Beschlussvorschlag:
Mit
den als Anlagen beigefügten Entwürfen der I. Änderungsverordnung zur Verordnung
über das Naturschutzgebiet „Uchter Moor“, der Verordnungskarte und Übersichtskarte
sowie der Begründung zur 1. Änderungsverordnung wird das offizielle
Beteiligungsverfahren zur Änderung der Verordnung NSG HA 208 „Uchter Moor“ eingeleitet.
Sachverhalt:
Anlass
der Unterschutzstellung ist die europarechtliche Verpflichtung zur Sicherung
von Natura 2000-Gebieten durch nationales Recht.
Das
Naturschutzgebiet „Uchter Moor“ (NSG HA 208) sichert nach den geltenden
EU-rechtlichen Vorgaben einen Teil des Vogelschutzgebietes 40 „Diepholzer
Moorniederung“.
Die
bestehende Uchter Moor- Verordnung erstreckt sich über Flächen der
Samtge-meinde Uchte des Landkreises Nienburg (Weser) sowie im Nordwesten über
an-grenzende Flächen des Landkreises Diepholz und beherbergt ein bedeutsames Vorkommen
von Vogelarten der Hochmoore sowie Zugvogelarten der Diepholzer Moorniederung
wie z. B. Ziegenmelker, Kranich, Baumfalke und Schwarzkehlchen.
Begonnen
durch die damalige Bezirksregierung, übernahm der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-,
Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Jahre 2005 als nun zuständige Instanz die
Schutzgebietsausweisung. Im Jahre 2007 trat die Verordnung in Kraft.
Einige
Flächen des Vogelschutzgebietes blieben bei der damaligen Grenzziehung des NSG
„Uchter Moor“ auf der Seite des Landkreises Nienburg (Weser) unberück-sichtigt.
Insgesamt handelt es sich um 7 Teilbereiche, die direkt an das bestehende NSG
„Uchter Moor“ angrenzen.
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Teilbereiche wurden, anders als im ALNU am 23.02.2017 (s. Bericht 2017/040) vorgestellt,
nach eingehender Prüfung aus dem Ausweisungsverfahren entlassen. Hierbei
handelt es sich um jeweils ein Waldgebiet bei Hespeloh und Gösloh. Diese können
hinsichtlich ihrer Vegetation und des Artenvorkommens und unter Beachtung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dem Waldgebiet „Großes und Kleines Holz“
zugeordnet werden. Bei der zeitnah geplanten Überarbeitung der entsprechenden
LSG-Verordnung „Großes und Kleines Holz“ an die EU-Vorgaben, sollen diese
Teilbereiche mit in die Verordnung aufgenommen werden (Anlage 6).
Bei
den nun verbliebenen 5 Teilbereichen (insg. ca. 28 ha) handelt es sich um Grünlandflächen
(darunter eine im Eigentum des Landkreises Nienburg (Weser) (Erweiterungsbereich
V) und eine im Eigentum des NLWKN (Erweiterungsbereich I), Acker- und
Waldflächen sowie um einen Teil des Abbaugebietes des Torf- und Humuswerkes
Uchte um das Betriebsgelände herum, welcher nach Abbauende entsprechend
bestehender Genehmigung in die Renaturierung (Folgenutzung Naturschutz / Wiedervernässung)
gegeben wird.
Aufgrund
der Lage der einzelnen Teilbereiche und der Tatsache, dass diese hinsichtlich
Vegetation und Artenvorkommen vollständig durch die bestehende Uchter Moor-
Verordnung und deren Regelungen repräsentiert werden können, sollen diese hoheitlich
noch ungeschützten Flächen in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen
werden. Die Vorgaben der Verordnung
sollen damit zukünftig auch für die 5 Erweiterungsbereiche gelten.
Da
die Uchter Moor- Verordnung (Anlage 5) bereits den EU- Vorgaben entspricht,
sind somit ausschließlich die Verordnungs- und Übersichtskarte zu ergänzen
(Anlage 2 und 3). Die Verordnung selbst erhält nur einige formale Anpassungen
durch die I. Änderungsverordnung (Anlage 1) wie die Aktualisierung von
Gesetzesangaben und Rechtschreibungskorrekturen sowie die Anpassung an aktuelle
Formulierungen und Bezeichnungen.
Das
Einvernehmen des Landkreises Diepholz ist aufgrund seiner Betroffenheit in
seinem gesetzlich zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich bei
Ent-scheidungsreife der Verordnung einzuholen. Eine intensivere Beteiligung ist
aufgrund der geringen Anpassungen und der ausschließlichen Hinzuziehung von
Nienburger Flächen nach Rücksprache mit dem Landkreis Diepholz nicht
erforderlich.
Bisherige
Bearbeitungsschritte:
Neben
der Inaugenscheinnahme der Erweiterungsbereiche und intensiven Abstim-mungen
mit dem MU und dem Landkreis Diepholz hinsichtlich des Ausweisungsverfahrens
und mit dem NLWKN hinsichtlich der Präzisierung der Grenzen, wurden u.a.
Gespräche mit dem BUND Diepholzer Moorniederung, den Nds. Landesforsten, der
Samtgemeinde Uchte und dem Torf- und Humuswerk Uchte geführt.
Alle
Eigentümer der Hinzuziehungsflächen wurden über die geplante Erweiterung und
deren Bedeutung für die zukünftige Bewirtschaftung mittels Anschreiben und
Informationsmaterial in Kenntnis gesetzt. Entsprechende Stellungnahmen und Rückfragen
wurden beantwortet.
Auch
der unteren Jagdbehörde wurden die Planungen erläutert und die entspre-chenden
Unterlagen übermittelt. Der Jagdbeirat hat in seiner Sitzung am 05.04.2017
keine Bedenken gegen die geplante Änderung der Naturschutzgebietsverordnung
„Uchter Moor“ geäußert.
Weitere
Verfahrensschritte sind nach der Beschlussfassung über die Einleitung des
Beteiligungsverfahrens wie folgt geplant:
• TÖB-Beteiligung inkl. direkte
Beteiligung aller Eigentümer und öffentliche
Auslegung, Auswertung der
eingegangenen Stellungnahmen
• ALNU-Sitzung am 28.11.2017:
Erörterung der Stellungnahmen und
Beschluss der I. Änderungsverordnung
• Ausschuss für Kreisentwicklung und
Umwelt des Landkreises Diepholz,
Sitzung am 28.11.2017: Beschluss der I.
Änderungs-verordnung
• Kreisausschuss des Landkreises
Diepholz am 01.12.2017
• Kreisausschuss des Landkreises
Nienburg (Weser) am 11.12.2017
• Kreistag des Landkreises Nienburg
(Weser) am 15.12.2017: Beschluss der
I. Änderungsverordnung
• Kreistag des Landkreises Diepholz am
18.12.2017: Beschluss der
I. Änderungsverordnung
• Inkrafttreten durch Verkündung im
Ministerialblatt und im Amtsblatt des
Landkreises Diepholz
Finanzielle Auswirkungen:
Es
entstehen Kosten i. H. v. rd. 300 € für die Beschilderung der Hinzuziehungsflächen
des NSG. Die Mittel werden im Haushalt 2018 im Produktkonto 55410.424100 eingeplant.
Anlagen:
1 – Entwurf der 1. Änderungsverordnung
zur Verordnung über das Naturschutz
gebiet
„Uchter Moor“ in der Samtgemeinde Uchte, Landkreis Nienburg (Weser)
und
der Gemeinde Wagenfeld, Landkreis Diepholz vom X.X.2017
2
– Entwurf der Karte zur 1. Änderungsverordnung vom X.X.2017 über das
Naturschutzgebiet HA 208 „Uchter Moor“
3
– Entwurf der Übersichtskarte zur 1. Änderungsverordnung vom X.X.2017 über
das Naturschutzgebiet HA 208 „Uchter Moor“
4
– Entwurf der Begründung zur 1. Änderungsverordnung zur Verordnung über das
Naturschutzgebiet „Uchter Moor“ (NSG HA 208)
5
– Verordnung über das Naturschutzgebiet „Uchter Moor“ in der Samtgemeinde
Uchte, Landkreis Nienburg (Weser) und der Gemeinde Wagenfeld, Landkreis
Diepholz vom 16.1.2007
6
– Karte über die aus der NSG-Ausweisung entlassenen Teilbereiche „Hespeloh“
und „Gösloh“