Sachverhalt
Die
endgültige Berechnung der Schlüsselzuweisungen des Landes ergab für den
Landkreis einen erheblichen Mehrertrag in Höhe von 5,25 Mio. Euro.
Die
Verwaltung schlägt vor, die kreisangehörigen Kommunen partizipieren zu lassen.
Sie empfiehlt, den Kreisumlagesatz um jeweils 3 Prozentpunkte auf 50 % von den
Steuerkraftzahlen sowie 44 % von 90 % der Schlüsselzuweisungen zu senken. Die
vorgeschlagene Senkung würde zu einer Entlastung der Kommunen um rd. 2,9 Mio.
Euro führen. Zu beachten ist dabei, dass der Landkreis noch über 10 Mio. Euro
aus kameralen und doppischen Fehbeträgen abzubauen hat.
Die
Festsetzung der neuen Kreisumlagesätze kann nur durch einen Nachtrag
erfolgen.
Daneben
wird der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 54 T Euro im Bereich der
Tierkörperbeseitigung einbezogen (sh. Drucksache 2017/099).
Weitere
Anpassungen wurden nicht vorgenommen, da in diesem kurzen Jahresverlauf noch
keine erheblichen Änderungen sichtbar wurden.
Anlagen:
· 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für 2017