Betreff
Abschlussbericht Lernförderung 2014 bis 2016 und Fortsetzung der Maßnahme
Vorlage
2017/161
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Die aus Kreismitteln finanzierte offene Lernförderung wird auch in den Jahren 2018 bis 2021 fortgesetzt. Die erforderlichen Mittel sind in die Haushalte 2018 bis 2021 einzustellen.

 


Sachverhalt

Die Lernförderung wird seit 2011 von der VHS und seit 2013 von der wegen des großen Umfangs ausgegliederten Servicestelle Lernförderung im heutigen FB Volkshochschule organisiert.

Bei diesem Angebot sind zu unterscheiden: die Lernförderung auf der Basis eines Gutscheins für bedürftige Zielgruppen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und die sogenannte „offene“ Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, deren Haupt-, Real- oder Fachoberschulabschluss gefährdet ist und die nicht über einen entsprechenden Gutschein verfügen. Der erste Bereich wird überwiegend im Rahmen von Einzelunterricht und Kleingruppen von bis zu 3 Personen, der zweite Bereich in Gruppen mit mindestens drei bis fünf Kindern/Jugendlichen durchgeführt.

Die offene Lernförderung wurde zuletzt im AAS am 14.5.2014 unter der Nummer 2014/101 einstimmig für den Zeitraum 2015 bis 2017 beschlossen und die Mittel in den Folgejahren mit dem Haushalt bewilligt. Über die Ergebnisse wird jährlich im VHS-Beirat berichtet. Eine ausführliche Evaluation der Lernförderung wurde dem Beirat am 17.3.2016 sowie in der Steuergruppe des Bildungsbüros am 26.4.2016 vorgelegt (kann bei der VHS angefordert werden).

Lernförderung im Gutscheinverfahren nach SGB
In 2016 hat die Servicestelle im Auftrag von FB Soziales und Jobcenter 471 Kurse mit insgesamt 685 Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Das entspricht 15.871 Unterrichtsstunden. Eine geringe Zahl von Gutscheinen wurde, wenn keine zeitnahe Beschulung möglich war, an kommerzielle Träger weitergegeben.

Ein Handicap ist, dass die Gutscheine nur für den Zeitraum des bewilligten Bezugs von Sozialleistungen ausgestellt werden können. Danach muss eine erneute Beantragung erfolgen. Ein deutlicher Erfolg der Förderung zeigt sich erfahrungsgemäß erst nach einigen Monaten Förderung.

Innerhalb der Schulen übernehmen die Schulsozialarbeiter die Koordinierung, insbesondere die Zusammenfassung von Schülern zu Kleingruppen. Die Lernförderung ersetzt keinen Unterricht und muss deshalb immer in Freistunden oder nach Ende des Unterrichts gelegt werden.

Offene Lernförderung
Im Rahmen dieses aus Kreismitteln finanzierten zusätzlichen Angebots hat die Servicestelle in 2016 insgesamt 63 Kurse mit 652 Teilnehmenden und 2.689 Unterrichtsstunden organisiert. Die leichte Rückläufigkeit der offenen Lernförderung ist durch die starke Zunahme der Kinder mit Gutscheinen erklärbar. Hierzu gehört ein erheblicher Teil von Kindern mit Migrationshintergrund, die naturgemäß erheblichen Bedarf an Deutsch-Nachhilfe haben.

/      In der Anlage 1 sind die Ergebnisse der Lernförderung über die Jahre seit Beginn in /   2011 zusammengestellt. Die Anlage 2 stellt die Entwicklung der Finanzsituation der           Lernförderung über die Jahre 2011 bis 2016 dar.

Die Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist stets kostendeckend, teilweise konnten neben den Aufwendungen der Servicestelle auch Deckungsbeiträge für die Raum-, Hausmeister- und Nebenkosten in den Schulen erwirtschaftet und an den Fachbereich Bildung weitergeleitet werden.

Die offene Lernförderung verzeichnet keine Einnahmen, es handelt sich um eine vollständig aus Kreismitteln finanzierte Leistung. Der Finanzbedarf lag hier bei zuletzt 55.000 Euro in 2016.

Der Gesamtumfang der Verwaltungstätigkeit für die Lernförderung wird derzeit von einer Vollzeit-Kraft und einem Stundenanteil der Verwaltungskraft des Bildungsbüros geleistet. Damit ist die Kapazitätsgrenze derzeit erreicht. Bei dem derzeitigen Umfang und unter Berücksichtigung des leeren Arbeitsmarktes für Lehrkräfte ist die Dozentensuche sehr aufwändig, der Pool der VHS-Dozenten ausgeschöpft und bei Unterrichtszeiten am späten Vor- und frühen Nachmittag der Einsatz Berufstätiger nicht möglich.

Insgesamt hat sich die Lernförderung aus Sicht der Verwaltung, bestätigt durch die Evaluation (siehe oben), bewährt und sollte im bisherigen Umfang fortgesetzt werden.

Bei nun stabiler oder nur noch gering ansteigender Nachfrage nach offener Lernförderung kann mit einem Zuschussvolumen von rund 54.000 Euro in 2017 und in 2018 gerechnet werden.