung für ein anschließend durchzuführendes Vergabeverfahren
der Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt. In diesem Zusammenhang
werden externe Beratungen, Voruntersuchungen und eine Machbarkeitsstudie in
Auftrag gegeben.
Sachverhalt
Beauftragung
von Voruntersuchungen und ersten Planungsschritten
Als Grundlage für die Planung einer
zukunftsfähigen Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) und für ein späteres
Vergabeverfahren der Architekten- und Ingenieurleistungen sollen zunächst
externe Beratungen, Voruntersuchungen und eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben
werden.
Hintergrund
Der Landkreis ist durch das Niedersächsische
Brandschutzgesetz zur Einrichtung und Unterhaltung einer feuerwehrtechnischen
Zentrale für die Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und
Materialien sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen verpflichtet.
Diese Aufgabe wird seit den 1960er Jahren in den Gebäuden am Standort Verdener
Landstraße in Holtorf wahrgenommen. Erweitert um einen Anbau an das Hauptgebäude
(1980) sowie eine neue Fahrzeughalle (2001) und ergänzt durch die Übernahme des
Schulgebäudes und der ehemaligen Polizeiwerkstatt ist der Gebäudekomplex
mittlerweile an die Grenze seiner Kapazität gelangt. Veränderte Aufgaben und die
sich ständig erhöhenden technischen Anforderungen führen zu einem erhöhten
Platzbedarf, der in den Bestandsgebäuden unter Einhaltung der Vorgaben aus
einschlägigen Vorschriften und Verordnungen nicht mehr dargestellt werden kann.
Darüber hinaus hat der Zahn der Zeit trotz fortlaufender baulicher Unterhaltung
seine Spuren an der Bausubstanz hinterlassen, so dass für die meisten
Gebäudeteile dringend eine Gesamtsanierung erforderlich ist.
Voruntersuchungen und Machbarkeitsstudie im Rahmen der Phase 0
/ Vor diesem Hintergrund wurde in den
letzten Monaten gemeinsam mit den Nutzern (Kreisfeuerwehr, Feuerwehrtechnische
Zentrale, Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst) der räumliche Bedarf einer
zukunftsfähigen FTZ entwickelt und in einem Bedarfsplan festgehalten (siehe
Anlage). Im Rahmen der sogenannten Phase 0 soll nun eine Vielzahl von Fragen
und Zusammenhängen geklärt werden. Neben der zu konkretisierenden Bedarfsanalyse steht im ersten Schritt die
Frage der Entwicklungsmöglichkeit am jetzigen Standort und im zweiten Schritt
die Frage nach alternativen Standorten im Zentrum des weiteren Verfahrens.
Hierbei gilt es, im Dialog die Belange der benannten Nutzer richtig einordnen
und bewerten zu können und die verschiedenen Entscheidungsträger aus Verwaltung
und Politik in den Prozess einzubinden. Am Ende der Phase 0 sollten die
Festlegung des Standortes und die Formulierung der Aufgabenstellung für die
dann auszuschreibenden Planungsleistungen stehen. Wesentliche Schritte der
Phase 0 sollen bis zum Winter 2017/2018 abgeschlossen sein.
Funktionale Analyse und Bestandsaufnahme
Eine wichtige Grundlage für die Bewertung der
Bestandsgebäude und des jetzigen Standortes hinsichtlich potentieller Umbau-
und Erweiterungsmöglichkeiten bildet eine detaillierte Bestandsaufnahme.
Hierbei wird das Gebäude auf mehreren inhaltlichen Ebenen analysiert
(Bausubstanz, Technische Gebäudeausstattung, Statik, Schadstoffe, etc.). Um
diese umfangreichen Untersuchungen gezielt auf die Gebäudeteile begrenzen zu
können, die für eine spätere Nutzung überhaupt in Frage kommen, sollen zuvor
auf funktionaler Ebene der Raumbedarf und die erforderlichen Arbeitsabläufe mit
den vorhandenen Gebäudestrukturen abgeglichen werden.
Machbarkeitsstudie
Auf Grundlage der funktionalen Analyse und
der folgenden Bestandsaufnahme können anschließend im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie die Möglichkeiten zur Umsetzung des Raumprogramms unter
Einbeziehung des Bestandes oder als Neubau am jetzigen Standort untersucht und
mit einem Kostenrahmen hinterlegt werden. Sollte sich hierbei abzeichnen, dass
es keine Möglichkeit für eine wirtschaftliche und nachhaltige Weiterentwicklung
am jetzigen Standort gibt, können im zweiten Schritt weitere Standorte
ermittelt und untersucht werden.
Beauftragung externer Berater
Der gesamte Prozess der Phase 0 soll durch
einen erfahrenen, externen Berater begleitet und moderiert werden. Darüber
hinaus sind weitere Beauftragungen für die Bestandsuntersuchungen und die
Durchführung der Machbarkeitsstudie geplant.
Lenkungsgruppe
Um möglichst frühzeitig alle
Entscheidungsträger in den weiteren Prozess einzubinden, soll eine
Lenkungsgruppe unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Verwaltung und
Feuerwehr gebildet werden. Aufgabe der Lenkungsgruppe ist es, den Prozess zu
begleiten und Informationen an die verschiedenen Interessensgruppen und die
jeweiligen Fraktionen weiterzugeben. Politische Beschlüsse werden nach wie vor
im Fachausschuss gefasst. Folgende Besetzung der Lenkungsgruppe ist vorgesehen:
-
Leitung: Kreisrat Lutz
Hoffmann (Dez III) 1
-
Fraktionen (jeweils eine
Person) 6
-
Kreisbrandmeister 2
-
Mitarbeiter FTZ 1
-
Verwaltung 3
Zeitlicher Ablauf
Der zeitliche Ablauf der Phase 0 ist wie folgt
geplant:
Mai 2017 - Beschluss des geplanten Vorgehens im ABR
- Konstituierung der Lenkungsgruppe
- Beauftragung Berater/ Moderator
- Durchführung der funktionalen Bestandsanalyse
Juni 2017 - 1. Sitzung der Lenkungsgruppe:
- Präsentation der Ergebnisse der funktionalen
Bestandsanalyse
- Auftakt Voruntersuchungen
August 2017 - 2. Sitzung der Lenkungsgruppe:
- Zwischenbericht Voruntersuchungen
- Auftakt Machbarkeitsstudie
Oktober 2017 - 3. Sitzung der Lenkungsgruppe:
-
Abschlussbericht Voruntersuchungen
-
Zwischenbericht Machbarkeitsstudie
-
Vorstellen der groben Finanzplanung
für
die Haushaltsanmeldung
Winter 2017/2018 - weitere Sitzung der Lenkungsgruppe
- Abschluss der Machbarkeitsstudie
- Umsetzungsempfehlung inkl.
Standortentscheidung
- Beratung der Umsatzempfehlung im ABR
- Vorbereitung
des Vergabeverfahrens für die
Planungsleistungen