Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Das FFH-Gebiet 444
„Fledermauslebensraum bei Rodewald“ liegt westlich von Rodewald fast
vollständig im bestehenden Landschaftsschutzgebiet LSG NI 30 „Alpeniederung“.
Die LSG-Verordnung datiert aus dem Jahr 1968, das LSG erstreckt sich bis in die
Region Hannover hinein.
Zur europarechtlich
geforderten Sicherung des FFH-Gebiets soll ein Teil des bestehenden LSGs
ausgegliedert und durch eine aktuelle Verordnung geschützt werden. Hierzu
werden auch die bisher nicht geschützten Flächenanteile zugezogen.
Nutzungsstruktur
Das FFH-Gebiet und damit
das geplante LSG umfasst rund 393 Hektar, die sich aus rund 40 %
landwirtschaftlicher Nutzfläche (davon 1/4 Acker, 3/4 Grünland) und knapp
60 % Gehölzbeständen sowie Fließgewässern und Wegen zusammensetzen.
Eigentumsverhältnisse
Die Waldflächen und die
landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden sich im Privateigentum.
Naturschutzfachliche
Bedeutung
Die vielfältige Struktur
aus ineinander greifenden Wäldern, Hecken, Grünländern und Äckern bildet einen
hochwertigen Lebensraumkomplex für die Bechsteinfledermaus (Anhang II-Art der
FFH-Richtlinie) und weitere Fledermausarten, die auch durch die Basiserfassung
des Landes von 2014 dokumentiert sind. In den Wäldern sind es besonders die
Altbäume, deren Höhlen von Fledermäusen als Ruhestätte, Paarungsquartier oder
Wochenstube genutzt werden. Grünländer, Waldränder und Hecken sorgen mit ihrem
Blütenangebot für die „Produktion“ von Insekten, nach denen die Fledermäuse jagen.
Besonders die Grünländer sind als Jagdgebiet unverzichtbar; sie können auch
beflogen werden, während die Ackerflächen noch nicht abgeerntet sind.
Von Süden nach Norden wird
das Gebiet von der Alpe in Richtung Aller durchzogen. In der Alpe lebt der
Steinbeißer, eine Fischart des Anhangs II der FFH-Richtlinie.
Nächste
Bearbeitungsschritte
Die Verwaltung erarbeitet
einen Entwurf für eine LSG-Verordnung, der mit Interessenvertretern wie der
Landwirtschaft, der Jägerschaft, den Naturschutzverbänden und dem
Gewässerunterhaltungsverband erörtert werden soll. Darüber hinaus ist für die
Flächeneigentümer ein Informationstermin vorgesehen.
Mit den Ergebnissen dieser
Erörterungen wird der Verordnungsentwurf überarbeitet, im ALNU vorgestellt und
im Weiteren in das förmliche Ausweisungsverfahren mit Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und öffentlicher Auslegung gegeben.
Näheres wird in der Sitzung
vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für
die erforderliche Beschilderung fallen Kosten an, deren Höhe sich im Zuge des
Ausweisungsverfahrens ergibt.
Anlagen:
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Übersichtskarte