Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Mit Schreiben des
Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) vom 22.05.2017 wird
der Landkreis Nienburg/Weser über die Ergebnisse der anlassbezogenen Kontrollen
im Jahr 2016 durch die zuständigen Düngebehörden informiert. Die
anlassbezogenen Kontrollen dienen der Ursachenerforschung zu erhöhten Nitratbelastungen
im Grundwasser.
Die Gesamtzahl der
in den relevanten Suchräumen der 55 hoch belasteten Messstellen ermittelten
Betriebe beläuft sich auf eine Anzahl von 800 Betriebe. Nach der
Plausibilitätsprüfung durch den NLWKN, verblieben 622 Betriebe für die Auswahl
der Prüfbetriebe. Die Auswahl der im Jahr 2016, zuerst kontrollierten 100
Betriebe erfolgte unter Berücksichtigung der rechnerischen Stickstoffobergrenze
und des Phosphatsaldos des Gesamtbetriebes und gleichzeitig einem jeweils hohen
Flächenanteil der Betriebe am Suchraum. Somit wurden insgesamt 33% der Flächen
aller bisher festgelegten Suchräume über die im Jahr 2016 durchgeführten
Kontrollen erreicht.
Zusammenfassend kann
festgestellt werden, dass bezugnehmend auf die Vorgaben des Düngerechts bei den
im Jahr 2016 durchgeführten Kontrollen in Niedersachsen 27 % der Betriebe den
N-Saldo von 60 kg/ha und 33% den Phosphatsaldo von 20 kg/ha überschreiten. Im
Vergleich zu den routinemäßigen durchgeführten Kontrollen ließen sich keine
Auffälligkeiten erkennen. Nach noch geltendem Düngerecht wird eine
Saldenüberschreitung nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann daher
ordnungsrechtlich nicht geahndet werden. Gegen 20 % der Betriebe wurde jedoch
ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in der Regel aufgrund
fehlerhafter Nährstoffvergleiche.
Im Landkreis
Nienburg wurden an 8 Betrieben anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. Die
Auswahl der Betriebe ergibt sich aus den von der Unteren Wasserbehörde in
Abstimmung mit dem NLWKN festgelegten Suchräumen im Einzugsgebiet der zwei
belasteten Grundwassermessstellen (Nordel I und Liebenau II G.13, > 50mg
Nitrat/l mit signifikant steigender Tendenz).
Bei einem Betrieb
ergab sich ein fehlerhafter
Nährstoffvergleich für 2015/2016. Bei diesem Betrieb, kann durch die
Düngebehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Ferner
befindet sich dieser Betrieb im Wasserschutzgebiet Liebenau II / Blockhaus. Aus
Sicht der Unteren Wasserbehörde werden somit zusätzliche Kontrollen zur
Einhaltung der Schutzgebietsauflagen angedacht.
Hinsichtlich der
Kontrolle der N-und Phosphatsalden zeigte sich, dass bei 2 der 8 kontrollierten
Betriebe der N-Saldo von 60 mg/ha und bei einem Betrieb der Phosphatsaldo von
20 mg/ha überschritten wurde.
Zur Abstimmung
weiterer Maßnahmen wird die Landwirtschaftskammer Bezirksstelle Nienburg einen
„Runden Tisch“ initiieren, an dem erstmalig auch die Vertreter der
Landwirtschaft (Landvolk) teilnehmen werden. Einen großen Raum wird hierbei die
Transparenzschaffung, die Stärkung des Problembewusstseins sowie die Sensibilisierung
der Landwirte und Bewirtschafter, einnehmen.
Im Schreiben des MU
wird ferner dargelegt, dass die nach aktuell noch geltendem Düngerecht
durchgeführten Prüfungen zwar keine eindeutige Zuordnung der bestehenden
Belastungen zu einzelnen Bewirtschaftern erlauben. Es zeigt sich jedoch, dass
Überschreitungen der N- und P-Salden keine Seltenheit sind.
Dies entspricht lt.
MU auch den Prüfergebnissen aus den landesweiten Fachkontrollen der
Landwirtschaftskammer und bestätigt, dass die Belastung der Gewässer infolge
des Nährstoffüberschusses bei der landwirtschaftlichen Nutzung ein flächendeckendes
Problem darstellt. Die gewählte Konzentration der Untersuchungen auf die hoch
belasteten 55 Messstellen in Nds. dient der exemplarischen Analyse von Ursache,
Wirkung und Handlungsmöglichkeiten. Rückmeldungen bereits durchgeführter erster
Maßnahmen („Runder Tische“) zeigen, dass vor Ort bereits Transparenz geschaffen wurde und das
Problembewusstsein aller Beteiligten gestärkt wurde. Daher wurden/werden die
Fachrechtskontrollen (Anzahl 100) im Jahr 2017 fortgeführt. Über die Ergebnisse
werden die Landkreise zu gegebener Zeit wieder informiert.
Von Seiten des
Ministeriums wird weiterhin ausgeführt, dass die Länder nach dem neuen
Düngerecht Regelungen über Vorlage-, Melde- und Mitteilungspflichten zu den
Nährstoffvergleichen und den Aufzeichnungen der Düngebedarfsermittlung treffen
können. Verbunden mit den erweiterten Sanktionsmöglichkeiten wird eine gewässergefährdende
Bewirtschaftung mit Nährstoffen besser
erkannt und geahndet werden können. Die Landesregierung verspricht sich hiervon
auch einen deutlichen Fortschritt für die notwendige landesweite Reduktion der
Nährstoffbelastung.
Auch die begonnenen
Vor-Ort-Maßnahmen stimmen zuversichtlich, die Verbesserung der
Grundwasserqualität und den Schutz des Trinkwassers voranzutreiben.
Nähere
Informationen erfolgen in der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ein erhöhter Kontrollaufwand für Betriebe
im WSG ist ggf. zu erwarten und durch Prioritätensetzungen einzuplanen.
Anlagen:
keine