Im Landkreis Nienburg/Weser
wird zum 01.01.2018 die Gültigkeit von Cards im Regionaltarif auf den Strecken
zu den Bahnhöfen Eystrup und Leese-Stolzenau erweitert.
Der Landrat wird ermächtigt, den als Tischvorlage vorgelegten Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Integration von SPNV-Strecken im Kreisgebiet in den GVH-Tarif (Regionaltarifvertrag) zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, der Region Hannover und dem Landkreis Nienburg/Weser zu unterzeichnen.
Sachverhalt
Aktuelle Situation
Ganz aktuell sind alte
Forderungen der Niedersachsentarif GmbH (NITAG) und der
Landes-Nahverkehrsgesellschaft (LNVG) für den Ausgleich von erwarteten
Verlusten beim Verkauf von Niedersachsen-Tickets durch die GVH-Tariferweiterung
neu erhoben worden, sodass es, anders als erwartet, derzeit noch keine
endgültige Klarheit über die finanziellen Zuschüsse gibt. Dementsprechend konnte
bisher von der Region Hannover auch noch
kein Vertragsentwurf vorgelegt werden. Er soll daher als Anlage zu einer
Tischvorlage mit einer aktualisierten Beschlussfassung vorgelegt werden. Sofern
der Vertragsentwurf nicht rechtzeitig zu Verfügung steht, wird die Kreisverwaltung
über den aktuellen Verfahrensstand berichten.
Ziele und Geschichte der GVH-Tariferweiterung
Der Erfolg des Regionaltarifs
für Zeitkarten, die zunehmenden räumlichen und strukturellen Verflechtungen im
Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover, steigende Kosten für die PKW-Nutzung und
die Zielsetzung nachhaltigen Handels und klimaschonender Mobilität, veranlasste
die Region Hannover, gemeinsam mit dem GVH in 2011 dazu das Projekt
„Erweiterung des GVH-Regionaltarif“ zu initiieren. Zielsetzung war dabei die
Prüfung, in welchen Schritten eine Vollintegration der Landkreise des Erweiterten
Wirtschaftsraumes in den GVH-Verbundtarif zu realisieren ist.
Im Jahr 2011 wurde zu
diesem Zweck eine Machbarkeitsstudie zur potenziellen Erweiterung des
GVH-Tarifgebietes vergeben. Anschließend wurde in den Jahren 2012 – 2013 auf
Basis der Machbarkeitsstudie ein Gutachten zur Ermittlung der finanziellen
Auswirkungen einer Erweiterung des GVH-Tarifgebietes erstellt. Die Erweiterung
des Regionaltarifs führt durch die Ablösung des Niedersachsentarifs auf den
relevanten Strecken durch den GVH-Tarif zu Mindererlösen, die den
Verkehrsunternehmen ausgeglichen werden müssen. Die Zuschusszahlungen an die
Verkehrsunternehmen ergeben sich aus zwei Komponenten:
1.
Differenz der fortgeschriebenen Basis-Einnahme zu den tatsächlich
erzielten Ist-Einnahmen nach Einführung der GVH-Regionaltarif-Tickets.
2.
Hälftige Differenz der Mehreinnahmen im entsprechenden Jahr nach der
Einführung des Regionaltarifs.
Grundsätzlich erhöhen
Fahrgastzuwächse aufgrund von allgemeinen Marketingmaßnahmen,
Serviceverbesserungen, Energiekostenentwicklungen oder Verbesserungen des
Verkehrsangebotes den Zuschussbedarf. Die zweite Zuschusskomponente stellt
jedoch sicher, dass die Tarifeinnahmen, die sich nachweislich durch die Erweiterung
des GVH-Regionaltarifs ergeben, zur Hälfte den finanzierenden Gebietskörperschaften
zugerechnet werden. Dadurch kann bei einem Erfolg der Maßnahme mit
entsprechender Neukundengewinnung der Zuschussbedarf der Landkreise und der
Region abgeschmolzen werden.
Beschluss des KA vom 20.10.2014 (Drucksache
2014/190/1)
In den politischen Gremien
wurde die GVH-Tariferweiterung mehrfach beraten. Am 20.10.2014 hat der KA
beschlossen, dass die GVH-Tariferweiterung im Landkreis Nienburg/Weser nur die
Integration der Bahnhöfe Eystrup und Leese-Stolzenau in den GVH-Tarif für
MobilCards (Zeitkarten) umfassen soll. Der Beschluss umfasste eine Finanzierung
aus Regionalisierungsmitteln mit einem Kostenrahmen von
52.370 € unter der
Voraussetzung, dass sich die Samtgemeinde Grafschaft Hoya dauerhaft zu 50% an
den Zuschusskosten beteiligt. Eine entsprechende Zusage wurde von Samtgemeinde
Grafschaft Hoya gegeben.
Finanzierung
Das Land Niedersachsen hat
bereits 2015 eine Absichtserklärung zur finanziellen Unterstützung der
GVH-Erweiterung abgegeben. Danach beabsichtigt das Land, die Landkreise und die
Region bei der Finanzierung der Mindererlöse in einem maximalen Förderzeitraum
von 3 Jahren zu unterstützen. Mit einem maximalen Förderbetrag von rd. 2,1 Mio.
€ und Förderquoten von 50% im ersten Jahr, 30% im zweiten Jahr und 20% im dritten Jahr. Durch die
zwischenzeitlichen Neuberechnungen der Durchtarifierungs- und
Harmonisierungskosten auf Basis der Vertriebsdaten der Niedersachsentarif GmbH
aus dem Jahr 2015 wurde die Förderzusage des Landes an die neuen Daten
angepasst.
Die Region Hannover
fungiert in dem Projekt als Clearingstelle und vereinnahmt die
Ausgleichsbeträge der Landkreise sowie die Fördersummen des Landes (abgewickelt
über die LNVG) und leitet die den Verkehrsunternehmen zustehenden Beträge unter
Beachtung der verkehrsvertraglichen Anforderungen an diese weiter, da die
beteiligten Landkreise keine Aufgabenträgerfunktionen haben.
Die für das Jahr 2015
ermittelten Beträge werden beginnend mit dem Jahr 2016 in den Folgejahren
jährlich mit den Einnahmenveränderungen bzw. der Tarifentwicklung des
Niedersachsentarifs dynamisiert.
Die den Verkehrsunternehmen
auszugleichenden Mindererlöse betragen insgesamt 2,1 Mio. € p.a.
Die vertragliche Grundlage
zur Sicherstellung der Finanzierung bilden
-
der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Integration von SPNV-Strecken
in den Landkreisen Celle, Hameln-Pyrmont, Nienburg (Weser), Schaumburg und dem
Heidekreis in den GVH-Tarif (Regionaltarifvertrag) zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH, der Region Hannover und den Landkreisen Celle,
Hameln-Pyrmont, Heidekreis, Schaumburg und Nienburg/Weser sowie
- die Vereinbarungen über den Ausgleich der Mindererlöse aus der Einführung des erweiterten Regionaltarifs zwischen den an den relevanten Verkehrsverträgen beteiligten Aufgabenträgern und den jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen zusätzliche
Kosten in Höhe von 52.370 € jährlich, die aus Regionalisierungsmitteln sowie zu
50% von der Samtgemeinde Grafschaft Hoya finanziert werden sollen. Die
Haushaltsmittel hierfür werden in den Haushalt für das Produkt 54120
eingestellt.