Betreff
Vertragliche Vereinbarung mit der Region Hannover über die Erweiterung des GVH-Tarifgebietes für MobilCards im Regionaltarif um die Bahnhöfe Eystrup und Leese
Vorlage
2017/133
Aktenzeichen
54.42.20.03
Art
Beschlussvorlage

Im Landkreis Nienburg/Weser wird zum 01.01.2018 die Gültigkeit von Cards im Regionaltarif auf den Strecken zu den Bahnhöfen Eystrup und Leese-Stolzenau erweitert.

Der Landrat wird ermächtigt, den als Tischvorlage vorgelegten Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Integration von SPNV-Strecken im Kreisgebiet in den GVH-Tarif (Regionaltarifvertrag) zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, der Region Hannover und dem Landkreis Nienburg/Weser zu unterzeichnen.


Sachverhalt

Aktuelle Situation

Ganz aktuell sind alte Forderungen der Niedersachsentarif GmbH (NITAG) und der Landes-Nahverkehrsgesellschaft (LNVG) für den Ausgleich von erwarteten Verlusten beim Verkauf von Niedersachsen-Tickets durch die GVH-Tariferweiterung neu erhoben worden, sodass es, anders als erwartet, derzeit noch keine endgültige Klarheit über die finanziellen Zuschüsse gibt. Dementsprechend konnte bisher  von der Region Hannover auch noch kein Vertragsentwurf vorgelegt werden. Er soll daher als Anlage zu einer Tischvorlage mit einer aktualisierten Beschlussfassung vorgelegt werden. Sofern der Vertragsentwurf nicht rechtzeitig zu Verfügung steht, wird die Kreisverwaltung über den aktuellen Verfahrensstand berichten.

Ziele und Geschichte der GVH-Tariferweiterung

Der Erfolg des Regionaltarifs für Zeitkarten, die zunehmenden räumlichen und strukturellen Verflechtungen im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover, steigende Kosten für die PKW-Nutzung und die Zielsetzung nachhaltigen Handels und klimaschonender Mobilität, veranlasste die Region Hannover, gemeinsam mit dem GVH in 2011 dazu das Projekt „Erweiterung des GVH-Regionaltarif“ zu initiieren. Zielsetzung war dabei die Prüfung, in welchen Schritten eine Vollintegration der Landkreise des Erweiterten Wirtschaftsraumes in den GVH-Verbundtarif zu realisieren ist.

Im Jahr 2011 wurde zu diesem Zweck eine Machbarkeitsstudie zur potenziellen Erweiterung des GVH-Tarifgebietes vergeben. Anschließend wurde in den Jahren 2012 – 2013 auf Basis der Machbarkeitsstudie ein Gutachten zur Ermittlung der finanziellen Auswirkungen einer Erweiterung des GVH-Tarifgebietes erstellt. Die Erweiterung des Regionaltarifs führt durch die Ablösung des Niedersachsentarifs auf den relevanten Strecken durch den GVH-Tarif zu Mindererlösen, die den Verkehrsunternehmen ausgeglichen werden müssen. Die Zuschusszahlungen an die Verkehrsunternehmen ergeben sich aus zwei Komponenten:

1.    Differenz der fortgeschriebenen Basis-Einnahme zu den tatsächlich erzielten Ist-Einnahmen nach Einführung der GVH-Regionaltarif-Tickets.

2.    Hälftige Differenz der Mehreinnahmen im entsprechenden Jahr nach der Einführung des Regionaltarifs.

Grundsätzlich erhöhen Fahrgastzuwächse aufgrund von allgemeinen Marketingmaßnahmen, Serviceverbesserungen, Energiekostenentwicklungen oder Verbesserungen des Verkehrsangebotes den Zuschussbedarf. Die zweite Zuschusskomponente stellt jedoch sicher, dass die Tarifeinnahmen, die sich nachweislich durch die Erweiterung des GVH-Regionaltarifs ergeben, zur Hälfte den finanzierenden Gebietskörperschaften zugerechnet werden. Dadurch kann bei einem Erfolg der Maßnahme mit entsprechender Neukundengewinnung der Zuschussbedarf der Landkreise und der Region abgeschmolzen werden.

Beschluss des KA vom 20.10.2014 (Drucksache 2014/190/1)

In den politischen Gremien wurde die GVH-Tariferweiterung mehrfach beraten. Am 20.10.2014 hat der KA beschlossen, dass die GVH-Tariferweiterung im Landkreis Nienburg/Weser nur die Integration der Bahnhöfe Eystrup und Leese-Stolzenau in den GVH-Tarif für MobilCards (Zeitkarten) umfassen soll. Der Beschluss umfasste eine Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln mit einem Kostenrahmen von

52.370 € unter der Voraussetzung, dass sich die Samtgemeinde Grafschaft Hoya dauerhaft zu 50% an den Zuschusskosten beteiligt. Eine entsprechende Zusage wurde von Samtgemeinde Grafschaft Hoya gegeben.

Finanzierung

Das Land Niedersachsen hat bereits 2015 eine Absichtserklärung zur finanziellen Unterstützung der GVH-Erweiterung abgegeben. Danach beabsichtigt das Land, die Landkreise und die Region bei der Finanzierung der Mindererlöse in einem maximalen Förderzeitraum von 3 Jahren zu unterstützen. Mit einem maximalen Förderbetrag von rd. 2,1 Mio. € und Förderquoten von 50% im ersten Jahr, 30% im zweiten Jahr  und 20% im dritten Jahr. Durch die zwischenzeitlichen Neuberechnungen der Durchtarifierungs- und Harmonisierungskosten auf Basis der Vertriebsdaten der Niedersachsentarif GmbH aus dem Jahr 2015 wurde die Förderzusage des Landes an die neuen Daten angepasst.

Die Region Hannover fungiert in dem Projekt als Clearingstelle und vereinnahmt die Ausgleichsbeträge der Landkreise sowie die Fördersummen des Landes (abgewickelt über die LNVG) und leitet die den Verkehrsunternehmen zustehenden Beträge unter Beachtung der verkehrsvertraglichen Anforderungen an diese weiter, da die beteiligten Landkreise keine Aufgabenträgerfunktionen haben.

Die für das Jahr 2015 ermittelten Beträge werden beginnend mit dem Jahr 2016 in den Folgejahren jährlich mit den Einnahmenveränderungen bzw. der Tarifentwicklung des Niedersachsentarifs dynamisiert.

Die den Verkehrsunternehmen auszugleichenden Mindererlöse betragen insgesamt 2,1 Mio. € p.a.

Die vertragliche Grundlage zur Sicherstellung der Finanzierung bilden

-       der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Integration von SPNV-Strecken in den Landkreisen Celle, Hameln-Pyrmont, Nienburg (Weser), Schaumburg und dem Heidekreis in den GVH-Tarif (Regionaltarifvertrag) zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, der Region Hannover und den Landkreisen Celle, Hameln-Pyrmont, Heidekreis, Schaumburg und Nienburg/Weser sowie

-       die Vereinbarungen über den Ausgleich der Mindererlöse aus der Einführung des erweiterten Regionaltarifs zwischen den an den relevanten Verkehrsverträgen beteiligten Aufgabenträgern und den jeweiligen Verkehrsunternehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 52.370 € jährlich, die aus Regionalisierungsmitteln sowie zu 50% von der Samtgemeinde Grafschaft Hoya finanziert werden sollen. Die Haushaltsmittel hierfür werden in den Haushalt für das Produkt 54120 eingestellt.