1. Die 1. Änderungssatzung der Satzung
über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114 des
Niedersächsischen Schulgesetzes (Schülerbeförderungssatzung) wird entsprechend
der Anlage 1 beschlossen mit der Maßgabe, dass die Wartezeit gem. § 6 Abs. 1
nach Unterrichtsende bis zur Abfahrt an der Haltestelle/Schule auf bis zu 30
Minuten festgesetzt wird.
2. Als Handlungsmaxime soll künftig
gelten:
Besuchen mehr als 20 Schülerinnen und Schüler aus einem Ort bzw. aus mehreren
Orten, die aber mit einem Fahrzeug organisatorisch zusammengefasst werden können,
eine Schule, die nicht dem planerischen Einzugsgebiet/Verflechtungsbereich
entspricht, ist eine nach der Satzung über die Schülerbeförderung zumutbare
Beförderungsmöglichkeit einzurichten. Die Ansprüche auf Kostenerstattung bzw.
Ausstellung eines Fahrausweises richten sich dabei nach § 114 Abs. 3 NSchG.
3. Die Verwaltung wird
aufgefordert zu prüfen, welche Auswirkungen, insbesondere Kosten, für den
Landkreis Nienburg/Weser entstehen, wenn auch die im Kreisgebiet wohnenden
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie der Vollzeit-Schulformen an
den Berufsbildenden Schulen Nienburg eine kostenlose Schülerbeförderung
erhalten. Für diese Schüler/innen soll eine Anspruchsberechtigung für einen
kostenlosen Fahrausweis bei einem Schulweg von mind. 5 km vorgesehen werden.
Hierbei sind die Kosten für die Fahrausweise zu
berechnen. Gleichzeitig ist möglichst sorgfältig zu schätzen, inwieweit
Buskapazitäten erweitert werden müssen und welche finanziellen Konsequenzen
hiermit verbunden wären.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Dialog mit Vertretern des
Kreiselternrates und des Kreisschülerrates, der Schulen sowie der VLN und den
Verkehrsplanern des Fachbereichs Regionalentwicklung zu initiieren. Hierbei
sollen die Ideen der Beteiligten aufgenommen werden mit dem Ziel, die Satzung
im Laufe des Jahres 2018 noch einmal zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln.
Sachverhalt
Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2017 mit der
Angelegenheit befasst und einstimmig den vorstehend genannten, geänderten
Beschlussvorschlag empfohlen.
Anlage:
· Anlage 1 (1. Änderungssatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis
Nienburg/Weser gem. § 114 des
Niedersächsischen Schulgesetzes
(Schülerbeförderungssatzung)
· Anlage 2 (Stellungnahme des Gymnasiums Stolzenau)
· Anlage 3 (Stellungnahme des Kreiselternrates)