hier: Antrag auf Weiterzahlung des Betriebskostenzuschusses; Beschluss über die Weiterzahlung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der weiteren Gewährung des jährlichen
Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in
Sachsenhagen in Höhe von 1.000,00 € für die Jahre 2018 bis einschließlich 2022
zu.
Sachverhalt
Die
Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist eine staatlich anerkannte Auffang-
und Pflegestation für verletzt oder verwaist aufgefundene heimische Tiere und
für behördlich beschlagnahmte Tiere wildlebender Arten und Exoten.
In
der Station werden o.g. Wildtiere aufgenommen, tierärztlich versorgt und
gepflegt. Sofern die Tiere dann wildbahntauglich sind, werden sie ausgewildert.
Des
Weiteren werden die durch Naturschutzbehörden eingezogenen bzw. aus illegaler
Haltung beschlagnahmten Tiere bis zu einer richterlichen Entscheidung untergebracht
und betreut.
Die
Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist ein eingetragener Verein und
finanziert sich über die drei folgenden Säulen:
• Unterstützung durch private Sponsoren
und Kooperationspartner (z.B.
Marktkauf
Wunstorf)
• Förderung durch das Ehrenamt und
privates Engagement des
Trägervereins
mit seinen Mitgliedern
• jährliche Förderung durch die
öffentliche Hand
Die
Förderung durch die öffentliche Hand erfolgt vorrangig durch das Nds. Ministerium
für Umwelt und Klimaschutz, welches die Station mit jährlich 100.000 € unterstützt.
Der Vertrag wurde bereits vom MU verlängert und deckt größtenteils die Personalkosten
der Station.
Die
Region Hannover zahlt jährlich 10.000 €
der
Landkreis Schaumburg 3.600 €
der
Landkreis Osterholz 200 €
der
Landkreis Minden Lübbecke 1.769 €
und
der Landkreis Nienburg/W. derzeit 1.000 € seit 2013
Die
Zahl der verletzt eingelieferten und amtlich eingezogenen Tiere ist in den vergangenen
Jahren weiter angestiegen. Im Jahr 2016 wurden mehr als 2.450 Tiere in der
Station tierärztlich behandelt, kurz- bis langfristig gepflegt und betreut
(2007 waren es noch 1.976).
Die
Inanspruchnahme der Station durch die Kreisverwaltung ist in den
vergangenen Jahren stetig gestiegen.
Immer öfter werden verletzt aufgefundene Tiere direkt von Stationsmitarbeitern
vor Ort abgeholt, so dass der Landkreis sehr viel Personalzeit und Kosten (z.B.
tierärztliche Betreuung etc.) spart.
Eine
fachgerechte Unterbringung und Betreuung von Reptilien, Spinnen, Papageien und
anderer Exoten kann die Verwaltung ohne die Inanspruchnahme der Station nicht
gewährleisten.
Bereits
2013 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, der Station für fünf Jahre einen
jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.000 € zu zahlen (Beschluss v.
30.03.2013, Drucksache Nr.: 2013/148). Bis 2012 wurde die Station mit 600,- €
jährlich gefördert.
Um
die langjährige gute Zusammenarbeit und die weiter vermehrte Inanspruchnahme
durch den Landkreis auch weiterhin zu honorieren und deutlich herauszustellen,
dass die von der Station bereitgestellten Leistungen auch weiterhin dringend
benötigt werden, empfiehlt die Verwaltung die Gewährung der jährlichen Zahlung
des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 1.000 € ab 2018 bis einschließlich
2022.
Der
Betrag in Höhe von 1.000 € soll im Rahmen der im Haushalt für 2018 vorgesehenen
Mittel aus dem Produkt 55410 „Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung“
(Konto 427100 - Artenschutzmaßnahmen) bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen in Höhe von jährlich 1.000,-€ von 2018
bis 2022.
Die
Auswirkungen sind damit seit 2013 konstant.