Betreff
Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen e.V.,
hier: Antrag auf Weiterzahlung des Betriebskostenzuschusses; Beschluss über die Weiterzahlung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen
Vorlage
2017/119
Aktenzeichen
554
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt  stimmt der weiteren Gewährung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen in Höhe von 1.000,00 € für die Jahre 2018 bis einschließlich 2022 zu.

 


Sachverhalt

Die Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist eine staatlich anerkannte Auffang- und Pflegestation für verletzt oder verwaist aufgefundene heimische Tiere und für behördlich beschlagnahmte Tiere wildlebender Arten und Exoten.

 

In der Station werden o.g. Wildtiere aufgenommen, tierärztlich versorgt und gepflegt. Sofern die Tiere dann wildbahntauglich sind, werden sie ausgewildert.

Des Weiteren werden die durch Naturschutzbehörden eingezogenen bzw. aus illegaler Haltung beschlagnahmten Tiere bis zu einer richterlichen Entscheidung untergebracht und betreut.

 

Die Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist ein eingetragener Verein und finanziert sich über die drei folgenden Säulen:

 

           Unterstützung durch private Sponsoren und Kooperationspartner (z.B.

            Marktkauf Wunstorf)

 

           Förderung durch das Ehrenamt und privates Engagement des

            Trägervereins mit seinen Mitgliedern

 

           jährliche Förderung durch die öffentliche Hand

 

Die Förderung durch die öffentliche Hand erfolgt vorrangig durch das Nds. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, welches die Station mit jährlich 100.000 € unterstützt. Der Vertrag wurde bereits vom MU verlängert und deckt größtenteils die Personalkosten der Station.

 

Die Region Hannover zahlt jährlich         10.000 €

der Landkreis Schaumburg                         3.600 €

der Landkreis Osterholz                                  200 €

der Landkreis Minden Lübbecke               1.769 €

und der Landkreis Nienburg/W. derzeit     1.000 € seit 2013

 

Die Zahl der verletzt eingelieferten und amtlich eingezogenen Tiere ist in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Im Jahr 2016 wurden mehr als 2.450 Tiere in der Station tierärztlich behandelt, kurz- bis langfristig gepflegt und betreut (2007 waren es noch 1.976).

 

Die Inanspruchnahme der Station durch die Kreisverwaltung ist in den vergangenen  Jahren stetig gestiegen. Immer öfter werden verletzt aufgefundene Tiere direkt von Stationsmitarbeitern vor Ort abgeholt, so dass der Landkreis sehr viel Personalzeit und Kosten (z.B. tierärztliche Betreuung etc.) spart.

 

Eine fachgerechte Unterbringung und Betreuung von Reptilien, Spinnen, Papageien und anderer Exoten kann die Verwaltung ohne die Inanspruchnahme der Station nicht gewährleisten.

 

Bereits 2013 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, der Station für fünf Jahre einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.000 € zu zahlen (Beschluss v. 30.03.2013, Drucksache Nr.: 2013/148). Bis 2012 wurde die Station mit 600,- € jährlich gefördert.

 

Um die langjährige gute Zusammenarbeit und die weiter vermehrte Inanspruchnahme durch den Landkreis auch weiterhin zu honorieren und deutlich herauszustellen, dass die von der Station bereitgestellten Leistungen auch weiterhin dringend benötigt werden, empfiehlt die Verwaltung die Gewährung der jährlichen Zahlung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 1.000 € ab 2018 bis einschließlich 2022.

 

Der Betrag in Höhe von 1.000 € soll im Rahmen der im Haushalt für 2018 vorgesehenen Mittel aus dem Produkt 55410 „Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung“ (Konto 427100 - Artenschutzmaßnahmen) bereitgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen in Höhe von jährlich 1.000,-€ von 2018 bis 2022.

Die Auswirkungen sind damit seit 2013 konstant.