Betreff
Antrag der Stadt Nienburg auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für den Umbau und die Sanierung der Hindenburgschule
Vorlage
2004/AAS/010
Aktenzeichen
40
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadt Nienburg/Weser wird für den Umbau und die Sanierung des Gymnasiums Hindenburgschule für den 1. Bauabschnitt nach
§ 117 NSchG ein zinsloses Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe der Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch 1.521.750 €, gewährt. Das Darlehen wird frühestens 2005 bereit gestellt.

 


Die Stadt Nienburg/Weser hat mit Schreiben vom 05.05.2004 für den Umbau und die Sanierung des Gymnasiums Hindenburgschule eine Kreiszuwendung nach § 117 NSchG in Höhe von 1.721.670 € beantragt.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden in den Sekundarbereichen Zuwendungen in Höhe von mindestens der Hälfte der Kosten u.a. für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.

 

Der Umbau und die Sanierung der Hindenburgschule fällt unter die Bestimmungen des § 117 NSchG.

 

Die Stadt Nienburg/Weser als Schulträger der Hindenburgschule beabsichtigt, im 1. Bauabschnitt das Gebäude an der Leinstraße/Stahn-Wall durch ein Satteldach aufzustocken und dadurch zugleich nutzbare Räume zu schaffen. Außerdem sollen energietechnische Verbesserungen an Dach und Fassaden, Erneuerung der Fenster unter Beachtung der Energiesparverordnung, Brandschutzauflagen und bauordnungsrechtliche Vorgaben durchgeführt bzw. beachtet werden.

 

Insgesamt handelt es sich um einen großen Eingriff in die Bausubstanz. Der Schulbetrieb soll vorübergehend durch die Anmietung von Containern und durch Auslagerung des Verwaltungsbereichs sichergestellt werden. Die Maßnahme soll bis Ende 2005 fertig gestellt sein.

 

Das von der Stadt Nienburg/Weser beauftragte Architekturbüro hat die Gesamtbaukosten mit 3.443.340 € ermittelt. Darin sind
61.665,60 € für die vorübergehende Anmietung von 4 Containern als Behelfs-AUR enthalten. Diese Kosten sind aus der Kreisschulbaukasse nicht zuwendungsfähig und sind mit der Stadt Nienburg zu gegebener Zeit nach § 118 NSchG (lfd. Schulkosten) abzurechnen.

 

Der Rat der Stadt Nienburg hat im übrigen einen Auftrag an das Architekturbüro beschlossen, nach dem im Rahmen der Detailplanung die Baukosten um 10 % unter Beachtung von Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit reduziert werden sollen.

 

Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich folgende Baukostensumme:

 

Baukosten nach DIN 276                         3.443.340 €

abzüglich Container-Kosten                           61.665 €

                                                                 __________

Zwischensumme                                      3.381.675 €

 

abzüglich 10 % Kostenreduzierung             338.167 €

                                                                 __________

voraussichtliche Baukosten                      3.043.508 €

 

 

Die Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse beträgt somit rund 1.521.750 €. Baubeginn war der 01.07.2004. Die Notwendigkeit der Maßnahme ist unbestritten.

 

Für die Förderung von Schulbauvorhaben werden Zuweisungen aus der Kreisschulbaukasse nicht mehr gegeben, sondern nur noch zinslose Darlehen.