Vogelschutzgebiet "Diepholzer Moorniederung" (V 40);
hier: Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum Erlass der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Loher Holz" (LSG NI 71) in der Samtgemeinde Uchte
Sachverhalt
Anlass der Unterschutzstellung ist die europarechtliche Verpflichtung zur Sicherung
von Natura 2000-Gebieten durch Schutzgebietsverordnung.
Zur hoheitlichen Sicherung
eines Teils des gemeldeten Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“ (V
40) ist die Ausweisung der nördlich gelegenen Waldbereiche per
Landschaftsschutzgebietsverordnung nach den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie
notwendig.
Das Landschaftsschutzgebiet
(LSG) liegt ca. 1,5 km westlich der Bundesstraße 61 zwischen Uchte und
Kirchdorf (Landkreis Diepholz) im Flecken Uchte der Samtgemeinde Uchte im
Landkreis Nienburg/Weser.
Das LSG besteht aus vier
Bereichen mit einer Gesamtgröße von ca. 324 ha.
Es setzt sich zusammen aus
dem Bereich Eichloh/Hespeloh (Eichloh teilweise gesichert durch das NSG „Uchter
Moor“, Hespeloh und Teile von Eichloh noch ungesichert), dem Bereich bei
Steinloh (aktuell noch gesichert durch das NSG „Uchter Moor“), dem noch
gänzlich ungesicherten Bereich bei Gösloh und dem jetzigen LSG „Großes und
Kleines Holz“, welches nicht den EU-Vorgaben entspricht, s. Anlagen 2 bis 4.
Die o. g. Bereiche zeichnen
sich, anders als der weiter südlich gelegene Teil der Diepholzer Moorniederung,
durch einen vorrangig sandigen Untergrund aus. Diese aus den angrenzenden
Hochmoorflächen herausragenden Geest-Inseln sind vorwiegend durch
strukturreiche Laub- und Mischwälder geprägt. Hinzu kommen noch einige
Ackerflächen und kleinflächige Offenlandstrukturen.
Durch die zuvor
beschriebene vergleichbare vegetative Charakteristik der einzelnen Bereiche ist
es fachlich sinnvoll, diese in einer
LSG-Verordnung zusammengefasst zu sichern.
Damit unterliegen die
nördlichen Waldbereiche der „Diepholzer Moor-niederung“ zukünftig einheitlichen
Bewirtschaftungsvorgaben, die insbesondere den für das V 40 maßgeblichen
Vogelarten der Wälder wie Schwarzspecht, Baumfalke und Rotmilan sowie dem im
Rahmen einer aktuellen Kartierung nachgewiesenen Klein- und Mittelspecht sowie
Pirol und Wespenbussard einen wertvollen Lebensraum bieten. Ziel ist es, diese
Arten in ihrer Population zu stärken und damit zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Weitere Arten der
„Diepholzer Moorniederung“ wie Wachtel und Kranich finden auf den im Gebiet
liegenden Ackerflächen und Offenlandstrukturen einen Lebensraum.
Insbesondere aufgrund des
Vorkommens der Waldvogelarten Schwarzspecht und Mittelspecht wurden
Einschränkungen der Forstwirtschaft im Gebiet in Anlehnung an den sog.
Walderlass (Erlass zur Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten im Wald
durch Naturschutzgebietsverordnung vom 21.10.2015, Nds. MBl. Nr. 40/2015, S.
1300) formuliert. Diese wurden durch weitere naturschutzfachliche Vorgaben wie
die Anreicherung von Totholz und das Einbringen von mindestens 80 % standortgerechten,
heimischen Baum- und Straucharten ergänzt.
Weitere Einzelheiten zum
Schutzzweck sowie zu den geplanten Schutzbestimmungen und Freistellungen können
den Anlagen 1 und 5 entnommen
werden.
Als Vorbereitung der Schutzgebietsausweisung fanden Ortsbesichtigungen,
im Bereich „Großes und Kleines Holz“ auch zusammen mit dem zuständigen
Revierförster und der Funktionsbeamtin für Naturschutz der Nds. Landesforsten
(NLF), statt.
Des Weiteren wurden
Gespräche mit dem Forstamt Nienburg (241 ha = 75 % stehen im Eigentum der NLF)
und dem mittlerweile neuen Funktionsbeamten für Naturschutz geführt sowie eine
Rückmeldung zu dem bis dato erarbeiteten Verordnungsentwurf abgefragt. Die
Verordnungsinhalte konnten einvernehmlich abgestimmt werden.
Mit dem BUND Diepholzer
Moorniederung (DHM), als Gebietsbetreuer vor Ort, fand ein
Informationsaustausch statt. Der NABU und der BUND Nienburg sowie der BUND DHM
erhielten regelmäßig Informationen und schlussendlich auch den mit den NLF
abgestimmten Verordnungsentwurf, zusammen mit einem Gesprächsangebot und der
Bitte um Stellungnahme. Eingegangene Anregungen fanden z.T. Eingang in den
Verordnungsentwurf.
Alle betroffenen Eigentümer
wurden über die aktuellen Planungen mittels Anschreiben inkl.
Verordnungsentwurf und Anlagen informiert. Es wurden ebenfalls Gespräche
angeboten. Einige Anfragen und Anregungen erhielt die UNB auf dem telefonischen
und elektronischen Wege. Diese fanden z. T. Eingang in den Verordnungsentwurf.
Außerdem wurde das Angebot
der Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) in Anspruch genommen, den
Verordnungsentwurf fachlich und rechtlich zu überprüfen (sog.
Beratungsleistung). Die eingegangene Stellungnahme wurde entsprechend abgewogen
und eingearbeitet.
Mit dem Landkreis Diepholz
wurde Rücksprache in Bezug auf die Intensivität der Beteiligung im
Ausweisungsverfahren gehalten. Durch die Herauslösung der Bereiche Steinloh und
Eichloh aus dem grenzübergreifend geltenden NSG „Uchter Moor“ ist der LK
Diepholz zu beteiligen.
Weitere Verfahrensschritte sind nach der
Beschlussfassung wie folgt geplant:
·
TÖB-Beteiligung
im Landkreis Nienburg/Weser und Diepholz sowie
öffentliche Auslegung im LK Nienburg, Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen
·
ALNU-Sitzung
Frühjahr 2018; Erörterung der Stellungnahmen und Beschluss des VO-Entwurfs
·
Sitzung des
Kreisentwicklungsausschusses des Landkreises
Diepholz; Beschluss über die
Änderung bzw. Aufhebung der NSG-Verordnung „Uchter Moor“ im Bereich
Steinloh und Eichloh
·
Kreisausschuss
der Landkreise Nienburg/Weser und Diepholz
·
Kreistag des
Landkreises Nienburg/Weser, Beschluss der LSG-Verordnung
·
Kreistag des
Landkreises Diepholz, Beschluss über die Aufhebung der NSG-Verordnung „Uchter
Moor“ im Bereich Steinloh und Eichloh
·
Inkrafttreten der
Verordnung durch Verkündung im Ministerialblatt und im Amtsblatt des
Landkreises Diepholz
Finanzielle Auswirkungen:
Es
entstehen Kosten i. H. v. ca. 1.500 € für die Beschilderung des LSG. Die Mittel
werden für den Haushalt im Produktkonto 55410.424100 eingeplant. Für den Landkreis
kostenpflichtige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind aktuell nicht geplant.
Anlagen:
1.
Entwurf
der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Loher Holz“
2. und 3. Entwurf
der zwei Verordnungskarten im Maßstab 1:12.500
4.
Entwurf
der Übersichtskarte im Maßstab 1:40.000
5.
Begründung
zur Landschaftsschutzgebietsverordnung „Loher Holz“