Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel; 49. Ergänzung (Juni 2017)
Vorlage
2017/127
Art
Beschlussvorlage

Die Liste von Maßnahmen erster Priorität wird um

 

Maßnahme 442  Sicherung und Verbesserung des Leistungsangebotes auf den Buslinien des Linienbündels 2 im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2019 mit einem Kostenrahmen von 880.000 €

Maßnahme 530  Maßnahmen zur Förderung und Vermarktung der Fahrgastinformation an Bushaltestellen 2017 – 2019 mit Kostenrahmen von 3.560 €

erweitert.

Der Kostenrahmen für Maßnahme 439 „Verstärkerfahrten im Stadtbus im Winterhalbjahr 2016/17“ wird von 16.504 € auf 22.300 € erhöht.


Sachverhalt

Maßnahme 442

Weil die dem Landkreis gem. § 7a Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) zur Verfügung gestellten Ausgleichsmittel in Höhe von 1,735 Mio. € p.a. kaum ausreichen, um einerseits

·         allen Verkehrsunternehmen einen Ausgleichsbetrag in der gleichen Höhe zu zahlen wie bisher und andrerseits

·         Verkehrsunternehmen, die Leistungen von der regiobus übernommen haben, einen höheren Ausgleichsbetrag zur Verfügung zu stellen,

bleiben keine vom Land zur Verfügung gestellten Mittel gem. § 7a NNVG übrig, um die Leistungen im LB 2 ab dem 01.08.2017 auszugleichen. Aufgrund der neuen Vertragssituation (Bruttovertrag) trägt der Landkreis das wirtschaftliche Einnahmerisiko für dieses Linienbündel. Dementsprechend benötigt er Ausgleichsmittel gem. § 7a NNVG, um die hohen Kosten zu kompensieren.

Als Ausgleichssatz soll ein Betrag von 0,40 €/Fahrplan-km angewendet werden. Dieser (der Landkreis Nienburg/Weser erhält jährlich 7a-Mittel in Höhe von 1.735.989 € für ca. 4.305.000 km). Für das Linienbündel 2 wird ein Leistungsumgang von 1,1 Mio. Fahrplan-km zugrunde gelegt. Dementsprechend sollen folgende Mittel verwendet werden:

2017

2018

2019

183.333 €

440.000 €

256.667 €

Die Abrechnung soll anhand der im Verwendungsnachweis aufgezeigten tatsächlichen Fahrplan-km erfolgen. Über den gem. § 7 (9) NNVG erforderlichen Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Finanzhilfen wird der Landkreis ein „Behalten dürfen“ der Mittel erreichen und kann damit seinen eigenen Haushalt entlasten.

Ab dem 01.08.2019 soll eine Neuregelung der Verwendung/Aufteilung der 7a-Mittel erfolgen.

Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV im o.g. Zeitraum sollen vorrangig aus den Resten der Regionalisierungsmittel aus den Jahren 2015 und 2016 (ca. 1 Mio. €) sowie ggf. aus Finanzmitteln gem. § 7b NNVG (insbesondere Verbesserungen des Fahrplanangebotes) finanziert werden.

 

Maßnahme 439

Der Landkreis hat der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH (SBG) mit Bescheid vom 29.06.2016 die Finanzierung der Verstärkerfahrten im Stadtbus im Winterhalbjahr 2016/17 mit einem Kostenrahmen von 16.504,00 € bewilligt. In Folge der Schulstrukturreform im Landkreis sowie in der Stadt Nienburg hat eine Verschiebung der Schülerströme zu geänderten Schulstandorten auch im innerstädtischen ÖPNV Probleme bereitet. Da zum Schuljahresbeginn 2016 im Überlandverkehr Fahrzeuge umgestellt wurden und Kapazitäten neu verteilt wurden, zeigten sich schon gleich mit Schuljahresbeginn im August 2016 erhebliche Kapazitätsprobleme für die Nienburger Schülerinnen und Schüler. Ein Teil der Fahrgäste aus den Ortsteilen Holtorf, Erichshagen-Wölpe und Lehmwandlung konnte von den Regionallinien nicht mehr wie in den Vorjahren aufgenommen werden.

Daher mussten die Stadtbus-Linien schon frühzeitig außerplanmäßig verstärkt werden.

Bereits ab August wurden die Fahrten zur ersten Schulstunde auf den Linien 1, 2 und 3 mit Verstärkerbussen gestärkt. Inzwischen ist auch erkennbar, dass die Linie 2 stadtauswärts zur ersten Schulstunde zur Leintorschule an der Kapazitätsgrenze angekommen ist, ggf. ist auch hier zeitnah der Einsatz eines Verstärkerbusses erforderlich.

In den letzten Jahren war der Einsatz der Verstärkerfahrzeuge nach den Wintermonaten und dem Auslaufen des Schiet-WetterTickets, mit Beginn der Osterferien entbehrlich. Da die Kapazitäten aber schon gleich mit Schuljahresbeginn aufgestockt wurden, ist auch der Einsatz weiterer Verstärker nach den Osterferien 2017 für 38 Schultage erforderlich.

Um alle Fahrgäste verlässlich und pünktlich zu befördern, wurden zur ersten Schulstunde ab 24.04.2017 erneut Verstärker für die Linien 2 und 1/3 sowie nach der 6. Schulstunde für die Linie 3/1 bestellt. Fahrgastzählungen werden kontinuierlich durchgeführt, ggf. ist der Einsatz weiterer Fahrzeuge erforderlich.

Auf Grund dieser Zubestellungen wird sich das Einnahmedefizit der Verstärkerfahrten voraussichtlich auf rund 22.300 € erhöhen. Mit Schreiben vom 09.05.2017 hat die SBG daher den Antrag gestellt, den Kostenrahmen für die Maßnahme auf diesen Betrag zu erhöhen.

 

Maßnahme 530

Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) hat angeboten, Leistungen zur Förderung und Vermarktung der Fahrgastinformationen an Bushaltestellen im Linienbündel 2 zu erbringen, die ihren bisherigen Aufgabenumfang übersteigen. Konkret geht es darum, die Fahrpläne in einen für den Aushang geeigneten Zustand zu bringen, sie zu sortieren und auszuliefern. Für die Erbringung der Leistungen für die vier Fahrplanwechsel im Zeitraum zwischen dem 01.08.2017 und 31.07.2019 entstehen der VLN dabei Gesamtkosten in Höhe von 3.559,06 €, für die sie einen Ausgleich aus Regionalisierungsmitteln beantragt.

 

Bericht über die Verwendung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2016

Im Jahr 2016 sind 19 Maßnahmen wie beschrieben umgesetzt und aus Regionalisierungsmitteln finanziert worden. Es erfolgte eine Abrechnung von 34 Rechnungen.

Die Gesamtausgaben betrugen    546.022,02 €.

Fast 70 % der Mittel wurden für investive Maßnahmen verwendet.

Abb. 1  Einsatz der Regionalisierungsmittel nach Investitionscharakter

 

Insgesamt verfügt der Landkreis noch über folgende Reste an Regionalisierungsmitteln, die allerdings teilweise durch bereits beschlossene Maßnahmen gebunden sind:

Summe der Ausgaben in 2016                                    546.022,02 €

In 2016 verbrauchter Rest aus 2014                                                                                                                         520.354,55

In 2016 verbrauchter Rest aus 2015                                                                                                                                  25.667,47

Nach 2017 übertragener Rest aus 2015                        530.273,27

Nach 2017 übertragener Rest aus 2016                     600.622,13 €

Übertragene Reste insgesamt                                  1.130.895,40 €

 

Im Jahr 2017 wird der Landkreis Nienburg/Weser weitere 607.635,76 € an Regionalisierungsmitteln erhalten.

Gegenwärtig sind 28 schon beschlossene Maßnahmen entweder noch gar nicht oder noch nicht endgültig abgerechnet. Für diese 28 Maßnahmen wurde ein Kostenrahmen von insgesamt knapp 1,8 Mio. € angenommen, davon wurden bereits knapp 1,1 Mio. € ausgezahlt. Somit verbleibt ein Finanzbedarf in Höhe von rund 700.000 €. Es ist allerdings zu vermuten, dass für einige Maßnahme das Budget nicht vollständig ausgenutzt wird, d.h. sie werden kostengünstiger als zunächst vermutet, und dass sich die Abrechnungen für diese Maßnahme z.T. bis in die Jahre 2018 und 2019 erstrecken.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 9.356 €. Die Haushaltsmittel hierfür stehen im Produkt 54120 bereit.

Es können Kosten für die Erbringung von Verkehrsleistungen i. H. v. rund 880.000 € durch die entsprechende Verwendung der Regionalisierungsmittel kompensiert werden.


Anlagen:

 

·         ohne