Die Liste von Maßnahmen erster Priorität wird um
Maßnahme 442 Sicherung
und Verbesserung des Leistungsangebotes auf den Buslinien des Linienbündels 2
im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2019 mit einem Kostenrahmen von 880.000 €
Maßnahme 530 Maßnahmen
zur Förderung und Vermarktung der Fahrgastinformation an Bushaltestellen 2017 –
2019 mit Kostenrahmen von 3.560 €
erweitert.
Der Kostenrahmen für Maßnahme 439 „Verstärkerfahrten im Stadtbus im Winterhalbjahr 2016/17“ wird von 16.504 € auf 22.300 € erhöht.
Sachverhalt
Maßnahme 442
Weil die dem Landkreis gem.
§ 7a Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) zur Verfügung gestellten
Ausgleichsmittel in Höhe von 1,735 Mio. € p.a. kaum ausreichen, um einerseits
·
allen Verkehrsunternehmen einen Ausgleichsbetrag in der gleichen Höhe zu
zahlen wie bisher und andrerseits
·
Verkehrsunternehmen, die Leistungen von der regiobus übernommen haben, einen
höheren Ausgleichsbetrag zur Verfügung zu stellen,
bleiben keine vom Land zur
Verfügung gestellten Mittel gem. § 7a NNVG übrig, um die Leistungen im LB 2 ab
dem 01.08.2017 auszugleichen. Aufgrund der neuen Vertragssituation
(Bruttovertrag) trägt der Landkreis das wirtschaftliche Einnahmerisiko für
dieses Linienbündel. Dementsprechend benötigt er Ausgleichsmittel gem.
§ 7a NNVG, um die hohen Kosten zu kompensieren.
Als Ausgleichssatz soll ein
Betrag von 0,40 €/Fahrplan-km angewendet werden. Dieser (der Landkreis
Nienburg/Weser erhält jährlich 7a-Mittel in Höhe von 1.735.989 € für ca.
4.305.000 km). Für das Linienbündel 2 wird ein Leistungsumgang von 1,1 Mio.
Fahrplan-km zugrunde gelegt. Dementsprechend sollen folgende Mittel verwendet
werden:
2017 |
2018 |
2019 |
183.333 € |
440.000 € |
256.667 € |
Die Abrechnung soll anhand der im Verwendungsnachweis aufgezeigten
tatsächlichen Fahrplan-km erfolgen. Über den gem. § 7 (9) NNVG erforderlichen
Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Finanzhilfen wird der Landkreis
ein „Behalten dürfen“ der Mittel erreichen und kann damit seinen eigenen
Haushalt entlasten.
Ab dem 01.08.2019 soll eine
Neuregelung der Verwendung/Aufteilung der 7a-Mittel erfolgen.
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV im o.g. Zeitraum sollen vorrangig
aus den Resten der Regionalisierungsmittel aus den Jahren 2015 und 2016 (ca. 1
Mio. €) sowie ggf. aus Finanzmitteln gem. § 7b NNVG
(insbesondere Verbesserungen des Fahrplanangebotes) finanziert werden.
Maßnahme 439
Der Landkreis hat der Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH (SBG) mit
Bescheid vom 29.06.2016 die Finanzierung der Verstärkerfahrten im Stadtbus im
Winterhalbjahr 2016/17 mit einem Kostenrahmen von 16.504,00 € bewilligt. In
Folge der Schulstrukturreform im Landkreis sowie in der Stadt Nienburg hat eine
Verschiebung der Schülerströme zu geänderten Schulstandorten auch im innerstädtischen
ÖPNV Probleme bereitet. Da zum Schuljahresbeginn 2016 im Überlandverkehr
Fahrzeuge umgestellt wurden und Kapazitäten neu verteilt wurden, zeigten sich
schon gleich mit Schuljahresbeginn im August 2016 erhebliche Kapazitätsprobleme
für die Nienburger Schülerinnen und Schüler. Ein Teil der Fahrgäste aus den
Ortsteilen Holtorf, Erichshagen-Wölpe und Lehmwandlung konnte von den Regionallinien
nicht mehr wie in den Vorjahren aufgenommen werden.
Daher mussten die Stadtbus-Linien schon frühzeitig außerplanmäßig
verstärkt werden.
Bereits ab August wurden die Fahrten zur ersten Schulstunde auf den
Linien 1, 2 und 3 mit Verstärkerbussen gestärkt. Inzwischen ist auch erkennbar,
dass die Linie 2 stadtauswärts zur ersten Schulstunde zur Leintorschule an der
Kapazitätsgrenze angekommen ist, ggf. ist auch hier zeitnah der Einsatz eines
Verstärkerbusses erforderlich.
In den letzten Jahren war der Einsatz der Verstärkerfahrzeuge nach den
Wintermonaten und dem Auslaufen des Schiet-WetterTickets, mit Beginn der
Osterferien entbehrlich. Da die Kapazitäten aber schon gleich mit Schuljahresbeginn
aufgestockt wurden, ist auch der Einsatz weiterer Verstärker nach den
Osterferien 2017 für 38 Schultage erforderlich.
Um alle Fahrgäste verlässlich und pünktlich zu befördern, wurden zur
ersten Schulstunde ab 24.04.2017 erneut Verstärker für die Linien 2 und 1/3
sowie nach der 6. Schulstunde für die Linie 3/1 bestellt. Fahrgastzählungen
werden kontinuierlich durchgeführt, ggf. ist der Einsatz weiterer Fahrzeuge
erforderlich.
Auf Grund dieser Zubestellungen wird sich das Einnahmedefizit der
Verstärkerfahrten voraussichtlich auf rund 22.300 € erhöhen. Mit Schreiben vom
09.05.2017 hat die SBG daher den Antrag gestellt, den Kostenrahmen für die
Maßnahme auf diesen Betrag zu erhöhen.
Maßnahme 530
Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) hat angeboten,
Leistungen zur Förderung und Vermarktung der Fahrgastinformationen an
Bushaltestellen im Linienbündel 2 zu erbringen, die ihren bisherigen
Aufgabenumfang übersteigen. Konkret geht es darum, die Fahrpläne in einen für
den Aushang geeigneten Zustand zu bringen, sie zu sortieren und auszuliefern.
Für die Erbringung der Leistungen für die vier Fahrplanwechsel im Zeitraum
zwischen dem 01.08.2017 und 31.07.2019 entstehen der VLN dabei Gesamtkosten in
Höhe von 3.559,06 €, für die sie einen Ausgleich aus Regionalisierungsmitteln
beantragt.
Bericht über die Verwendung der
Regionalisierungsmittel im Jahr 2016
Im Jahr 2016
sind 19 Maßnahmen wie beschrieben umgesetzt und aus Regionalisierungsmitteln
finanziert worden. Es erfolgte eine Abrechnung von 34 Rechnungen.
Die
Gesamtausgaben betrugen
546.022,02 €.
Fast 70 % der
Mittel wurden für investive Maßnahmen verwendet.
Abb. 1 Einsatz der Regionalisierungsmittel nach
Investitionscharakter
Insgesamt
verfügt der Landkreis noch über folgende Reste an Regionalisierungsmitteln, die
allerdings teilweise durch bereits beschlossene Maßnahmen gebunden sind:
Summe der Ausgaben in 2016 546.022,02 €
In 2016 verbrauchter Rest aus 2014 520.354,55
In 2016 verbrauchter Rest aus 2015 25.667,47
Nach 2017
übertragener Rest aus 2015 530.273,27
Nach 2017
übertragener Rest aus 2016 600.622,13
€
Übertragene
Reste insgesamt 1.130.895,40 €
Im Jahr 2017
wird der Landkreis Nienburg/Weser weitere 607.635,76 € an Regionalisierungsmitteln
erhalten.
Gegenwärtig sind 28 schon beschlossene Maßnahmen entweder noch gar nicht oder noch nicht endgültig abgerechnet. Für diese 28 Maßnahmen wurde ein Kostenrahmen von insgesamt knapp 1,8 Mio. € angenommen, davon wurden bereits knapp 1,1 Mio. € ausgezahlt. Somit verbleibt ein Finanzbedarf in Höhe von rund 700.000 €. Es ist allerdings zu vermuten, dass für einige Maßnahme das Budget nicht vollständig ausgenutzt wird, d.h. sie werden kostengünstiger als zunächst vermutet, und dass sich die Abrechnungen für diese Maßnahme z.T. bis in die Jahre 2018 und 2019 erstrecken.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen zusätzliche
Kosten in Höhe von 9.356 €. Die Haushaltsmittel hierfür stehen im Produkt 54120
bereit.
Es können Kosten für die
Erbringung von Verkehrsleistungen i. H. v. rund 880.000 € durch die
entsprechende Verwendung der Regionalisierungsmittel kompensiert werden.
Anlagen:
· ohne