Betreff
Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Übernahme der Kinderbetreuung
Vorlage
2017/138
Art
Beschlussvorlage

Die Vereinbarung über die Übertragung der Kinderbetreuung wird in der vorliegenden Fassung geschlossen.

 

 


Sachverhalt

Die Aufgabe der Kinderbetreuung ist – abgesehen von der Kindertagespflege – seitens des Landkreises Nienburg/Weser traditionell im Wege einer entsprechenden Vereinbarung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen. Die geltende Vereinbarung ist seit 01.01.2014 in kraft und hat ihre Wurzeln in wesentlich älteren Vorgängervereinbarungen. Die Vertragspartner sahen mit unterschiedlichen Schwerpunkten wesentlichen Novellierungsbedarf: Seitens der Städte und Gemeinden wurde eine deutlich bessere Auskömmlichkeit der finanziellen Zuwendungen des Landkreises eingefordert, während der Landkreis seinerseits insbesondere klarere Festschreibungen hinsichtlich der organisatorischen und planerischen Zusammenarbeit sowie der qualitativen Anforderungen an die Kinderbetreuung für erforderlich hielt, um den ihm als Jugendhilfeträger obliegenden Pflichten gegenüber Kindern und Eltern gerecht werden zu können.

 

Der Kreistag ist den Erwartungen der Kommunen dahingehend entgegengekommen, dass er die bisher unter jährlichem Beschlussvorbehalt stehende Betriebs- und Folgekostenförderung auf 85,00 €/Stunde erhöht und die Förderung für die kommenden 5 Jahre festgeschrieben hat. Eine Dynamisierung über die jeweilige Entwicklung der Stundenzahlen hinaus steht jedoch unter dem Vorbehalt einer jeweils gesondert zu treffenden Entscheidung. Die Bereitstellung der Mittel sollte verknüpft sein mit der Akzeptanz der vom Landkreis als Jugendhilfeträger einzufordernden Kriterien der planerischen und administrativen Zusammenarbeit sowie der Qualitätsanforderungen für die Betreuung.

 

Die Kreisverwaltung hat mit den Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden den beigefügten Vereinbarungsentwurf nebst der Anlage „Regelungen über die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten im Landkreis Nienburg/Weser“ ausgehandelt:

 

Die vom Kreistag beschlossenen finanziellen Regelungen finden sich in III. 2. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen haben die gemeindlichen Vertreter nachdrücklich ihre Erwartung formuliert, dass es über die Stundenzahl hinaus eine automatische Dynamisierung des festgelegten Betrages im Hinblick auf die Entwicklung der tariflichen und Lebenshaltungskosten gebe. Dieser Wunsch besteht auch fort. Die Kreisverwaltung ist ihm auf der Basis der bestehenden Beschlüsse nicht nachgekommen. Unter III. 1. ist die seit langem unveränderte maximale Investitionsfördersumme von ursprünglich 71.580,00 € je Gruppenraum auf 80.000,00 € angepasst worden. Dies ist angemessen. Die Maximalfördersumme ergibt sich aus der in 1994 mit den Gemeinden geschlossenen Vereinbarung. Hier wurde die höchstens förderfähige Investitionssumme von 700.000,00 DM je Gruppenraum festgelegt. 20% Investitionssumme (140.000 DM) dividiert durch Umrechnungsfaktor für den Euro (1,95583) ergab dann die Höchstförderung.

 

Die Bedarfe des Landkreises als Jugendhilfeträger finden ihren Niederschlag in inhaltlich, planerisch und hinsichtlich der zeitlichen Abläufe wesentlich zielführenderen Regelungen über die Zusammenarbeit (II. 1.1 u. 2.) sowie Festlegungen zur Sicherstellung der notwendigen Qualitätsmaßstäbe (II. 1.2 nebst „Regeln über die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten im Landkreis Nienburg/Weser“). Beide Regelungsgegenstände bedurften einer stärkeren Fokussierung bzw. Neuaufnahme in den Vertrag, damit der Landkreis über die entsprechende Verpflichtung der Städte und Gemeinden seinerseits seinen Pflichten aus dem SGB VIII nachkommen kann: Sowohl bei Kapazitäts- als auch bei Qualitätsproblemen ist er letztverantwortlicher Ansprechpartner und möglicherweise auch Anspruchsgegner der betroffenen Eltern. Im Verhältnis zu ihnen gehen die gesetzlichen Pflichten mit der Vereinbarung nicht auf die Städte und Gemeinden über.

 

Die Vertragslaufzeit entspricht dem Beschluss des Kreistages über die Festschreibung der Betriebs- und Folgekostenförderung. Hinsichtlich der weiteren

/    Einzelheiten wird auf den beigefügten Vereinbarungsentwurf verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

·         Vereinbarung

·         Regelung über die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten im Landkreis Nienburg/Weser