Der Stadt Nienburg als Aufgabenträgerin für Nienburger Stadtbus wird aus den Finanzmitteln, die der Landkreis gem. § 7b NNVG erhält, ein angemessener Anteil in Höhe von 49.000 € jährlich zugewiesen.
Sachverhalt
Mit der Änderung des
Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes erhält der Landkreis als Aufgabenträger
für den Öffentlichen Personennahverkehr zusätzliche Finanzmittel für die
Weiterentwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs gem. §
7b NNVG.
Da der Landkreis der Stadt
Nienburg die Aufgabenträgerschaft für den Nienburger Stadtbus (Linien 1 - 4)
übertragen hat, muss er der Stadt einen angemessenen Anteil dieser Finanzmittel
zukommen lassen (vgl. § 7b Abs. 1 S. 3 und
S. 4 NNVG). Ein angemessener Anteil ist je zu einem Drittel nach der
Einwohnerzahl, der Fläche und der demografischen Entwicklung des Gebietes zu
bemessen.
Basierend auf einem von der
Landes-Nahverkehrsgesellschaft (LNVG) zur Verfügung gestellten Modell (siehe
Tabelle 1) hat die Kreisverwaltung
einen Betrag in Höhe von 71.000 € jährlich
als angemessenen 7b-Mittel-Anteil für das
Stadtgebiet festgestellt.
Tabelle 1 Ermittlung eines
angemessenen Anteils für das Stadtgebiet Nienburg
Zur Berücksichtigung der
demografischen Entwicklung wurde auf die Bevölkerungsprognose des NIW von 2015
zurückgegriffen (siehe Tab. 2). Für alle 10 Verwaltungseinheiten im Landkreis
wird zum Jahr 2035 eine Bevölkerungsabnahme prognostiziert. Die Abnahmeraten
der 10 Verwaltungseinheiten summieren sich auf einen Betrag von 97,2. Wird der
Abnahmebetrag der Stadt Nienburg von 9,2% auf diese Basis bezogen, ergibt sich
ein 7b-Mittelanteil für die Stadt von 9,5%. Dementsprechend erhält sie 9,5 %
des Demographie-Drittels (= 16.825 €).
ID |
VE |
2014 |
2020 |
2030 |
2035 |
Abnahme in % |
Anteil an 7b |
256022 |
Nienburg (Weser), Stadt |
30.677 |
30.014 |
28.684 |
27.843 |
9,24% |
9,50% |
256025 |
Rehburg-Loccum |
10.144 |
9.987 |
9.625 |
9.390 |
7,43% |
7,65% |
256030 |
Steyerberg |
5.200 |
5.032 |
4.709 |
4.527 |
12,94% |
13,31% |
256402 |
Heemsen |
6.038 |
5.976 |
5.792 |
5.669 |
6,11% |
6,29% |
256405 |
Liebenau |
5.837 |
5.665 |
5.303 |
5.104 |
12,56% |
12,92% |
256406 |
Marklohe |
8.425 |
8.271 |
7.943 |
7.751 |
8,00% |
8,23% |
256407 |
Steimbke |
7.173 |
7.027 |
6.687 |
6.498 |
9,41% |
9,68% |
256408 |
Uchte |
13.836 |
13.347 |
12.424 |
11.926 |
13,80% |
14,20% |
256409 |
Grafschaft Hoya |
16.704 |
16.321 |
15.528 |
15.072 |
9,77% |
10,05% |
256410 |
Mittelweser |
15.814 |
15.532 |
14.931 |
14.559 |
7,94% |
8,16% |
256 |
LK Nienburg/Weser |
119.848 |
117.172 |
111.626 |
108.339 |
9,60% |
90,50% |
*jeweils 01.01. |
Summe |
97,20% |
Tabelle 2 Ermittlung
der demografischen Entwicklung
Da nicht nur mit den vier
Stadtbuslinien in der Aufgabenträgerschaft der Stadt, sondern auch mit den vom
Landkreis beauftragten Stadtbuslinien 5 und 6 und den Regionalbuslinien im
Bereich der Stadt Nienburg ÖPNV-Angebote unterbreitet werden, kann nur ein Teil
des für das Stadtgebiet errechneten Betrages in Höhe 71.000 € der Stadt
Nienburg zugeschieden werden. Der andere Teil verbleibt beim Landkreis Nienburg/Weser.
Bei der Stadt Nienburg verbleiben die Mittel
für die Linien 1 - 4 mit einem Leistungsumfang
von ca. 365.000 km/a, d.h. etwa 49 % der Gesamtleistung in der Stadt Nienburg.
Dieser Anteil entspricht einem Betrag in Höhe von 34.790 €/a.
Beim Landkreis verbleiben die Mittel für die Linien 5 - 6
mit einem Leistungsumfang von ca. 85.000 km/a, d.h. ca. 11 % der Gesamtleistung
in der Stadt Nienburg. Dieser Anteil entspricht einem Betrag in Höhe 7.810 €/a.
Die Mittel für die
Verkehrsleistungen auf den Regionallinien mit einem Leistungsumfang von 291.109
km/a im Stadtgebiet, d.h. ca. 39 % der Gesamtleistung, werden zu gleichen
Teilen aufgeteilt. Dementsprechend erhalten Stadt und Landkreis je
13.845 € aus den 7b-Mitteln für das Stadtgebiet. Damit kann u.a.
berücksichtigt werden, dass die Regionalbuslinien auch die städtischen
Haltestellen benutzen.
Für die Stadt ergibt sich damit ein Gesamtanteil an den 7b-Mitteln in
Höhe von 48.635 €/a, aufgerundet zu 49.000 €/a.
Für das Jahr 2017 wurde der
Stadt bereits die Förderung für die Maßnahme 2401 aus den 7b-Mitteln bewilligt
(Drucksache-Nr. 2017/059). Die Mittel für diese Maßnahme sollen im Zusammenhang
mit den o.a. 7b-Mitteln nicht angerechnet werden, weil entsprechende
Maßnahmen in den vergangenen Jahren auch aus den Regionalisierungsmitteln gem.
§ 7 (5) NNVG finanziert wurden. Sie werden aber als Förderung
für die Stadt Nienburg im Zuge der Regionalisierungsmittel gem.
§ 7 Abs. 5 NNVG vermerkt.
Sofern die Stadt Nienburg die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 zum 01.08.2019 übernimmt, soll sie auch dauerhaft die 7b-Mittel für die Linien 5 und 6 erhalten. Für diesen Fall wäre es auch denkbar die o.g. Summe für einen Übergangsraum um eine Summe im höheren fünfstelligen Bereich jährlich zu erhöhen, um die Einführung der von der Stadt angestrebten Leistungsverbesserungen auf den Linien 5 und 6 zu unterstützen. Hierfür ist aber eine klare Willensäußerung seitens der Stadt und ein (erweiterter) politischer Beschluss erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H.
v. 49.000 € pro Jahr, diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt
54120 bereit.
Anlagen:
ohne