Der Bericht wird zur
Kenntnis genommen.
Die aus Kreismitteln
finanzierte offene Lernförderung wird auch in den Jahren 2018 bis 2021
fortgesetzt. Die erforderlichen Mittel sind in die Haushalte 2018 bis 2021
einzustellen.
Sachverhalt
Die Lernförderung wird
seit 2011 von der VHS und seit 2013 von der wegen des großen Umfangs
ausgegliederten Servicestelle Lernförderung im heutigen FB Volkshochschule
organisiert.
Bei diesem Angebot sind
zu unterscheiden: die Lernförderung auf der Basis eines Gutscheins für
bedürftige Zielgruppen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und die
sogenannte „offene“ Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, deren Haupt-,
Real- oder Fachoberschulabschluss gefährdet ist und die nicht über einen
entsprechenden Gutschein verfügen. Der erste Bereich wird überwiegend im Rahmen
von Einzelunterricht und Kleingruppen von bis zu 3 Personen, der zweite Bereich
in Gruppen mit mindestens drei bis fünf Kindern/Jugendlichen durchgeführt.
Die offene Lernförderung
wurde zuletzt im AAS am 14.5.2014 unter der Nummer 2014/101 einstimmig für den
Zeitraum 2015 bis 2017 beschlossen und die Mittel in den Folgejahren mit dem
Haushalt bewilligt. Über die Ergebnisse wird jährlich im VHS-Beirat berichtet.
Eine ausführliche Evaluation der Lernförderung wurde dem Beirat am 17.3.2016
sowie in der Steuergruppe des Bildungsbüros am 26.4.2016 vorgelegt (kann bei
der VHS angefordert werden).
Lernförderung im Gutscheinverfahren nach SGB
In 2016 hat die Servicestelle im Auftrag von FB Soziales und Jobcenter
471 Kurse mit insgesamt 685 Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Das
entspricht 15.871 Unterrichtsstunden. Eine geringe Zahl von Gutscheinen wurde,
wenn keine zeitnahe Beschulung möglich war, an kommerzielle Träger
weitergegeben.
Ein Handicap ist, dass
die Gutscheine nur für den Zeitraum des bewilligten Bezugs von Sozialleistungen
ausgestellt werden können. Danach muss eine erneute Beantragung erfolgen. Ein
deutlicher Erfolg der Förderung zeigt sich erfahrungsgemäß erst nach einigen
Monaten Förderung.
Innerhalb der Schulen
übernehmen die Schulsozialarbeiter die Koordinierung, insbesondere die
Zusammenfassung von Schülern zu Kleingruppen. Die Lernförderung ersetzt keinen
Unterricht und muss deshalb immer in Freistunden oder nach Ende des Unterrichts
gelegt werden.
Offene Lernförderung
Im Rahmen dieses aus Kreismitteln finanzierten zusätzlichen Angebots hat
die Servicestelle in 2016 insgesamt 63 Kurse mit 652 Teilnehmenden und 2.689
Unterrichtsstunden organisiert. Die leichte Rückläufigkeit der offenen
Lernförderung ist durch die starke Zunahme der Kinder mit Gutscheinen
erklärbar. Hierzu gehört ein erheblicher Teil von Kindern mit Migrationshintergrund,
die naturgemäß erheblichen Bedarf an Deutsch-Nachhilfe haben.
/ In der
Anlage 1 sind die Ergebnisse der Lernförderung über die Jahre seit Beginn in / 2011 zusammengestellt. Die Anlage 2 stellt
die Entwicklung der Finanzsituation der Lernförderung
über die Jahre 2011 bis 2016 dar.
Die Lernförderung nach
dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist stets kostendeckend, teilweise
konnten neben den Aufwendungen der Servicestelle auch Deckungsbeiträge für die
Raum-, Hausmeister- und Nebenkosten in den Schulen erwirtschaftet und an den
Fachbereich Bildung weitergeleitet werden.
Die offene Lernförderung
verzeichnet keine Einnahmen, es handelt sich um eine vollständig aus
Kreismitteln finanzierte Leistung. Der Finanzbedarf lag hier bei zuletzt 55.000
Euro in 2016.
Der Gesamtumfang der
Verwaltungstätigkeit für die Lernförderung wird derzeit von einer
Vollzeit-Kraft und einem Stundenanteil der Verwaltungskraft des Bildungsbüros
geleistet. Damit ist die Kapazitätsgrenze derzeit erreicht. Bei dem derzeitigen
Umfang und unter Berücksichtigung des leeren Arbeitsmarktes für Lehrkräfte ist
die Dozentensuche sehr aufwändig, der Pool der VHS-Dozenten ausgeschöpft und
bei Unterrichtszeiten am späten Vor- und frühen Nachmittag der Einsatz Berufstätiger
nicht möglich.
Insgesamt hat sich die
Lernförderung aus Sicht der Verwaltung, bestätigt durch die Evaluation (siehe oben),
bewährt und sollte im bisherigen Umfang fortgesetzt werden.
Bei nun stabiler oder
nur noch gering ansteigender Nachfrage nach offener Lernförderung kann mit
einem Zuschussvolumen von rund 54.000 Euro in 2017 und in 2018 gerechnet
werden.