Betreff
Antrag auf Zuschussgewährung für die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen für die Jahre 2017 bis 2019
Vorlage
2017/115
Art
Beschlussvorlage

Die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen erhält für die Beratungstätigkeit im Landkreis Nienburg für die Jahre 2017 bis 2019 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 1.700,00 € unter der Voraussetzung, dass die Beratungstätigkeit im bisherigen Umfang fortgeführt wird.


Sachverhalt

Seit dem Jahr 1987 erhält der Verein Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e.V. für die Beratungsstelle in Nienburg Zuschüsse durch den Landkreis Nienburg. Zuletzt hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren darüber am 07.06.2016 beraten.

 

Die Zuschüsse haben sich wie folgt entwickelt:

 

1987 bis 1990 jeweils                          5.000 DM

1991                                                    7.000 DM

1992 bis 1998 jeweils                          7.875 DM

1999                                                    4.800 DM

2000 bis 2001 jeweils                          4.100 DM

2002                                                    2.096 €

2003                                                    1.340 €

2004 bis 2016 jeweils                          1.100 €

 

Der Verein hat einen Folgeantrag ab dem Jahr 2017  i.H. von 1.700,00 €/jährlich gestellt, nachdem der gleichlautende Antrag für den Zeitraum 2016 bis 2018 nur insoweit bewilligt wurde, dass die Förderung in der bisherigen Höhe für das Jahr 2016 zugesagt wurde.

Dem Verein wurde mitgeteilt, dass in der neuen Wahlperiode ein erneuter Antrag ab dem Jahr 2017 gestellt werden könne. Gleichzeitig wurde dem Verein angeboten, die Höhe des begehrten Zuschussbedarfes und die Arbeit des Vereins im Allgemeinen im Rahmen der Ausschusssitzung zu erläutern.

Zur Planungssicherheit beantragt der Verein, die zuletzt praktizierte Bewilligung eines Drei-Jahres-Zeitraums zu wiederholen.

 

Für die Verwaltung steht außer Frage, dass die Beratungsstelle im Landkreis Nienburg eine wichtige Aufgabe übernimmt. Trotz Umstrukturierungen innerhalb des Vereins ist die Besetzung der Beratungsstelle in Nienburg durch einen Stellenanteil eines Mitarbeiters aus Hannover konstant und regelmäßig. Die Erhöhung der jährlichen Zuwendungen um 600,00 € hält die Verwaltung für angemessen, da die erforderlichen Umstrukturierungen innerhalb der Beratungsstelle zu höheren Aufwendungen führen und die bisherigen Zuwendungen trotz allgemeiner Preissteigerungen seit dem Jahr 2004 nicht angepasst wurden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss in den Jahren 2017 bis 2019 in Höhe von jährlich 1.700 € zu gewähren


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die entstehenden Kosten sind in der Haushaltsplanung 2017 und in der mittelfristigen Finanzplanung des Fachbereiches 31 –Soziales- berücksichtigt.


Anlagen:

 

·         Antrag der Beratungsstelle