Betreff
Gewährung von Sachkostenzuschüsse für die Krebsberatungsstellen
Vorlage
2017/113
Aktenzeichen
41-543-20
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren gewährt für die Jahre

2017 bis 2019

1. Der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Nienburg einen Sachkostenzuschuss

von je 2.500 Euro

2. Der Krebsnachsorge Nienburg e.V. einen Sachkostenzuschuss von je

4.000 Euro.


Sachverhalt

Für Krebsbetroffene und deren Angehörige werden im Landkreis Nienburg/Weser durch die

Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Nienburg (seit 1997) und durch die Krebsnachsorge Nienburg e.V. (seit 2005) Hilfen durch medizinische und psychosoziale Betreuung angeboten.

Beide Beratungsstellen werden vom Landkreis Nienburg/Weser seit Bestehen finanziell unterstützt. Letztmalig hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren in seiner Sitzung vom 19.09.2015 in dieser Sache beraten und beschlossen, die Angebote der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Nienburg für weitere 2 Jahre als förderungswürdig anzuerkennen. Dem AWO Kreisverband Nienburg wurde für die Jahre 2015 und 2016 ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.000,00 € / pro Jahr gewährt.

 

Für die Jahre 2017 bis 2019 hat die AWO Kreisverband erneut einen Antrag auf Sachkostenzuschuss Nienburg in Höhe von 3.000,00 € / pro Jahr beim Landkreis Nienburg/Weser gestellt.

Aus den vorliegenden Verwendungsnachweisen der vergangenen Jahre ist zu entnehmen, dass regelmäßig Eigenmittel der Beratungsstelle in Höhe von 150,00 € bis 900,00 € aufgewandt werden mussten. Seit der letzten Zuschusserhöhung im Haushaltsjahr 2009 um

500,00 € musste ein jährliches Defizit von im Durchschnitt 390,00 € ausgeglichen werden.

Eine moderate Erhöhung der Fördersumme um 500,00 € auf 2.500,00 € / pro Jahr ist daher nach Auffassung der Verwaltung angemessen.

 

Der Krebsnachsorge Nienburg e.V. wurde trotz dortigem Antrag, auf Grund der guten finanziellen Situation für die Jahre 2013 bis 2015 kein Sachkostenzuschuss gewährt, sodass der Jahresendbestand 2014 der finanziellen Mittel im Verein auf 4.263,77 € geschrumpft ist.

Für das Jahr 2016 gewährte der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren mit Beschluss vom 13.07.2015 eine finanzielle Förderung in Höhe von 4.000,00 € Die Krebsnachsorge Nienburg e.V. beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 €.

Der der Verwaltung vorliegende Verwendungsnachweis 2016 belegt einen stabilen  Kontostand in Höhe von 5.244,03 € am 31.12.2016.

Um sowohl Qualität als auch Quantität der Beratung in gewohnter Weise zu gewährleisten empfiehlt die Verwaltung eine Förderung durch den Landkreis in Höhe von 4.000,00 € für die Jahre 2017 bis 2019. Haushaltsmittel in ausreichender Höhe sind im Haushaltsplan

2017 vorgesehen. Die Verwendungsnachweise der beiden Beratungsstellen liegen der

Verwaltung vor und sind nicht zu beanstanden. Die Nachweise enthalten anschaulich dargestellte Angaben über die Beratungstätigkeit sowie über die finanzielle Situation der Beratungsstellen.

Nach Auffassung der Verwaltung stellen die Angebote der Beratungsstellen weiterhin eine wirkungsvolle Hilfe für Krebsbetroffene und deren Angehörige dar. Eine finanzielle Förderung durch den Landkreis Nienburg/Weser sollte daher auch künftig gewährt werden.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte wie in den Vorwahljahren auf eine jährlich wiederkehrende Antragsvorlage verzichtet werden und eine Förderungswürdigkeit für 3 Jahre ausgesprochen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die entstehenden Kosten sind in der Haushaltsplanung 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung des FB 41 berücksichtigt.


Anlagen:

 

·         ohne