Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Vorlage
2017/121
Aktenzeichen
131-20 17 12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die endgültige Berechnung der Schlüsselzuweisungen des Landes ergab für den Landkreis einen erheblichen Mehrertrag in Höhe von 5,25 Mio. Euro.

Die Verwaltung schlägt vor, die kreisangehörigen Kommunen partizipieren zu lassen. Sie empfiehlt, den Kreisumlagesatz um jeweils 3 Prozentpunkte auf 50 % von den Steuerkraftzahlen sowie 44 % von 90 % der Schlüsselzuweisungen zu senken. Die vorgeschlagene Senkung würde zu einer Entlastung der Kommunen um rd. 2,9 Mio. Euro führen. Zu beachten ist dabei, dass der Landkreis noch über 10 Mio. Euro aus kameralen und doppischen Fehbeträgen abzubauen hat.

Die Festsetzung der neuen Kreisumlagesätze kann nur durch einen Nachtrag
erfolgen.

Daneben wird der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 54 T Euro im Bereich der Tierkörperbeseitigung einbezogen (sh. Drucksache 2017/099).

Weitere Anpassungen wurden nicht vorgenommen, da in diesem kurzen Jahresverlauf noch keine erheblichen Änderungen sichtbar wurden.

 


Anlagen:

 

·         1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für 2017