Betreff
Bericht Nitratbelastung im Grundwasser; hier: Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) vom 22.05.2017 über die Ergebnisse der anlassbezogenen Kontrollen der Düngebehörde
Vorlage
2017/162
Aktenzeichen
55
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Mit Schreiben des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) vom 22.05.2017 wird der Landkreis Nienburg/Weser über die Ergebnisse der anlassbezogenen Kontrollen im Jahr 2016 durch die zuständigen Düngebehörden informiert. Die anlassbezogenen Kontrollen dienen der Ursachenerforschung zu erhöhten Nitratbelastungen im Grundwasser.

 

Die Gesamtzahl der in den relevanten Suchräumen der 55 hoch belasteten Messstellen ermittelten Betriebe beläuft sich auf eine Anzahl von 800 Betriebe. Nach der Plausibilitätsprüfung durch den NLWKN, verblieben 622 Betriebe für die Auswahl der Prüfbetriebe. Die Auswahl der im Jahr 2016, zuerst kontrollierten 100 Betriebe erfolgte unter Berücksichtigung der rechnerischen Stickstoffobergrenze und des Phosphatsaldos des Gesamtbetriebes und gleichzeitig einem jeweils hohen Flächenanteil der Betriebe am Suchraum. Somit wurden insgesamt 33% der Flächen aller bisher festgelegten Suchräume über die im Jahr 2016 durchgeführten Kontrollen erreicht.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bezugnehmend auf die Vorgaben des Düngerechts bei den im Jahr 2016 durchgeführten Kontrollen in Niedersachsen 27 % der Betriebe den N-Saldo von 60 kg/ha und 33% den Phosphatsaldo von 20 kg/ha überschreiten. Im Vergleich zu den routinemäßigen durchgeführten Kontrollen ließen sich keine Auffälligkeiten erkennen. Nach noch geltendem Düngerecht wird eine Saldenüberschreitung nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann daher ordnungsrechtlich nicht geahndet werden. Gegen 20 % der Betriebe wurde jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in der Regel aufgrund fehlerhafter Nährstoffvergleiche.

 

Im Landkreis Nienburg wurden an 8 Betrieben anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. Die Auswahl der Betriebe ergibt sich aus den von der Unteren Wasserbehörde in Abstimmung mit dem NLWKN festgelegten Suchräumen im Einzugsgebiet der zwei belasteten Grundwassermessstellen (Nordel I und Liebenau II G.13, > 50mg Nitrat/l mit signifikant steigender Tendenz).

 

Bei einem Betrieb ergab sich ein fehlerhafter  Nährstoffvergleich für 2015/2016. Bei diesem Betrieb, kann durch die Düngebehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Ferner befindet sich dieser Betrieb im Wasserschutzgebiet Liebenau II / Blockhaus. Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde werden somit zusätzliche Kontrollen zur Einhaltung der Schutzgebietsauflagen angedacht.

 

Hinsichtlich der Kontrolle der N-und Phosphatsalden zeigte sich, dass bei 2 der 8 kontrollierten Betriebe der N-Saldo von 60 mg/ha und bei einem Betrieb der Phosphatsaldo von 20 mg/ha überschritten wurde.

 

Zur Abstimmung weiterer Maßnahmen wird die Landwirtschaftskammer Bezirksstelle Nienburg einen „Runden Tisch“ initiieren, an dem erstmalig auch die Vertreter der Landwirtschaft (Landvolk) teilnehmen werden. Einen großen Raum wird hierbei die Transparenzschaffung, die Stärkung des Problembewusstseins sowie die Sensibilisierung der Landwirte und Bewirtschafter, einnehmen.

 

Im Schreiben des MU wird ferner dargelegt, dass die nach aktuell noch geltendem Düngerecht durchgeführten Prüfungen zwar keine eindeutige Zuordnung der bestehenden Belastungen zu einzelnen Bewirtschaftern erlauben. Es zeigt sich jedoch, dass Überschreitungen der N- und P-Salden keine Seltenheit sind.

 

Dies entspricht lt. MU auch den Prüfergebnissen aus den landesweiten Fachkontrollen der Landwirtschaftskammer und bestätigt, dass die Belastung der Gewässer infolge des Nährstoffüberschusses bei der landwirtschaftlichen Nutzung ein flächendeckendes Problem darstellt. Die gewählte Konzentration der Untersuchungen auf die hoch belasteten 55 Messstellen in Nds. dient der exemplarischen Analyse von Ursache, Wirkung und Handlungsmöglichkeiten. Rückmeldungen bereits durchgeführter erster Maßnahmen („Runder Tische“) zeigen, dass vor Ort  bereits Transparenz geschaffen wurde und das Problembewusstsein aller Beteiligten gestärkt wurde. Daher wurden/werden die Fachrechtskontrollen (Anzahl 100) im Jahr 2017 fortgeführt. Über die Ergebnisse werden die Landkreise zu gegebener Zeit wieder informiert.

 

Von Seiten des Ministeriums wird weiterhin ausgeführt, dass die Länder nach dem neuen Düngerecht Regelungen über Vorlage-, Melde- und Mitteilungspflichten zu den Nährstoffvergleichen und den Aufzeichnungen der Düngebedarfsermittlung treffen können. Verbunden mit den erweiterten Sanktionsmöglichkeiten wird eine gewässergefährdende Bewirtschaftung mit Nährstoffen  besser erkannt und geahndet werden können. Die Landesregierung verspricht sich hiervon auch einen deutlichen Fortschritt für die notwendige landesweite Reduktion der Nährstoffbelastung.

Auch die begonnenen Vor-Ort-Maßnahmen stimmen zuversichtlich, die Verbesserung der Grundwasserqualität und den Schutz des Trinkwassers voranzutreiben.

 

Nähere Informationen erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ein erhöhter Kontrollaufwand für Betriebe im WSG ist ggf. zu erwarten und durch Prioritätensetzungen einzuplanen.

 


Anlagen:

 

keine