Betreff
Umsetzung der europäischen Richtlinien zu Fauna-Flora-Habitatgebieten / Natura 2000: Vorinformation zur Sicherung des FFH-Gebiets 444 – "Fledermauslebensraum bei Rodewald" durch Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets in der Gemeinde Rodewald
Vorlage
2017/116
Aktenzeichen
554
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Das FFH-Gebiet 444 „Fledermauslebensraum bei Rodewald“ liegt westlich von Rodewald fast vollständig im bestehenden Landschaftsschutzgebiet LSG NI 30 „Alpeniederung“. Die LSG-Verordnung datiert aus dem Jahr 1968, das LSG erstreckt sich bis in die Region Hannover hinein.

Zur europarechtlich geforderten Sicherung des FFH-Gebiets soll ein Teil des bestehenden LSGs ausgegliedert und durch eine aktuelle Verordnung geschützt werden. Hierzu werden auch die bisher nicht geschützten Flächenanteile zugezogen.

 

Nutzungsstruktur

Das FFH-Gebiet und damit das geplante LSG umfasst rund 393 Hektar, die sich aus rund 40 % landwirtschaftlicher Nutzfläche (davon 1/4 Acker, 3/4 Grünland) und knapp 60 % Gehölzbeständen sowie Fließgewässern und Wegen zusammensetzen.

 

Eigentumsverhältnisse

Die Waldflächen und die landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden sich im Privateigentum.

 

Naturschutzfachliche Bedeutung

Die vielfältige Struktur aus ineinander greifenden Wäldern, Hecken, Grünländern und Äckern bildet einen hochwertigen Lebensraumkomplex für die Bechsteinfledermaus (Anhang II-Art der FFH-Richtlinie) und weitere Fledermausarten, die auch durch die Basiserfassung des Landes von 2014 dokumentiert sind. In den Wäldern sind es besonders die Altbäume, deren Höhlen von Fledermäusen als Ruhestätte, Paarungsquartier oder Wochenstube genutzt werden. Grünländer, Waldränder und Hecken sorgen mit ihrem Blütenangebot für die „Produktion“ von Insekten, nach denen die Fledermäuse jagen. Besonders die Grünländer sind als Jagdgebiet unverzichtbar; sie können auch beflogen werden, während die Ackerflächen noch nicht abgeerntet sind.

 

Von Süden nach Norden wird das Gebiet von der Alpe in Richtung Aller durchzogen. In der Alpe lebt der Steinbeißer, eine Fischart des Anhangs II der FFH-Richtlinie.

 

Nächste Bearbeitungsschritte

Die Verwaltung erarbeitet einen Entwurf für eine LSG-Verordnung, der mit Interessenvertretern wie der Landwirtschaft, der Jägerschaft, den Naturschutzverbänden und dem Gewässerunterhaltungsverband erörtert werden soll. Darüber hinaus ist für die Flächeneigentümer ein Informationstermin vorgesehen.

 

Mit den Ergebnissen dieser Erörterungen wird der Verordnungsentwurf überarbeitet, im ALNU vorgestellt und im Weiteren in das förmliche Ausweisungsverfahren mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentlicher Auslegung gegeben.

 

Näheres wird in der Sitzung vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die erforderliche Beschilderung fallen Kosten an, deren Höhe sich im Zuge des Ausweisungsverfahrens ergibt.

 


Anlagen:

 

·         Übersichtskarte