Betreff
Zuweisung von Finanzmitteln gem. § 7b NNVG an die Stadt Nienburg als Aufgabenträgerin für Nienburger Stadtbus
Vorlage
2017/109
Aktenzeichen
62.22.380
Art
Beschlussvorlage

Der Stadt Nienburg als Aufgabenträgerin für Nienburger Stadtbus wird aus den Finanzmitteln, die der Landkreis gem. § 7b NNVG erhält, ein angemessener Anteil in Höhe von 49.000 € jährlich zugewiesen.


Sachverhalt

Mit der Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes erhält der Landkreis als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr zusätzliche Finanzmittel für die Weiterentwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 7b NNVG.

Da der Landkreis der Stadt Nienburg die Aufgabenträgerschaft für den Nienburger Stadtbus (Linien 1 - 4) übertragen hat, muss er der Stadt einen angemessenen Anteil dieser Finanzmittel zukommen lassen (vgl. § 7b Abs. 1 S. 3 und S. 4 NNVG). Ein angemessener Anteil ist je zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl, der Fläche und der demografischen Entwicklung des Gebietes zu bemessen.

Basierend auf einem von der Landes-Nahverkehrsgesellschaft (LNVG) zur Verfügung gestellten Modell (siehe Tabelle 1) hat die Kreisverwaltung

einen Betrag in Höhe von 71.000 € jährlich

als angemessenen 7b-Mittel-Anteil für das Stadtgebiet festgestellt.

Tabelle 1          Ermittlung eines angemessenen Anteils für das Stadtgebiet Nienburg

Zur Berücksichtigung der demografischen Entwicklung wurde auf die Bevölkerungsprognose des NIW von 2015 zurückgegriffen (siehe Tab. 2). Für alle 10 Verwaltungseinheiten im Landkreis wird zum Jahr 2035 eine Bevölkerungsabnahme prognostiziert. Die Abnahmeraten der 10 Verwaltungseinheiten summieren sich auf einen Betrag von 97,2. Wird der Abnahmebetrag der Stadt Nienburg von 9,2% auf diese Basis bezogen, ergibt sich ein 7b-Mittelanteil für die Stadt von 9,5%. Dementsprechend erhält sie 9,5 % des Demographie-Drittels (= 16.825 €).

ID

VE

2014

2020

2030

2035

Abnahme in %

Anteil an 7b

256022

Nienburg (Weser), Stadt

30.677

30.014

28.684

27.843

9,24%

9,50%

256025

Rehburg-Loccum

10.144

9.987

9.625

9.390

7,43%

7,65%

256030

Steyerberg

5.200

5.032

4.709

4.527

12,94%

13,31%

256402

Heemsen

6.038

5.976

5.792

5.669

6,11%

6,29%

256405

Liebenau

5.837

5.665

5.303

5.104

12,56%

12,92%

256406

Marklohe

8.425

8.271

7.943

7.751

8,00%

8,23%

256407

Steimbke

7.173

7.027

6.687

6.498

9,41%

9,68%

256408

Uchte

13.836

13.347

12.424

11.926

13,80%

14,20%

256409

Grafschaft Hoya

16.704

16.321

15.528

15.072

9,77%

10,05%

256410

Mittelweser

15.814

15.532

14.931

14.559

7,94%

8,16%

256

LK Nienburg/Weser

119.848

117.172

111.626

108.339

9,60%

90,50%

*jeweils 01.01.

Summe

97,20%

Tabelle 2          Ermittlung der demografischen Entwicklung

Da nicht nur mit den vier Stadtbuslinien in der Aufgabenträgerschaft der Stadt, sondern auch mit den vom Landkreis beauftragten Stadtbuslinien 5 und 6 und den Regionalbuslinien im Bereich der Stadt Nienburg ÖPNV-Angebote unterbreitet werden, kann nur ein Teil des für das Stadtgebiet errechneten Betrages in Höhe 71.000 € der Stadt Nienburg zugeschieden werden. Der andere Teil verbleibt beim Landkreis Nienburg/Weser.

Bei der Stadt Nienburg verbleiben die Mittel für die Linien 1 - 4  mit einem Leistungsumfang von ca. 365.000 km/a, d.h. etwa 49 % der Gesamtleistung in der Stadt Nienburg. Dieser Anteil entspricht einem Betrag in Höhe von 34.790 €/a.

Beim Landkreis verbleiben die Mittel für die Linien 5  -  6 mit einem Leistungsumfang von ca. 85.000 km/a, d.h. ca. 11 % der Gesamtleistung in der Stadt Nienburg. Dieser Anteil entspricht einem Betrag in Höhe 7.810 €/a.

Die Mittel für die Verkehrsleistungen auf den Regionallinien mit einem Leistungsumfang von 291.109 km/a im Stadtgebiet, d.h. ca. 39 % der Gesamtleistung, werden zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dementsprechend erhalten Stadt und Landkreis je 13.845 € aus den 7b-Mitteln für das Stadtgebiet. Damit kann u.a. berücksichtigt werden, dass die Regionalbuslinien auch die städtischen Haltestellen benutzen.

Für die Stadt ergibt sich damit ein Gesamtanteil an den 7b-Mitteln in Höhe von 48.635 €/a, aufgerundet zu 49.000 €/a.

Für das Jahr 2017 wurde der Stadt bereits die Förderung für die Maßnahme 2401 aus den 7b-Mitteln bewilligt (Drucksache-Nr. 2017/059). Die Mittel für diese Maßnahme sollen im Zusammenhang mit den o.a. 7b-Mitteln nicht angerechnet werden, weil entsprechende Maßnahmen in den vergangenen Jahren auch aus den Regionalisierungsmitteln gem. § 7 (5) NNVG finanziert wurden. Sie werden aber als Förderung für die Stadt Nienburg im Zuge der Regionalisierungsmittel gem. § 7 Abs. 5 NNVG vermerkt.

Sofern die Stadt Nienburg die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6 zum 01.08.2019 übernimmt, soll sie auch dauerhaft die 7b-Mittel für die Linien 5 und 6 erhalten. Für diesen Fall wäre es auch denkbar die o.g. Summe für einen Übergangsraum um eine Summe im höheren fünfstelligen Bereich jährlich zu erhöhen, um die Einführung der von der Stadt angestrebten Leistungsverbesserungen auf den Linien 5 und 6 zu unterstützen. Hierfür ist aber eine klare Willensäußerung seitens der Stadt und ein (erweiterter) politischer Beschluss erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 49.000 € pro Jahr, diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 bereit.


Anlagen:
ohne