Betreff
Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser; hier: Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2017/088/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.  Die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Schülerbeförderungssatzung) wird entsprechend der Anlage 1 beschlossen mit der Maßgabe, dass die Wartezeit gem. § 6 Abs. 1 nach Unterrichtsende bis zur Abfahrt an der Haltestelle/Schule auf bis zu 30 Minuten festgesetzt wird.

2.  Als Handlungsmaxime soll künftig gelten:
Besuchen mehr als 20 Schülerinnen und Schüler aus einem Ort bzw. aus mehreren Orten, die aber mit einem Fahrzeug organisatorisch zusammengefasst werden können, eine Schule, die nicht dem planerischen Einzugsgebiet/Verflechtungsbereich entspricht, ist eine nach der Satzung über die Schülerbeförderung zumutbare Beförderungsmöglichkeit einzurichten. Die Ansprüche auf Kostenerstattung bzw. Ausstellung eines Fahrausweises richten sich dabei nach § 114 Abs. 3 NSchG.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, welche Auswirkungen, insbesondere Kosten, für den Landkreis Nienburg/Weser entstehen, wenn auch die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie der Vollzeit-Schulformen an den Berufsbildenden Schulen Nienburg eine kostenlose Schülerbeförderung erhalten. Für diese Schüler/innen soll eine Anspruchsberechtigung für einen kostenlosen Fahrausweis bei einem Schulweg von mind. 5 km vorgesehen werden.

 

Hierbei sind die Kosten für die Fahrausweise zu berechnen. Gleichzeitig ist möglichst sorgfältig zu schätzen, inwieweit Buskapazitäten erweitert werden müssen und welche finanziellen Konsequenzen hiermit verbunden wären.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Dialog mit Vertretern des Kreiselternrates und des Kreisschülerrates, der Schulen sowie der VLN und den Verkehrsplanern des Fachbereichs Regionalentwicklung zu initiieren. Hierbei sollen die Ideen der Beteiligten aufgenommen werden mit dem Ziel, die Satzung im Laufe des Jahres 2018 noch einmal zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln.

 


Sachverhalt

Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2017 mit der Angelegenheit befasst und einstimmig den vorstehend genannten, geänderten Beschlussvorschlag empfohlen.

 


Anlage:

 

·         Anlage 1 (1. Änderungssatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis

Nienburg/Weser gem. § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes
(Schülerbeförderungssatzung)

·         Anlage 2 (Stellungnahme des Gymnasiums Stolzenau)

·         Anlage 3 (Stellungnahme des Kreiselternrates)